|
Das
Studierendenparlament der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 25. Juni
2002 gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999
folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1
Die
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam vom 14.
März 2000 (AmBek. UP S. 76) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 3 Wahl
des Präsidiums
Absatz 2
wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt:
"Es werden
der/die Vorsitzende und die beiden StellvertreterInnen nacheinander gewählt, bis
das Präsidium vollständig besetzt ist."
Nr. 2
§ 3 Wahl
des Präsidiums
Absatz 4
Satz 1 wird wie folgt geändert:
"Für den
Fall, dass keine/r der KandidatInnen eine solche Mehrheit erreicht, findet ein
erneuter Wahlgang statt."
Nr. 3
§ 6
Sitzungen
In Absatz
4 wird am Ende des ersten Satzes „(Datum des Poststempels)“ eingefügt.
Nr. 4
§ 8
Stimm-, Rede- und Antragsrecht
In Absatz
3 wird im ersten Satz ergänzt:
"(3)
Gästen des Studierendenparlaments, die nicht Mitglied der Studierendenschaft
sind, kann auf Empfehlung …"
Nr. 5
§ 8
Stimm-, Rede- und Antragsrecht
Folgender
neuer Absatz 5 wird eingefügt:
"Alle im
Studierendenparlament vertretenen Listen haben darüber hinaus das Recht, eine
Fraktionspause von jeweils maximal 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt zu nehmen.
Eine Fraktionspause muss mit der Mehrheit der Mitglieder einer Fraktion
beschlossen und dem Präsidium des Studierendenparlaments angezeigt werden.
Während einer Abstimmung ist keine Fraktionspause möglich."
Nr. 6
In § 10
Persönliche Erklärung wird Satz 2 wie folgt ergänzt:
"…können
außerhalb von Debatten…“.
Nr. 7
In § 10
Persönliche Erklärung wird Satz 3 wie folgt geändert:
"Die
Redezeit beträgt maximal drei Minuten."
Nr. 8
§ 11
Fristgemäße Anträge wird wie folgt neu gefasst:
"Anträge
an das Studierendenparlament sind soweit nicht anders geregelt fristgemäß,
soweit sie acht Werktage vor der Sitzung schriftlich beim Präsidium des
Studierendenparlaments eingereicht wurden."
Nr. 9
§ 19
In-Kraft-Treten wird zu § 20. Der neue § 19 Schlussbestimmungen wird eingefügt:
"(1)
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung, der Wahl-, Finanz- und
Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind fristgemäß,
sofern sie 11 Werktage vor der Sitzung beim Präsidium des Studierendenparlaments
eingereicht wurden.
(2) Die
Geschäftsordnung kann auf Antrag nach einer zeitlich begrenzten Aussprache mit
Zwei-Drittel-Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder geändert werden."
Nr. 10
§ 20
In-Kraft-Treten wird wie folgt formuliert:
"Diese
Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002
in Kraft."
Artikel 2
Diese
Änderung tritt am 25. Juni 2002 in Kraft.
|