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Zugang zum Studium

Bewerbung / Immatrikulation zum Masterstudium

Im Vorläufigen Studienangebot: Master (pdf) finden Sie die Übersicht über alle derzeit an der Uni Potsdam angebotenen Masterstudiengänge.

Erläuterungen zur Vorgehensweise für

Bewerbung / Zulassung / Immatrikulation

zum nicht lehramtsbezogenen Masterstudium

1. Bewerbung

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, wird geprüft, ob Ihre persönlichen fachlichen Voraussetzungen für ein Studium in Ihrem Wunschmaster erfüllt sind. Eine Bewerbung für ein Masterstudium ist also notwendig, egal ob es sich dabei um einen Master mit oder ohne Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus) handelt.

Die Bewerbung für nicht lehramtsbezogene Masterstudiengänge erfolgt online. Das Online-Portal ist für die Bewerbung zum Sommersemester 2012 geöffnet bis 15. Januar 2012. In unserer Übersicht finden Sie alle Masterstudiengänge mit Fachansprechpartnern, für die diese Online-Bewerbung vorgesehen ist. Bitte entnehmen Sie der Übersicht, ob Ihr gewünschter Masterstudiengang zum Sommer- und Wintersemester angeboten wird!

Achtung, Ausnahmen!
Die Bewerbung für Masterstudiengänge, die gemeinsam mit anderen Hochschulen angeboten werden, sowie für weiterbildende Masterstudiengänge erfolgt direkt beim Fach. Informationen zu Bewerbungsfristen, Fachansprechpartnern und Anschriften für Ihre Bewerbungsunterlagen finden Sie in der Übersicht.

2. Zulassung

Als Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten Sie von dem für den jeweiligen Masterstudiengang zuständigen Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. Grundlage für die Entscheidung bilden folgende Ordnungen:

3. Immatrikulation

Sie können nur in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden, wenn Sie einen Zulassungsbescheid von Ihrem Prüfungsausschuss erhalten haben. Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt online. Für das Sommersemester 2012 wird das Online-Portal für die Immatrikulation ins Masterstudium in der Zeit vom 15.2. bis 10.5.2012 geöffnet sein.

Die Frist für die Immatrikulation ins Masterstudium entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Einzureichende Unterlagen für die Immatrikulation:

Achtung: weitere Ausnahme!

Für die Master:

erfolgt nach der Zulassung durch den zuständigen Prüfungsausschuss die Immatrikulation beim Akademischen Auslandsamt gleichermaßen für JEDE staatliche Herkunft!

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Bewerbung / Zulassung / Immatrikulation

zum lehramtsbezogenen Masterstudium


Bevor Sie sich mit den Immatrikulationsmodalitäten vertraut machen, sollten Sie sich über die Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Potsdam unter Der Weg ins Lehramt informieren.

1. Immatrikulationsvoraussetzungen

Derzeit gibt es für das lehramtsbezogene Masterstudium keinen Numerus Clausus. Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsbedingungen erfüllt sind. Zugangsbedingungen sind:

2. Immatrikulationsfrist (Ausschlussfrist):

Die Immatrikulation ins lehramtsbezogene Masterstudium ist bis spätestens

Der Senat (Beschluss S 11/136. - 26.10.2006 (11:0:0)) beschloss die Immatrikulation in die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge der Universität Potsdam sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester.

3. Immatrikulationsunterlagen

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