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Die Prüfung erfolgt nach der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Potsdam (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 15 vom 22.08.2013, S. 1010 - 1014) sowie der Ersten Änderungssatzung zur Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Potsdam vom 20.11.2013.
Bewerbungsschluss für Prüfungen im Wintersemester 2018/19(Februar): 30.11.2018.
Bewerbungsschluss für Prüfungen im Sommersemester 2018 (Juli): 31.05.2018.
Prüfungsgebühr für alle Teilnehmer an der Prüfung: 130,- €. Ohne den Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr erfolgt keine Zulassung zur DSH.
Was? | Wann? (Wintersemester 2017/18) | Wann? (Sommersemester 2018) | Wann? (Wintersemester 2018/19) | Wo? |
Schriftliche Prüfung in drei Teilen (Leseverstehen/Wissenschaftssprachliche Strukturen - Hörverstehen - Textproduktion)) | 12.02.2018 | 23.07.2018 | 11.02.2019 | Am Neuen Palais, Haus 8, Raum 1.45 (Auditorium maximum) |
Mündliche Prüfung | 21./22./23.02.2018 | 01./02./03.08.2018 | 20./21./22.02.2019 | Am Neuen Palais 10, Haus 19, Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen |