Studium & Lehre
Aufgaben des Studierendensekretariates
- Wer auch im folgenden Semester an der Universität Potsdam weiterstudieren will, muss sich zurückmelden (Bitte Termine in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Universität Potsdam beachten!).
- Die termingerechte und vollständige Einzahlung der Semestergebühren mittels Überweisungsauftrag (Bareinzahlung in der Kasse der Universität Potsdam nicht möglich) löst automatisch die Rückmeldung für das neue Semester aus, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen. Gibt es Änderungen bei persönlichen und/oder studienspezifischen Daten, muss eine Änderungsmeldung vor Einzahlung des Semesterbeitrages im Studierendensekretariat eingereicht werden.
- Das Belegen von Vorlesungen, Seminaren und Übungen erfolgt in den Bereichen bzw. über PULS.
- Die Validierungsstationen stehen für die Aktualisierung Ihrer Chipkarte ab 01.02. (für das Sommersemester) / 01.07. (für das Wintersemester) zur Verfügung. Der Druck von Studienbescheinigungen (als auch BAfög-Bescheinigung) erfolgt über PULS.
Beurlaubung
Wer in einem Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen kann, sollte sich beurlauben lassen.
Der Urlaubsantrag ist im Studierendensekretariat zu stellen. Die Beurlaubung muss mit der Rückmeldung zum
nächsten Semester im Voraus beantragt werden. Sie hat nur für ein Semester Gültigkeit. Formular unter:
www.uni-potsdam.de/formulare/.
Zusätzliche Hinweise zur "Beurlaubung bei Auslandsaufenthalten" finden Sie
hier.
BAföG-Empfänger müssen dem BAföG-Amt vor Beginn des Urlaubssemesters mitteilen, dass sie für das kommende
Semester beurlaubt sind. Urlaubssemester werden nicht gefördert (Ausnahme: Auslandsstudium).
Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs
Jeder geplante Wechsel muss schriftlich im Rückmeldezeitraum für das nächste Semester im Studierendensekretariat
beantragt werden. Anträge
werden immer erst mit Wirkung für das Folgesemester entschieden. Sind im bisherigen
Studiengang anrechenbare Leistungen für den neuen Studiengang erbracht worden, muss über die
Anrechnung der Studienleistungen
und die Einstufung in ein höheres Fachsemester eine Bescheinigung vom Prüfungsausschuss des Faches, in dem der Wechsel vollzogen werden
soll, bei der Rückmeldung im Studierendensekretariat eingereicht werden.
Wer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Potsdam studieren will, muss während des jeweiligen Bewerbungszeitraums
einen Antrag auf Zulassung
(Bewerbung) stellen. In diesem Fall ist die Einstufung der Bewerbung beizufügen.
Achtung: Der Wechsel muss auch dem BAföG-Amt mitgeteilt und schriftlich begründet werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der
Fachwechsel auf die Förderung nach BAföG nachteilig auswirken. Entsprechende Erkundigungen sollten vorher eingeholt werden!
Hochschulwechsel
Sie sind bereits Student einer anderen Hochschule und möchten an der Universität Potsdam weiterstudieren, dann können
Sie sich an das Studierendensekretariat wenden. Wir informieren über Voraussetzungen und Bedingungen der Immatrikulation an der Universität Potsdam.
Eine Beantragung der Anerkennung von bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
sollte mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss erfolgen.
Über Modalitäten der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen können Sie sich im Prüfungsamt
oder in der Allgemeinen Studienberatung informieren.
Kann eine Zulassung nicht erfolgen, besteht nur die Möglichkeit, über einen Studienplatztausch
an die Universität Potsdam zu wechseln. Den hierzu notwendigen Tauschpartner kann man über Anschläge in den Instituten/Bereichen, Anzeigen in Studierendenzeitungen
oder bei Tauschorganisationen finden.
Sie sind bereits Student an der Universität Potsdam und haben sich an einer anderen Hochschule beworben, müssen aber die Zulassung noch abwarten, dann bitten
wir Sie uns - im jeweiligen Rückmeldezeitraum - davon in Kenntnis zu setzen, jedoch keine Gebühren zu zahlen. Ist der Wechsel perfekt, senden Sie uns bitte den Exmatrikulationsantrag zu. Möchten
Sie doch bei uns weiter studieren, zahlen Sie die erforderlichen Gebühren ein (Zahlungseingang erforderlich bis 30.09./31.03.).
Mehrfachimmatrikulation
Studierende können an verschiedenen Hochschulen der Länder Berlin und Brandenburg immatrikuliert werden, wenn die für den angestrebten Abschluss gewählten Teilstudiengänge nicht alle an einer Hochschule angeboten werden, oder Studierende aus fachlichen Gründen andere Ausbildungsvarianten nutzen möchten. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist ein Zulassungsbescheid erforderlich. Genauere Informationen erteilt das Studierendensekretariat bzw. das Akademische Auslandsamt.
Wer bereits in einem Studiengang an der Universität Potsdam immatrikuliert ist, kann gleichzeitig in einem anderen Studiengang immatrikuliert
werden, wenn er beabsichtigt, in beiden Studiengängen einen Abschluss zu erwerben.
Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist ein Zulassungsbescheid erforderlich. Ein Doppelstudium in zwei zulassungsbeschränkten
Studiengängen kann nur genehmigt werden, wenn andere Studienbewerber dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen
werden und das Doppelstudium wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.
Informationen über die Verfahrensweise erteilt das Studierendensekretariat. Das Formular ist zu finden unter:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/.
Ein Student kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf schriftlichen Antrag in einem Teilzeitstudium immatrikuliert werden. Voraussetzung für die Immatrikulation im Teilzeitstudium ist die Eignung aller (Teil)zeitstudiengänge, die durch Beschluss des jeweiligen Fakultätsrates festgestellt wird.
(Adress- und Namensänderungen, Änderung im Krankenversicherungsverhältnis, geplanter Studiengang- und Hochschulwechsel, Wahl der
Fächerkombination, Promotion, Beurlaubungen uvm.)
Adressänderungen können über PULS oder im Studierendensekretariat vorgenommen werden.
Änderungen jeglicher Art, die das Studium betreffen, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen; entsprechende Nachweise
sind ggf. vorzulegen.
Wer das Studium erfolgreich beendet hat bzw. bis Semesterende beenden wird, an einer anderen Hochschule fortsetzen will,
bzw. auf unbestimmte Zeit unterbrechen oder abbrechen möchte, muss die Exmatrikulation im Studierendensekretariat beantragen.
Wird die Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung zum nächsten Semester beantragt, sind die Chipkarte sowie bereits ausgedruckte
Studienbescheinigungen beizulegen. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums ist dem Antrag auf Exmatrikulation eine Kopie des
Abschlusszeugnisses beizufügen. Der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, in dem die Immatrikulation bestand, bleibt nach Maßgabe
der Prüfungsordnung auch nach der Exmatrikulation erhalten.
Informationen zum Prüfungsanspruch nach einer Exmatrikulation erteilt das Prüfungsamt.
Alle entsprechenden Formulare finden Sie unter: http://www.uni-potsdam.de/formulare/exma.html.
Wer an keiner Hochschule immatrikuliert ist, keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch studieren will (maximal 8 SWS), kann sich als Gasthörer an der Universität Potsdam registrieren lassen. Hörerscheine sind zu Semesterbeginn im Studierendensekretariat zu beantragen. Ausländische Interessenten melden sich im Akademischen Auslandsamt. Gasthörer benötigen die Zustimmung des Veranstaltungsleiters, um an Vorlesungen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, und zahlen eine Gasthörergebühr. Das Studium mit einem Gasthörerschein ist auf ein Fachstudium nicht anrechenbar. Das Formular hierzu ist unter: http://www.uni-potsdam.de/formulare/.
PUCK - Potsdamer UniversitätsChipKarte
Alle Studierenden der Universität Potsdam erhalten einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte. Die kurz PUCK genannte Potsdamer UniversitätsChipKarte
vereint viele weitere Funktionen in sich. Studierendenausweis, Semesterticket, Bibliotheksausweis, Kopier- und Druckkarte, Geldbörse für kleine Beträge.
Weitere Informationen zur PUCK erhalten Sie unter
www.puck.uni-potsdam.de.


