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Unter zentraler Steuerung versteht man sowohl den Träger als auch die Funktion.Träger der zentralen Steuerung ist je nach Kommunalverfassung die monokratische oder kollegiale Spitze. Sie trifft alle der Verwaltung obliegenden Letztentscheidungen und bereitet die Entscheidungen des politischen Vertretungsorgans vor. Mit der Einführung von Kontraktmanagement ist die Führung als zentrale Steuerung der erste Kontraktpartner des politischen Vertretungsorgans. Je nach Größe der Verwaltung wird sich die Verwaltungsführung eines Steuerungsdienstes bedienen. Er bereitet die Steuerungsentscheidungen vor. Eventuelle Entscheidungsrechte sind immer abgeleitet. Daher ist der Steuerungsdienst den Facheinheiten nicht übergeordnet und auch nicht aus eigenem Recht weisungsbefugt. Faktisch kann Steuerungsunterstützung im Auftrag der Führung Macht ausüben. Die Funktion der zentralen Steuerung ist rechtlich unbegrenzt. In einem System, das ganzheitlich dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung entwickeln und stärken will, ist zentrale Steuerung eine Steuerung auf Abstand. Sie befasst sich mit Grundsatzfragen strategischer Natur und überlässt das operative Geschäft den dezentralen Einheiten.
Typische Instrumente der zentralen Steuerung sind z. B.
Die Abgrenzung von strategischen und operativen Angelegenheiten ist in der Praxis nicht so scharf wie es erwünscht wäre. Noch wirkt eine Politik- und Verwaltungskultur, in der die Führung auch in operativen Einzelfällen angerufen wird, ohne sich diesen risikolos entziehen zu können. Hierzu bedarf es eines bewussten und offen diskutierten Lernprozesses (Lernende Organisation, Verwaltungskultur).
Zentrales Controlling, Controlling
Ziele
stehen im Mittelpunkt der Arbeit von Führungskräften
aller Ebenen. Sie geben Antwort auf die
Frage(n): Wer soll was mit wem bis wann
und mit welchen Mitteln konkret erreichen?
In einer am Gesetzesvollzug geschulten
Verwaltung funktioniert das seit 1955
von Peter Drucker entwickelte und nun
zum Basiskönnen zählende Führen mit Zielen
(Management by Objectives) noch nicht
befriedigend. Es braucht nämlich günstige
Rahmenbedingungen. So wird ein Vorgesetzter
seinen Mitarbeitern beispielsweise nur
dann Finanzziele vorgeben, wenn er selbst
an solche gebunden ist. Daneben ist das
Arbeiten mit konkreten nach dem Erreichungsgrad
evaluierbaren Zielen arbeitsintensiver.
Es bedarf der Planung und Vereinbarung
und schafft auch für die Vorgesetzten
Bedingungen. Viele Vorgesetzte ziehen
es vor, Ziele entsprechend der Entwicklung
unausgesprochen zu verändern. Dennoch
führt kein Weg zu einem wirksamen und
wirtschaftlichen Verwaltungshandeln daran
vorbei, sich Ergebnisse vorzunehmen. Nur
so lässt sich der Erfolg messen und dem
Misserfolg bei Bedarf durch Controlling entgegenwirken. Das im NSM vorgesehene Kontraktmanagement ist nichts
anderes als Führung durch Zielvereinbarung.
Gegenseitige Leistungsversprechen, das
Denken in Austauschkategorien (Value
for money) und Ergebnisorientierung
sind dessen tragende Säulen.
Wer mit Zielen arbeitet, sollte sie hierarchisch
strukturieren:
Die Abgrenzung genügt nur dann praktischen
Bedürfnissen, wenn die gesamte Zielhierarchie
mit Verknüpfungen und Beteiligungen gesehen
wird.
Beispiel: Strategische Ziele zu formulieren,
ohne die mit dem Vollzug der operativen
Ziele Betrauten zu hören, führt in der
Regel zu Praxisferne und Konflikten.
In der praktischen Arbeit mit Zielen tauchen
immer wieder dieselben Probleme auf. Sie
sind Ursache für eine vorläufig unbefriedigende
Praxis.
Die kommunale Praxis steht noch am Anfang eines Lernprozesses, der zu einem professionellen Umgang mit Zielen führt. Daher sind Aussagen, man habe die Reform nach dem NSM vollendet, mit Vorsicht aufzunehmen.
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