FAQ

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... zu Bachelor- und Masterstudiengängen

Was versteht man unter einem gestuften Studiensystem?

In einem nach angloamerikanischem Muster gestuften Studiensystem ist der erste zuerreichende akademische Grad ein Bachelor, der zweite ein Master-Abschluss. Mit dieser neuen Studienstruktur soll das Studienangebot flexibilisiert, die internationale Kompatibilität deutscher Studienabschlüsse verbessert und somit die Mobilität der Studierenden und die Nachfrage ausländischer Studierender nach Studienplätzen in Deutschland erhöht werden. Die gestuften Studiengänge werden in modularisierter Form angeboten. Durch das gestufte System Bachelor / Master wird die Möglichkeit, ein Studium im Ausland zu absolvieren, erleichtert.

Was bedeutet der Begriff Bachelor?

Der Bachelor ist der Abschlussgrad eines grundständigen Studiengangs. Mit den Bachelorstudiengängen soll es Studierenden möglich sein, nach einer relativ kurzen Studienzeit (in der Regel sechs Semester) einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen, der gleichzeitig die Möglichkeit zu einer sofortigen oder an eine Berufsphase anschließenden Weiterqualifizierung bietet. Ziel der Bachelorstudiengänge soll die Vermittlung einer Berufsqualifikation innerhalb der Regelstudienzeit sein. Im Rahmen eines Bachelorstudienganges sollen grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der Studienrichtung erworben werden. Zulassungsvoraussetzung für das Bachelorstudium ist die Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel das Abitur, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, das Fachabitur für das Studium an einer Fachhochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Schulabschluss).

Was bedeutet der Begriff Master?

Ein Masterstudiengang führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss, der dann erworben werden kann, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Masterstudiengänge haben (in der Regel) eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein grundständiger Studienabschluss (in der Regel Bachelor). Weitere Bedingungen sind studiengangsspezifisch und werden in der jeweiligen Masterordnung festgelegt (zum Beispiel Hochschulzugangsberechtigung oder Eignungsfeststellung).

Was bedeutet der Begriff konsekutiv?

Konsekutive (= zeitlich folgende) Bachelor- und Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich aufeinander aufbauen und den Zeitrahmen von zusammen maximal fünf Jahren Regelstudienzeit nicht überschreiten. Solche Studiengänge können auch an unterschiedlichen Hochschulen, Hochschularten und auch nach einer Phase der Berufstätigkeit zwischen erstem und zweitem Abschluss konsekutiv studiert werden. Bei konsekutiven Studienangeboten erfolgt im Masterstudium entweder eine tiefergehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation. Masterstudiengänge sollen entweder forschungs- oder praxisbezogen profiliert sein.

Werden die neuen Abschlüsse bundesweit anerkannt?

Die neuen Abschlüsse werden bundesweit anerkannt. Das gestufte System soll bis 2010 bundesweit eingeführt werden.

Werden die neuen Abschlüsse auch in anderen Ländern anerkannt?

Mit der Umstellung auf das gestufte System bei gleichzeitiger Modularisierung und Einführung eines ECTS-kompatiblen Leistungspunktesystems werden die Abschlüsse nicht nur europaweit, sondern in allen Ländern anerkannt, die ECTS anerkennen (weltweit 90% der Hochschulen).

Wer darf BA/MA-Arbeiten betreuen bzw. Themen vergeben?

Die Mindestforderung für die Vergabe von Themen ist das Vorhandensein eines dem angestrebten Abschluss gleichwertigen Zeugnisses. Die Fächer können höhere Anforderungen setzen, z.B. Promotion oder die Beteiligung eines Professors an der Korrektur der Arbeit als Themensteller oder Zweitkorrektor.

Ist eine Frist für die Dauer der Begutachtung von BA/MA-Arbeiten vorgesehen?

In der Regel sollte die Begutachtung der BA/MA-Arbeiten innerhalb von 2 Monaten vorgesehen werden.

Ist eine Abgabefrist für BA/MA-Arbeiten geregelt?

Die Arbeiten müssen mit dem letzten Tag des letzten Semesters abgegeben sein. Darüber hinaus sehen einige Fächer strengere Regelungen vor, z. B. die Abgabe der Bachelorarbeit nach 6 Wochen, der Masterarbeit nach 4 Monaten nach dem Erhalt des Themas. Dies setzt jedoch voraus, dass neben dem Schreiben der Arbeit keine Lehrveranstaltungen belegt werden und die Materialsammlung für die Arbeit sehr zügig verlaufen kann und das gesamte Arbeitsvolumen der Studierenden auslastet. In einigen Fächern ist dies nicht möglich.

Ist ein Masterstudium nach absolviertem Bachelor durch BAföG förderbar?

Die Antwort finden Sie sowohl unter http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/2040.php#Finanzierung als auch unter http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_ausbildung_default.php.

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... zu Modulen und Leistungspunkten

Was sind Module?

Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich abgerundete Lehreinheit, die aus Studienleistungen (z.B. Vorlesung, Praktikum, Selbststudium) und mindestens einer integrierten Prüfungsleistung besteht.

Was sind Modulprüfungen?

Eine Modulprüfung ist eine mündliche oder schriftliche (Teil-)Prüfung, die im Rahmen eines Moduls von zwei Prüfern abgenommen wird und zweimal wiederholbar ist. Wird die Prüfung zu einem Modul nach der zweiten Wiederholung nicht bestanden, ist diese Prüfung endgültig nicht bestanden und der/die Studierende zu exmatrikulieren.

Ist die Ermittlung von Modulnoten auf der Basis prüfungsrelevanter Studienleistungen gesetzlich möglich?

Die Ermittlung von Modulnoten auf der Basis prüfungsrelevanter Studienleistungen ist möglich. Die neue Hochschulprüfungsverordnung wird dies ausdrücklich vorsehen und damit eine schon in mehreren Studiengängen seit längerer Zeit praktizierte Form nunmehr zweifelsfrei legalisieren. Damit verbunden ist jedoch eine Begrenzung der Wiederholbarkeit prüfungsrelevanter Studienleistungen durch das Belegpunktsystem.

Was sind Leistungspunkte?

Ein Leistungspunktsystem (engl. Credit Point System, CPS) ist ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands. Es regelt das genaue Zusammenspiel zwischen Leistungspunkten, Lehrveranstaltungen und Benotung, sowie Akkumulation und Transfer von Leistungspunkten. Damit wird dem qualitativen Aspekt eines Hochschulstudiums (der Benotung) ein zweiter, quantitativer Aspekt hinzugefügt. Ein Leistungspunkt (LP) stellt dabei den Gegenwert einer erbrachten Lernleistung, den Nachweis der Erlangung einer festgesetzten Qualifikation dar und wird am Ende eines Semesters den Studierenden für die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung auf dem persönlichen Punktekonto gutgeschrieben. Die Höhe der Punktezahl hängt vom erwarteten Arbeitsaufwand des Studierenden ("Workload") ab und stellt damit eine Abkopplung von der organisatorischen Einheit der Semesterwochenstunde (SWS) dar.Um einen Abschluss in einem Studienfach zu erlangen, müssen die Studierenden eine gewisse, durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegte Anzahl solcher Leistungspunkte auf ihrem Punktekonto angesammelt haben.

Dürfen Fächer in ihren modularisierten Ordnungen Modulprüfungen vorsehen?

Sie dürfen es. Modulprüfungen sind grundsätzlich nur zweimal wiederholbar. Modulprüfungen müssen auf die Inhalte, Methoden und Betrachtungsweisen, die in dem Modul vermittelt worden sind, bezogen sein. "Prüfungsmodule", die nicht inhaltlich bestimmt sind und nur für ein zusätzliches Prüfen eingeführt werden sollen, sind nicht zulässig.

Ist die Vergabe von Leistungspunkten an die Festlegung von SWS gebunden?

Leistungspunkte und SWS sind zwei unterschiedliche Maße: Leistungspunkte geben die Arbeitsbelas-tung für die Studierenden an, SWS die Präsenzzeit für Lehrkräfte und Studierende. Da bei der Berechnung der Anteile der Fächer in den Studiengängen in Leistungspunkten von ihrem Anteil in SWS ausgegangen wurde, wird hier oft eine einfache Umrechnung gesehen. Diese ist jedoch im Einzelnen nicht gegeben. Vorlesungen ohne Kontrolle, die für den Lehrenden einen hohen Aufwand bedeuten, können durchaus mit wenig Leistungspunkten angesetzt werden (z.B. 2 SWS - 1 LP), es kann auch mit Punkten versehene Leistungen geben, die keiner SWS entsprechen (z.B. eine schriftliche Arbeit: 0 SWS, 3 LP). Das für die Studierenden und letztlich für die Wichtung ihrer Leistungen Wesentliche sind natürlich die Leistungspunkte. Wir können jedoch nicht auf die Angabe von SWS verzichten, da diese für die kapazitäre Berechnung wichtig sind.

Werden bei interdisziplinären Studiengängen Leistungspunkte für Studierende aller Fächer in gleicher Höhe vergeben?

Leistungspunkte werden für alle Studierenden in gleicher Höhe vergeben. Ausschlaggebend dafür ist das vom Anbieter (= Institut, das einen Studiengang anbietet) in seiner Ordnung gesetzte Maß an LP. Sind für Studierende anderer Studiengänge, die ein Modul eines Studiengangs besuchen, die Anforderungen beträchtlich höher oder niedriger (z.B. Notwendigkeit des zusätzlichen Erwerbs von Sprachkenntnissen oder andererseits Vorhandensein beträchtlicher Teile des Wissens durch das studierte Fach) können Modifikationen vorgenommen werden. Über derartige Modifikationen entscheidet der Prüfungsausschuss des aufnehmenden Faches sinngemäß nach seiner Studienordnung.

Gelten in modularisierten Ordnungen weiterhin die Rücktrittsfristen von Prüfungen nach den Rahmenordnungen?

Die Rücktrittsfristen sind in den Ordnungen selbst festzulegen.

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Kontakt

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Fax: 0331/977-1129
E-Mail: elke.pietsch@uni-potsdam.de

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