Logo des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht (EIKR)

Startseite

Über das Institut

Veranstaltungen

Mitarbeiter

Lehre

Forschung

Links

Kontakt

Archiv

 

 

 

 

letztes Update:
erstellt von: Marek Kneis, Melanie Reichl und Winnie Locke

Link zur Startseite der Universität Potsdam Evangelisches Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam

Dissertationsvorhaben
von Pfr. Patrick Roger Schnabel, M.Theol.

Der Dialog zwischen der Europäischen Union und den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Art. 17 III AEUV - "In Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags"

Art. 17 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) übernimmt unverändert Art. I-52 Verfassungsvertrag und schafft damit erstmals eine explizit religionsverfassungsrechtliche Norm im europäischen Primärrecht, die nicht nur religionsbezogene Materien berührt (wie etwa ex-Art. 13 EGV), sondern auch die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, bzw. zwischen der EU und den Religionen regelt. Der Artikel lautet:

"(1) Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
(2) Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen.
(3) Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.

Die Arbeit konzentriert sich auf den dritten Absatz, der im Verfassungsvertrag neu zu den Abs. 1 und 2 getreten ist, die bis dahin als "Erkläung Nr. 11" dem Vetrag von Amsterdam beigefügt waren. Sie ordnet den "Dialog" in die Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche/Staat und Gesellschaft ein, auch im Vergleich zur Norm des Art. 11 AEUV, die eine analoge Regelung für die Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft schafft.

Dabei geht die Untersuchung sowohl den historischen Grundlagen des Dialogs in einer bis in die 1980er Jahre zurückreichenden Dialogpraxis nach, als auch den notwendigen Grundlagen im Selbstverständnis der Kirchen und Religionsgemeinschaften, die aufgerufen sind, diesen Dialog mit Leben zu füllen. Der Begriff des "Öffentlichkeitsauftrags der Kirchen" spielt dabei aus Sicht des deutschen Staatskirchenrechts eine wesentliche Rolle.

Bedacht wird aber auch der Zusammenhang der Abs. 1 und 2 mit dem Dialog aus Abs. 3, denn der Schutz des nationalen Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrechts ist sinnvoll nur möglich, wenn mit den betroffenen Kirchen und Gemeinschaften Umfang und Niveau dieses Schutzes im Blick auf konkrete Maßnahmen der Union im Einzelfall besprochen werden. Insofern steht der Dialog auch im Zusammenhang der Prinzipien guter Regierungsführung (governance) und anderer Methoden der Betroffenenkonsultation.

Der Dialog erschöpft sich jedoch nicht in dieser praktisch notwendigen Kommunikation zu den institutionellen Interessen der Kirchen, sondern will sie gerade darüber hinaus auch als gesellschaftliche Kräfte würdigen, die einen eigenen und eigenständigen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Idee und der Gestaltung des europäischen Gemeinwesens liefern können und wollen. Als Geber von Werten und ethischen Orientierungen, als Vertreter der Dimension des Religiösen und Transzendenten, aber auch als als Institutionen mit einer breiten und tiefen gesellschaftlichen und internationalen Vernetzung bringen Sie dabei Perspektiven ein, die in dieser Form von anderen Organisationen nicht eingebracht werden können. Sie leisten damit einen Beitrag dazu, "Europa eine Seele zu geben", wie es der langjährige Präsident der Europäischen Gemeinschaften, Jacques Delors, vor zwanzig Jahren gefordert hatte.

Die Disseratation legt schließlich die Norm vor dem Hintergrund dieser theoretischen und historischen Analysen sowie unter Berücksichtigung ihrer Genese aus, um einen Beitrag zur Implementation des Art. 17 III zu leisten. Sie stützt sich dabei auch auf die Erfahrungen und Einsichten, die der Autor durch seine Arbeit als Stellvertretender Leiter und Juristischer Referent der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD zwischen 2007 und 2011 gewinnen konnte.

 

zurück zur Mitarbeiterübersicht

nach oben zum Seitenanfang


Startseite | Über das Institut | Veranstaltungen | Mitarbeiter | Lehre | Forschung | Links | Kontakt | Archiv | Impressum