Beratungsgespräch beim Übergang in den lehramtsbezogenen Master-Studiengang

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Erprobung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung - BaMaV) vom 21.September 2005

In dieser Ordnung regelt § 2 die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studiengang (Auszug):

(1) Zugangsvoraussetzungen für einen lehramtsbezogenen Master-Studiengang sind

  1. ein lehramtsbezogener Bachelor-Abschluss gemäß den §§ 6 bis 9 sowie
  2. der Nachweis, dass in Bezug auf das Master-Studium eine Studienberatung gemäß § 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes erfolgt ist, in der auch Aussagen zur persönlichen Eignung für den Lehrerberuf getroffen wurden.

(2) ...
Die Verordnung finden Sie auf den Seiten des Link öffent ein neues Fenster. Landesinstituts für Lehrerbildung unter dem Stichwort Lehrerbildung, dann “Rechtsgrundlagen in Bbg”.

Ziel des Beratungsgespräches

Senatsbeschluss

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner 133. Sitzung am 18.5.2006 folgenden Beschluss gefasst:

Der Senat empfiehlt den an der Lehrerbildung beteiligten Fächern/Bereichen, die beigefügten Empfehlungen zum Beratungsgespräch beim Übergang in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Anlage) anzuwenden.

Empfehlungen (aus der Anlage zum Senatsbeschluss)

Für die Durchführung der Gespräche wird weiterhin empfohlen:

Das Beratungsgespräch sollte

Hinweise für Studierende zu Vorbereitung und Ablauf des Beratungsgespräches

Vorbereitung auf das Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch sollten Sie in der Lage sein,

Ablauf des Beratungsgespräches

Formular für den Nachweis des Beratungsgespräches

 

Beratungsgespräch

Kontakt

Universität Potsdam
Zentrale Studienberatung
Am Neuen Palais 10, Haus 8
14469 Potsdam
Tel.: 0331/977-1715
Fax: 0331/977-1065
E-Mail: studienberatung@uni-potsdam.de

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