Wissenschaft aktuell

Rassismus in Deutschland 

Forschungskreis Vereinte Nationen tagte

Hoyerswerda, Rostock, Mölln oder Berlin scheinen auf den ersten Blick voneinander verschieden. Und doch haben die Städte etwas Gemeinsames. Sie stehen für fremdenfeindliche Gewalttaten, antisemitische Aktionen und rassisch motivierte Übergriffe, die vor gar nicht so langer Zeit insbesondere gegen Asylbewerber und andere Ausländer passierten. Mit der Situation hat sich jetzt auch Dr. Norman Weiß aus dem MenschenRechtsZentrum der Uni Potsdam wissenschaftlich beschäftigt. Er wollte wissen, wie es um die Bekämpfung des Rassismus in Deutschland vor dem Hintergrund der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses gegen Rassendiskriminierung (CERD) steht.

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Mahnfeuer vor dem Mehrfamilienhaus in Solingen, in dem 1993
fünf türkische Frauen und Kinder ermordet wurden.
Foto: Repro

"Die Bekämpfung rassischer Diskriminierung", so seine Feststellung, "ist zuförderst Sache nationaler Behörden und gegebenenfalls der Gerichte". Internationale Organisationen bildeten mit ihrer Arbeit lediglich den Hintergrund für nationales Handeln. Dennoch verweist er auf die im Abstand von vier Jahren dem CERD vorgelegten Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland. Der von 1996 beispielsweise gehe auch auf die Ursachen fremdenfeindlicher Gewalt ein. Demnach sind es kaum rassische, fremdenfeindliche oder rechtsextremistische Motive allein, die den einzelnen Taten zugrunde liegen. Vielmehr handelt es sich um ein Bündel von Ursachen. Wirtschaftliche und familiäre Schwierigkeiten gehören dazu, aber auch ein niedriges Bildungsniveau.

"Rassistische Ausschreitungen", konstatiert Weiß, "werden häufig als handfeste Ausprägungen eines gesellschaftlichen Klimas aufgefasst". Dies unterstreiche auch die Tatsache, dass man im Rahmen der Debatte über die Neufassung des Grundrechts auf Asyl (Artikel 16a Grundgesetz) die Täter von Hoyerswerda und die braven Bürger, die ihnen die Steine reichten, polemisch als Umsetzer der Asylpolitik der Bundesrepublik bezeichnete.

Der Potsdamer Wissenschaftler plädiert für zwei Hauptstrategien zur Bekämpfung rassisch begründeter Diskriminierungen: eine tatsächliche strafrechtliche Verfolgung der Täter und wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen. Nur so könne eine Menschenrechtskultur entstehen, in der diese Anfeindungen nicht mehr existierten. Der Uni-Mitarbeiter setzt beim zweiten Aspekt nicht nur auf Schule, Berufsschule und Hochschule, sondern zugleich auf die Fortbildung von Polizisten, Justizvollzugsangestellten oder anderen sogenannten Hoheitsträgern. Programme dafür werden seit langem auch von den Vereinten Nationen und dem CERD gefordert.

Jene Auffassung unterstrich Weiß im übrigen erst kürzlich während der 1. Fachkonferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Uni Potsdam, zu der rund 50 Teilnehmer aus dem In- und Ausland kamen. Der Forschungskreis ist im Dezember vergangenen Jahres mit dem Ziel gegründet worden, die bisher in vielfältige Einzel-Forschungsprojekte zersplitterte deutsche UN-Forschung aus ihrem Schattendasein zu holen. Ins Leben gerufen haben das Gremium Prof. Dr. Eckart Klein, Leiter des MenschenRechtsZentrums der Uni Potsdam, Prof. Dr. Klaus Hüfner, Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, und Dr. Helmut Volger, Herausgeber des "Lexikon(s) der Vereinten Nationen".

P.G.

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