Rassismus in Deutschland Forschungskreis
Vereinte Nationen tagte
Hoyerswerda, Rostock, Mölln oder Berlin scheinen auf den
ersten Blick voneinander verschieden. Und doch haben die Städte etwas Gemeinsames. Sie
stehen für fremdenfeindliche Gewalttaten, antisemitische Aktionen und rassisch motivierte
Übergriffe, die vor gar nicht so langer Zeit insbesondere gegen Asylbewerber und andere
Ausländer passierten. Mit der Situation hat sich jetzt auch Dr. Norman Weiß aus dem MenschenRechtsZentrum der Uni
Potsdam wissenschaftlich beschäftigt. Er wollte wissen, wie es um die Bekämpfung des
Rassismus in Deutschland vor dem Hintergrund der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses
gegen Rassendiskriminierung (CERD) steht.

Mahnfeuer vor dem Mehrfamilienhaus in Solingen, in dem 1993
fünf türkische Frauen und Kinder ermordet wurden.
Foto: Repro |
"Die Bekämpfung rassischer Diskriminierung",
so seine Feststellung, "ist zuförderst Sache nationaler Behörden und gegebenenfalls
der Gerichte". Internationale Organisationen bildeten mit ihrer Arbeit lediglich den
Hintergrund für nationales Handeln. Dennoch verweist er auf die im Abstand von vier
Jahren dem CERD vorgelegten Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland. Der von 1996
beispielsweise gehe auch auf die Ursachen fremdenfeindlicher Gewalt ein. Demnach sind es
kaum rassische, fremdenfeindliche oder rechtsextremistische Motive allein, die den
einzelnen Taten zugrunde liegen. Vielmehr handelt es sich um ein Bündel von Ursachen.
Wirtschaftliche und familiäre Schwierigkeiten gehören dazu, aber auch ein niedriges
Bildungsniveau.
"Rassistische Ausschreitungen", konstatiert
Weiß, "werden häufig als handfeste Ausprägungen eines gesellschaftlichen Klimas
aufgefasst". Dies unterstreiche auch die Tatsache, dass man im Rahmen der Debatte
über die Neufassung des Grundrechts auf Asyl (Artikel 16a Grundgesetz) die Täter von
Hoyerswerda und die braven Bürger, die ihnen die Steine reichten, polemisch als Umsetzer
der Asylpolitik der Bundesrepublik bezeichnete.
Der Potsdamer Wissenschaftler plädiert für zwei
Hauptstrategien zur Bekämpfung rassisch begründeter Diskriminierungen: eine
tatsächliche strafrechtliche Verfolgung der Täter und wirkungsvolle Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen. Nur so könne eine Menschenrechtskultur entstehen, in der diese
Anfeindungen nicht mehr existierten. Der Uni-Mitarbeiter setzt beim zweiten Aspekt nicht
nur auf Schule, Berufsschule und Hochschule, sondern zugleich auf die Fortbildung von
Polizisten, Justizvollzugsangestellten oder anderen sogenannten Hoheitsträgern. Programme
dafür werden seit langem auch von den Vereinten Nationen und dem CERD gefordert.
Jene Auffassung unterstrich Weiß im übrigen erst
kürzlich während der 1. Fachkonferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Uni
Potsdam, zu der rund 50 Teilnehmer aus dem In- und Ausland kamen. Der Forschungskreis ist
im Dezember vergangenen Jahres mit dem Ziel gegründet worden, die bisher in vielfältige
Einzel-Forschungsprojekte zersplitterte deutsche UN-Forschung aus ihrem Schattendasein zu
holen. Ins Leben gerufen haben das Gremium Prof. Dr. Eckart
Klein, Leiter des MenschenRechtsZentrums der Uni Potsdam, Prof. Dr. Klaus Hüfner,
Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, und Dr. Helmut Volger, Herausgeber des
"Lexikon(s) der Vereinten Nationen".
P.G.
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