Von der Programm- zur Systemakkreditierung
Im August 2009 reichte die Universität Potsdam offiziell ihren Antrag auf Zulassung zum Verfahren der Systemakkreditierung bei der Agentur ACQUIN ein. Im September 2009 entschied der Fachausschuss positiv über die Zulassung zum Verfahren der Systemakkrediterung.
Im Juli 2010 folgte die Abgabe der Selbstdokumentation der Universität. In der Selbstdokumentation sind die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, das Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das Qualitätssicherungssystem für den Bereich Lehre und Studium abgebildet.
Die dazu gehörigen Prozessbeschreibungen finden Sie im Bereich "Qualitätsmanagement" dieser Seite.
Die erste Begehung durch die Gutachter im Rahmen der Systemakkreditierung erfolgte am 14./15.12.2010. Dabei informierten sich die Gutachter über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme und untersuchten die Selbstdokumentation der Universität Potsdam hinsichtlich ihrer Aussagekraft. Dabei wurden durch Gespräche mit verschiedenen Statusgruppen innerhalb der Hochschule offene Fragen geklärt und die Praxis des Qualitätsmanagements geprüft. Des Weiteren erfolgte die Auswahl der Merkmale für die Merkmalsstichprobe und die Auslosung der Studiengänge für die Programmstichprobe.
Die Merkmalsstichprobe ist eine sich auf alle Bachelor- und Masterprogramme erstreckende, vertiefte vergleichende Untersuchung relvanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der Vorgaben der KMK, des Landes und der Kriterien des Akkreditierungsrates überprüft. Die Dokumentation zur Merkmalsstichprobe reichte die Universität Potsdam am 30.06.2011 bei ACQUIN ein.
Die Programmstichprobe umfasst eine exemplarische Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems durch eine ergebnisorientierte Bewertung der Qualität einzelner Studiengänge. Dies umfasst, analog zu den Kriterien der Programmakkreditierung, eine Überprüfung von Zielstellung, Konzept, Inhalten, Ressourcen, Implementierungsverfahren und prgrammbezogene Qualitätssicherung der ausgewählten Studiengänge, jedoch ohne eine selbständige Akkreditierungsentscheidung. Die Selbstdokumentationen im Rahmen der Programmstichprobe (diese umfasste an der Universität Potsdam vier Studiengänge) wurde am 15.10.2011 bei ACQUIN eingereicht
Am 10./11.01.2012 erfolgte die zweite Begehung durch die Gutachter vor dem Hintergrund der Dokumentation der Merkmalsstichprobe. Dabei prüfte die Gutachtergruppe in Gesprächen mit der Hochschulleitung, dem Verwaltungspersonal, den Gleichstellungsbeauftragten, den Qualitätsbeauftragten, der Fakultätsleitung, Lehrenden und Studierenden die Einhaltung und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium sowie die Prozessqualität der Kriterien der Merkmalsstichprobe. Die Gutachter erstellten einen vorläufigen Bericht, der den Gutachtergruppen der Programmstichproben zur Verfügung gestellt wurde.Am 31.01./01.02.2012 bzw. am 07.02.2012 erfolgten die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Stichproben-Programmakkreditierung.Die folgenden Schritte werden folgen:
- Erstellen eines Prozessqualitätsgutachens durch die Gutachtergruppe (Juni 2012)
- Stellungnahme der Hochschule (Juli 2012) Innerhalb einer bestimmten Frist (etwa 4 Wochen) hat die Hochschule die Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu beziehen, sachliche Richtigstellungen vorzunehmen und/oder bereits initiierte Verbesserungsmaßnahmen zu beschreiben.
- Stellungnahme des Fachausschusses und Entscheidung der Akkreditierungskommission (August 2012)
- Akkreditierungsergebnis (Sept 2012)
Dabei sind folgende Entscheidungen möglich:
- Akkreditierung ohne Auflagen: Die Systemakkreditierung wird ausgesprochen, Prozess- und Programmqualität sind umfassend und ohne systemische Mängel vorhanden.
- Akkreditierung mit Auflagen: Die Systemakkreditierung wird ausgesprochen, bestehende Mängel sind innerhalb von 9 Monaten behebbar.
- Aussetzung des Verfahrens: Die Prozessqualität ist mit Mängeln vorhanden, die Programmqualität ist umfassend oder mit Mängeln vorhanden. Eine Aussetzung des Verfahrens ist einmalig möglich.
- Ablehnung: Prozess- und Programmqualität genügen nicht den Anforderungen, es erfolgt keine Akkreditierung.
- Halbzeitstichprobe (2015)
Nach der Hälfte der Akkreditierungsfrist (d.h. nach 3 Jahren) erfolgt durch die Agentur eine vertiefte Begutachtung von Studiengängen.


