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Aus dem Personalrat

Fortbildung
Zwischen der Universitätsleitung und dem Gesamtpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung zur Fortbildung der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Vereinbarung betrifft sowohl die betrieblichen Weiterbildungen als auch Qualifizierungen bei Umsetzungen. Auch die gesetzlich geregelte Bildungsfreistellung ist in der Vereinbarung berücksichtigt worden. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und das Genehmigungsverfahren der Weiterbildung ist das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten.

 

Erholungsurlaub
Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass Angestellten der Universität der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden soll. Bei Teilung des Urlaubs muss mindestens ein Urlaubsteil drei volle Wochen betragen. Es ist nicht zulässig, den Urlaub in Halbtags- oder Stundenteile zu zerstückeln. Grundsätzlich muss der Urlaub bis zum Jahresende angetreten werden. Kann der Urlaub nicht genommen werden, ist er bis zum 30. September des folgenden Jahres anzutreten. Ist dies nicht der Fall, verfällt er. Bei der Aufstellung eines Urlaubsplans hat der Personalrat entsprechend dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg ein Mitbestimmungsrecht.

PUTZ

Weitere Informationen sind bei den Personalräten der Universität Potsdam, Uni-Komplex Am Neuen Palais, Haus 6, Zimmer 0.18, Tel.: 0331/977-1128 erhältlich.

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