Beratungsgespräch beim Übergang in den lehramtsbezogenen Master-Studiengang
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Erprobung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung - BaMaV) vom 21.September 2005
In dieser Ordnung regelt § 2 die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang (Auszug):
(1) Zugangsvoraussetzungen für einen lehramtsbezogenen Master-Studiengang sind
- ein lehramtsbezogener Bachelor-Abschluss gemäß den §§ 6 bis 9 sowie
- der Nachweis, dass in Bezug auf das Master-Studium eine Studienberatung gemäß § 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes erfolgt ist, in der auch Aussagen zur persönlichen Eignung für den Lehrerberuf getroffen wurden.
(2) ...
Die Verordnung finden Sie auf den Seiten des
Landesinstituts für Lehrerbildung unter dem
Stichwort Lehrerbildung, dann “Rechtsgrundlagen in Bbg”.
Ziel des Beratungsgespräches
- Dieses Beratungsgespräch hat das Ziel, den Studierenden Anregungen für ihre weitere Entwicklung zu geben und die Anforderungen und Möglichkeiten des lehramtsbezogenen Master-Studiums an der Universität insgesamt aufzuzeigen.
- Der Bezug zum Master-Studium wird exemplarisch an dem Fach aufgezeigt, welches die Beraterin/ der Berater vertritt (eines der gewählten Unterrichtsfächer, Erziehungswissenschaften, Primarstufenspezifischer Bereich).
- Im Gespräch erhalten die Studierenden auch die Möglichkeit, über ihre Motivation zum Lehrerberuf und über Herausforderungen und Anforderungen dieses Berufes zu sprechen.
- Das Beratungsgespräch ist kein Auswahlgespräch, das Ziel besteht nicht darin, über die Aufnahme in das Masterstudium zu entscheiden.
Senatsbeschluss
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner 133. Sitzung am 18.5.2006 folgenden Beschluss gefasst:
Der Senat empfiehlt den an der Lehrerbildung beteiligten Fächern/Bereichen, die beigefügten Empfehlungen zum Beratungsgespräch beim Übergang in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Anlage) anzuwenden.
Empfehlungen (aus der Anlage zum Senatsbeschluss)
- Es wird ein Gespräch gefordert, welches ausschließlich beratenden Charakter trägt.
Die Studierenden sollten selbst entscheiden, bei wem sie dieses Gespräch führen. - Es wird empfohlen, dass in den Fächern, einschließlich der Erziehungswissenschaften und des primarstufenspezifischen Bereiches, alle Professorinnen/Professoren, Dozentinnen/Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Potsdam, die zum Halten von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Ordnungen des lehramtsrelevanten Bachelorstudiums berechtigt sind, als Beraterin/ Berater gewählt werden können.
- Die/Der Studierende sollte mindestens eine Lehrveranstaltung bei der Beraterin/dem Berater besucht haben.
Für die Durchführung der Gespräche wird weiterhin empfohlen:
Das Beratungsgespräch sollte
- in der Regel im letzten Semester (Vorlesungszeit) des Bachelor-Studiums geführt werden,
- in der Regel 30 Minuten nicht überschreiten,
- von der Beraterin/vom Berater mit je einer/ einem Studierenden ohne Beisitzerin/ Beisitzer geführt werden.
- Für das Gespräch sollte ein Termin vereinbart werden.
- Der Nachweis über das Beratungsgespräch sollte von der Beraterin/ vom Berater direkt nach dem Gespräch ausgestellt werden.
- Das Gespräch sollte nicht protokolliert werden.
- Beratungsgespräche mit Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern sollten in der Regel von den Studienfachberaterinnen und Studienfachberatern geführt werden, da diese die ersten Ansprechpartner bei einem geplanten Hochschulwechsel sind.
- Zwei Wochen vor dem Gesprächstermin sollten die Studierenden die Unterlagen zum Beratungsgespräch bei der Beraterin/ beim Berater einreichen.
- Alle eingereichten Unterlagen sollten den Studierenden nach dem Gespräch wieder ausgehändigt werden.
Hinweise für Studierende zu Vorbereitung und Ablauf des Beratungsgespräches
Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Im Beratungsgespräch sollten Sie in der Lage sein,
- Ihren Berufswunsch Lehrerin/ Lehrer für die dem Abschluss entsprechenden Fächer und die betroffenen Schulstufen unter Berücksichtigung der reflektierten Praktikumserfahrungen im Bachelorstudium zu begründen, die Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelorstudium zu reflektieren,
- Besonderheiten des eigenen Studienverlaufs in ihrer Bedeutung für das weitere Studium/für den Lehrerberuf (berufliche Erfahrungen, extracurriculare Aktivitäten ... ) darzustellen,
- die Kompetenzentwicklung in Bezug auf den Lehrerberuf einzuschätzen (z. B. allgemeine Kompetenzen: Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft; Ich-Stärke/Durchsetzungskraft, emotionale Ausgeglichenheit, Selbstdisziplin, Vorbild im Verhalten, physische und psychische Belastbarkeit, Organisationstalent; spezielle Kompetenzen und Haltungen: Nähe und Distanz, Offenheit, Problembewältigung, Teamfähigkeit, Begeisterung für das Fach, für Heranwachsende; fachliche Kompetenzen, Diagnosekompetenz in Bezug auf die eigene Person/die Schüler, ...) sowie
- persönliche Entwicklungsaufgaben für das Masterstudium zu formulieren.
- Die einzureichenden Unterlagen finden Sie hier!
Ablauf des Beratungsgespräches
- Einführung/ Eröffnung
- Beratung zur Studienwahl und zum individuellen Studienverlauf
- Beratung zum Masterstudium
- Abschluss des Gesprächs
