Zugang zum Studium
Bewerbung / Immatrikulation zum Masterstudium
Im Vorläufigen Studienangebot: Master (pdf) finden Sie die Übersicht über alle derzeit an der Uni Potsdam angebotenen Masterstudiengänge.
Erläuterungen zur Vorgehensweise für
Bewerbung / Zulassung / Immatrikulation
zum nicht lehramtsbezogenen Masterstudium
1. Bewerbung
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, wird geprüft, ob Ihre persönlichen fachlichen Voraussetzungen für ein Studium in Ihrem Wunschmaster erfüllt sind. Eine Bewerbung für ein Masterstudium ist also notwendig, egal ob es sich dabei um einen Master mit oder ohne Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus) handelt.
Die Bewerbung für nicht lehramtsbezogene Masterstudiengänge erfolgt online. Das Online-Portal ist für die Bewerbung zum Sommersemester 2012 geöffnet bis 15. Januar 2012. In unserer Übersicht finden Sie alle Masterstudiengänge mit Fachansprechpartnern, für die diese Online-Bewerbung vorgesehen ist. Bitte entnehmen Sie der Übersicht, ob Ihr gewünschter Masterstudiengang zum Sommer- und Wintersemester angeboten wird!
Achtung, Ausnahmen!
Die Bewerbung für Masterstudiengänge, die gemeinsam mit anderen Hochschulen angeboten werden, sowie für weiterbildende Masterstudiengänge erfolgt direkt beim Fach. Informationen zu Bewerbungsfristen, Fachansprechpartnern und Anschriften für Ihre Bewerbungsunterlagen finden Sie in der Übersicht.
2. Zulassung
Als Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten Sie von dem für den jeweiligen Masterstudiengang zuständigen Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. Grundlage für die Entscheidung bilden folgende Ordnungen:
- Rahmenzulassungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge
- Derzeit bereits verabschiedete Zulassungsordnungen der Masterstudiengänge.
3. Immatrikulation
Sie können nur in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden, wenn Sie einen Zulassungsbescheid von Ihrem Prüfungsausschuss erhalten haben. Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt online. Für das Sommersemester 2012 wird das Online-Portal für die Immatrikulation ins Masterstudium in der Zeit vom 15.2. bis 10.5.2012 geöffnet sein.
Die Frist für die Immatrikulation ins Masterstudium entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Einzureichende Unterlagen für die Immatrikulation:
- Studierende der Universität Potsdam, die nach Abschluss des Bachelor in einen nicht lehramtsbezogenen Master überwechseln möchten, reichen ein:
- eine Kopie des Zulassungsbescheides,
- eine Kopie des Zeugnisses über den Bachelorabschluss, ggf. auch den Nachweis über ein abeschlossenes Bachelorstudium
- sowie bereits im Rückmeldezeitraum (!!!) die Anzeige auf Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang
- alle anderen Bewerber/-innen zum nicht lehramtsbezogenen Masterstudium (auswärtige Bewerber/-innen):
- Deutsche oder Bewerber/-innen mit deutschem Abitur oder EU-Bürger/innen: Bitte entnehmen Sie die Liste der einzureichenden Unterlagen dem Merkblatt zum Antrag auf Einschreibung.
- Die anderen Bewerber/-innen aus dem Ausland finden die einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation unter: http://www.uni-potsdam.de/aaa/incoming/bewerber/imma.html. Bitte beachten Sie auch die besonderen Immatrikulationstage für neue Studierende im Akademischen Auslandsamt, die Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt werden, bzw. informieren Sie sich im Akademischen Auslandsamt.
Achtung: weitere Ausnahme!
Für die Master:
- Master of Public Management
- Master of Global Public Policy
- European Masters in Clinical Linguistics
Bewerbung / Zulassung / Immatrikulation
zum lehramtsbezogenen Masterstudium
Bevor Sie sich mit den Immatrikulationsmodalitäten vertraut machen, sollten Sie sich über die Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Potsdam unter Der Weg ins Lehramt informieren.
1. Immatrikulationsvoraussetzungen
Derzeit gibt es für das lehramtsbezogene Masterstudium keinen Numerus Clausus. Das bedeutet, dass eine Immatrikulation innerhalb der entsprechenden Fristen möglich ist, wenn festgestellt wurde, dass die Zugangsbedingungen erfüllt sind. Zugangsbedingungen sind:
- der Nachweis eines auf das geplante Masterstudium bezogenen Beratungsgespräches an der Universität Potsdam sowie
- der Nachweis über den Abschluss eines dem lehramtsbezogenen Bachleorstudium der Universität Potsdam gleichwertigen Bachelorabschlusses. Wenn Sie also NICHT den lehramtsbezogenen Bachelor an der Universität Potsdam erworben haben, müssen Sie rechtzeitig vor der Beantragung Ihrer Immatrikulation im Master für jeden Teilbereich des lehramtsbezogenen Bachelors der Universität Potsdam die Gleichwertigkeit Ihres bisherigen Bachelorstudiums feststellen lassen. Die Feststellung der Gleichwer-tigkeiten beantragen Sie bitte beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss des betref-fenden Bereiches der Universität Potsdam (Formular und Hinweise unter http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/gleichwertigkeit_bama.pdf).
2. Immatrikulationsfrist (Ausschlussfrist):
Die Immatrikulation ins lehramtsbezogene Masterstudium ist bis spätestens
- 10. Mai fürs Sommersemester und
- 10. November fürs Wintersemester möglich.
3. Immatrikulationsunterlagen
- Studierende der Universität Potsdam, die nach Abschluss des lehramtsbezogenen Bachelors in den lehramtsbezogenen Master überwechseln, reichen ein:
- eine Kopie des Zeugnisses über den Bachelorabschluss oder ggf. auch den “Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium”
- den Nachweis eines auf das Masterstudium bezogenen Beratungsgespräches Hinweise zum Beratungsgespräch
- und bereits im Rückmeldezeitraum (!!!) die “Anzeige der Fortsetzung des Studiums im Master-Studiengang”
- beim Studium des Unterrichtsfaches Sport: Medizinische Unbedenklichkeitserklärung
- alle anderen Bewerber/-innen zum lehramtsbezogenen Masterstudium (auswärtige Bewerber/-innen):
- Deutsche oder Bewerber/-innen mit deutschem Abitur oder EU-Bürger/innen finden die Liste der einzureichenden Unterlagen unter: Merkblatt zum Antrag auf Einschreibung
- Die anderen Bewerber/-innen aus dem Ausland finden die einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation unter: http://www.uni-potsdam.de/aaa/incoming/bewerber/imma.html. Bitte beachten Sie auch die besonderen Immatrikulationstage für neue Studierende im Akademischen Auslandsamt. Achtung: Informationen über die zusätzlichen Nachweise für ein lehramtsbezogenes Masterstudium finden Sie unter: http://www.uni-potsdam.de/aaa/incoming/bewerber/bewerbung.html


