Aus dem PersonalratFortbildung
Zwischen der Universitätsleitung und dem Gesamtpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung
zur Fortbildung der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Vereinbarung betrifft sowohl die
betrieblichen Weiterbildungen als auch Qualifizierungen bei Umsetzungen. Auch die
gesetzlich geregelte Bildungsfreistellung ist in der Vereinbarung berücksichtigt worden.
Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und das Genehmigungsverfahren der
Weiterbildung ist das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten.
Erholungsurlaub
Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung weist nochmals darauf hin,
dass Angestellten der Universität der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt
werden soll. Bei Teilung des Urlaubs muss mindestens ein Urlaubsteil drei volle Wochen
betragen. Es ist nicht zulässig, den Urlaub in Halbtags- oder Stundenteile zu
zerstückeln. Grundsätzlich muss der Urlaub bis zum Jahresende angetreten werden. Kann
der Urlaub nicht genommen werden, ist er bis zum 30. September des folgenden Jahres
anzutreten. Ist dies nicht der Fall, verfällt er. Bei der Aufstellung eines Urlaubsplans
hat der Personalrat entsprechend dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg ein
Mitbestimmungsrecht.
PUTZ
Weitere Informationen sind bei den Personalräten der
Universität Potsdam, Uni-Komplex Am Neuen Palais, Haus 6, Zimmer 0.18, Tel.:
0331/977-1128 erhältlich.
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