Studiumplus - Studentische Initiativen
Mit eigenen Ideen das Studium individuell gestalten – zum Beispiel in studentischen Projekten!
Engagement, Eigeninitiative und Kreativität sind gefragt!
Seit dem Wintersemester 2009/10 werden projektbezogene Eigeninitiativen von Bachelor-Studierenden, die das soziale, kulturelle und politische Leben an der Universität Potsdam bereichern, in Studiumplus als neue Lernkulturen anerkannt. Da studentische Projekte und Initiativen auf vielfältige Weise zum Erwerb von Schlüsselkompetenzenbeitragen,wird die Mitwirkung daran mit traditionellen Studienleistung gleichgesetzt.
Für die Umsetzung der Projekte kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. Hierfür stehen Studiumplus im aktuellen Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Unter der Mailadresse studiumplus-projekte@mail.asta.uni-potsdam.de können Projekte beantragt werden. Näheres erfahren Sie unter "Details der Antragsstellung".
Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an der Gestaltung eines vielfältigen studentischen Lebens an der Universität Potsdam zu beteiligen.
Der Lenkungsausschuss zur Förderung von studentischen Initiativen in Studiumplus unterstützt(e) z.B. folgende Projekte:
- Veranstaltungsreihe "Berufsperspektiven Erziehungswissenschaft"
- Filmclub der Universität
- Seminar "Und mit Kind"
- English Drama Group
- Wortgefechte – Hochschul-Debattierclub Potsdam e. V.
- AK Kritische Geographie
- Berufsperspektiven Erziehungswissenschaft
- Das kleine Čechov-Theater
- So nah und doch so weit – Die Grenze zu Polen überschreiten
- Chor UniSono
- Jazzchor Golm
- Hochschulssportfest 2011
- Studierendenzeitschrift SpeakUp
- Teilnahme an iGEM
Details zur Antragsstellung für den Studiumplus-Projektmittel-Fonds
Schritt 1 - Darstellung des Projekts (ca. 2 Seiten)
- ggf. Beschreibung des Projektes für PULS (Anmeldeformular von Studiumplus)
Schritt 2 - Kontaktdaten
-
der Kontaktperson: Name, Adresse, Email, Telefon (AntragstellerIn, bzw. ProjektmittelempfängerIn sollte identisch mit der „Kontaktperson“ sein)
Schritt 3 - Finanzplan
-
Auflistung geplanter Posten, geordnet nach geplanten Ausgaben und Einnahmen
-
Voraussichtlicher Termin der Ausgabe der bewilligten Finanzmittel
-
Bestätigung, dass die beantragten Mittel von keiner anderen Einrichtung erhalten wurden.
-
Die beantragten Posten dürfen erst NACH Genehmigung des Antrages ausgegeben werden
- Die Abrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Projektes erfolgen.
- Siehe hierzu: Beispiel-Finanzplan
Grundsätzlich sind alle Projekte dazu angehalten, wirtschaftlich zu handeln. Folgende
Regelungen gelten für bestimmte Posten:
Catering
Die kulinarische Versorgung der Teilnehmer kann aufgrund der neuen Bewirtschaftungsrichtlinien der Universität nicht mehr finanziert werden.
Druckkosten
In der Regel sollen Druckaufträge an das AVZ vergeben werden. Sollte dies nicht möglich
sein, müssen bei Druckkosten ab einer Höhe von 500 Euro drei Kostenvoranschläge
verschiedener Anbieter, die die beantragte Höhe der Druckkosten rechtfertigen, mit dem
Antrag vorgelegt werden.
Geräte-Anschaffung
Audiovisuelle Medien sollten im AVZ geliehen werden. Die Finanzierung der technischen
Grundausstattung von studentischen Initiativen ist nur in begründeten Ausnahmefällen
möglich. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Ausstattung des AVZ oder auch des KUZE
nicht ausreicht, um das beschriebene Vorhaben zu realisieren.
Personalkosten
Personalkosten werden in der Regel max. mit 300 Euro pro Person pro Projekt (bzw. mit
einem Stundensatz von 20 Euro) veranschlagt. In begründeten (schriftlich!) Ausnahmefällen kann teureres, professionelles Personal engagiert werden. Ab einer Höhe von 500 Euro pro Honorarvereinbarung sollen jedoch drei Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter mit dem
Antrag vorgelegt werden.
Raumkapazitäten
Es sollen die Raumkapazitäten der Universität und der Studierendenschaft (NIL, KuZe, ?)
genutzt werden. Nur in begründeten (schriftlich!) Ausnahmefällen kann Studiumplus zustimmen, anderweitige Raummieten zu bezuschussen.
Schritt 4 - Antragszustellung
- erfolgt obligatorisch in zwei Formen:
-
1) ausgedruckt (mit Originalunterschrift) postalisch an:
- Universität Potsdam
Studiumplus
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam - oder durch persönliche Abgabe (mit Originalunterschrift) in Raum 1.19. 2.17/18, bzw. Ablage im Studiumplus-Postfach Raum 1.19.3.31
-
studiumplus-projekte@mail.asta.uni-potsdam.de
2) digitale Version per Email an:
Mit der Mitteilung darüber, dass der Antrag eingegangen ist, erhält man die für das Projekt vergebene Antragsnummer sowie eine Auskunft bzgl. des nächsten Sitzungstermins des Lenkungsausschusses. (Sollte spätestens drei Werktage nach entsprechendem Sitzungstermin noch keine Mail bzgl. der Antrags- Entscheidung eingegangen sein, lohnt sich unter Angabe der Antragsnummer eine Nachfrage beim Studiumplus-Team!)
Schritt 5 - Finanzierung
• Das Geld geht niemandem direkt zu! Daher gilt:
- Jegliches Geld ist entsprechend der genehmigten Posten auszugeben.
- Rechnungen sollten auf Studiumplus ausgestellt werden oder es muss ein Vorschuss durch (z.B.) die Projektfinanzverantwortlichen geleistet werden, der dann von Studiumplus nach Einreichen der ORIGINAL-Rechnungen (Original-Fahrkarten, Kassenbelege, etc.) durch eine Überweisung auf das Konto des/ der Projekt-Finanzverantwortlichen beglichen wird.
- Bücher können nur durch die Bibliothek erworben werden. Daher ist eine zeitnahe Bestellung der gewünschten Titel durch Studiumplus (in den Studiumplus-Handapparat) notwendig.
- Um einen Honorarvertrag abzuschließen, benötigt Studiumplus Adresse und Konto-Daten der von euch angestellten Personen 4 Wochen vor der Veranstaltung.
- Um Materialien drucken zu können, ist zeitnah ein unterschriebener Druckauftrag bei Studiumplus einzuholen, der dem AVZ vorgelegt werden muss.
Vorgaben der Studienordnung
Bitte beachten Sie für den Antrag die Vorgaben der Studiumplus-Studienordnung. Besonders die Absätze 1-3, sowie 6 des § 7 sind relevant:
§ 7 Anerkennung von Leistungen
(1) Als Schlüsselkompetenzen können nur solche Kompetenzen anerkannt werden, die zumindest einem der Modulinhalte von Studiumplus entsprechen.
(2) Leistungen, welche Studierende außerhalb der Bachelor-Studiengänge der Universität Potsdam erbracht und nachgewiesen haben, müssen den Studien- und Prüfungsleistungen der Universität Potsdam gleichwertig sein und werden im Übrigen gemäß den Kriterien der jeweils gültigen Rahmenordnung anerkannt.
(3) Für die Anerkennung der Studienleistungen als Schlüsselkompetenzen ist der Prüfungsausschuss des jeweils 1. Studienfaches zuständig. Maßgebend bei der Anerkennung sind die Festlegungen der Studienordnungen der Fächer, sofern diese Aussagen zum Erwerb der Schlüsselkompetenzen treffen. In Zweifelsfällen zwischen Prüfungsausschüssen und Studierenden über die Anerkennung von Leistungen als Schlüsselkompetenzen entscheidet der Studienausschuss von Studiumplus (vgl. § 6 Abs. 4).
[...]
(6) Tutorien, projektbezogene studentische Eigeninitiativen und andere neue Lernformen (vgl. § 8 Abs. 3), die nicht obligatorischer Bestandteil des Fachstudiums sind, können als erworbene Schlüsselkompetenzen anerkannt werden, wenn:
- die Regelungen des § 7 Abs. 1 und 2 eingehalten sind;
- ein Konzept vorliegt, aus dem deutlich wird, welche Schlüsselkompetenz(en) auf welche Weise erworben werden;
- fachliche Beaufsichtigung des Projekts und Bewertung der Leistungen (erfolgreich bestanden/nicht bestanden) durch eine/n Lehrende/n oder andere Mitarbeiter der Hochschule sichergestellt ist.
Nach dem Abschluss des Projekts wird ein Bericht (z.B. ein Portfolio) mit Reflexion über die geleistete Tätigkeit der/dem betreuenden Hochschullehrenden vorgelegt, die/der dem zuständigen Prüfungsausschuss die Bewertung mitteilt. Für die Entwicklung der studentischen Initiativen sowie Teilnahme an Projekten und neuen Lernkulturen können 3 Leistungspunkte pro Modul vergeben werden.
Weitere Fragen?! ... an studiumplus@uni-potsdam.de


