Studienmöglichkeiten

Lehrerinnen und Lehrern kommt mit der Wissensvermittlung auch die Aufgabe des Erziehens, Förderns, des Beratens und Beurteilens der Ihnen anvertrauten jungen Menschen zu. Dabei müssen sie sich auf die Belange von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Altersstufen einstellen, Verständnis für die entwicklungspsychologische Situation der Schülerin oder des Schülers haben und ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sowohl zur fachlichen als auch zur menschlichen Kompetenz der Lehrerin oder des Lehrers Vertrauen gewinnen. Darauf insgesamt bereitet die Lehrerausbildung in Einheit von Theorie und Praxis vor.

Der Weg ins Lehramt im Land Brandenburg

Die Lehramtsausbildung gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase umfasst das Studium an der Hochschule. Dem schließt sich ein Vorbereitungsdienst an, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Befähigung für ein Lehramt erworben worden und damit die Voraussetzung für eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst gegeben. Die Fortbildung und Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Lehrerbildung.

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (nachzulesen auf den Seiten des Link öffent ein neues Fenster. Landesinstitut für Lehrerbildung unter dem Stichwort “Rechtsgrundlagen”) können im Land Brandenburg folgende Lehrämter erworben werden

Für das Lehramt an beruflichen Schulen und das Lehramt für Sonderpädagogik besteht im Land Brandenburg derzeit kein grundständiges Studienangebot. Es ist jedoch möglich, auch für diese Lehrämter den Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg zu absolvieren.

Ein Studienangebot an der Universität Potsdam besteht derzeit für Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen und Lehramt an Gymnasien. Im Rahmen des Bolognaprozesses wurde bzw. wird derzeit in vielen Bundesländern auch die Lehrerausbildung reformiert. Mit dem novellierten Lehrerbildungsgesetz hat das Land Brandenburg die Voraussetzungen geschaffen, um bereits seit dem Wintersemester 2004/2005 gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung zu gestalten. Diese Studiengänge sind gekennzeichnet durch:

Somit erwerben die Studierenden, die jetzt ein Studium mit dem Ziel, Lehrerin oder Lehrer zu werden, aufnehmen, erst den Bachelor of Education und nach dem darauf aufbauenden Studium den Abschluss Master of Education. Die Bachelorabschlüsse stellen nach einem dreijährigen Studium einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb des Lehramtes dar. Mit dem erfolgreichen Abschluss des auf dem Bachelor aufbauenden lehramtsbezogenen Masterstudienganges ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt möglich.

Gestufte Lehramtsausbildung
Bachelorstudium
LSekIP 6 Semester
LG 6 Semester
Bachelor of Education (B.Ed.)
Masterstudium
LSekIP 3 Semester
LG 4 Semester
einschließlich Schulpraktikum
Master of Education (M.Ed.)
⇒ Gleichstellung mit erster Staatsprüfung
Vorbereitungsdienst 24 Monate;
bei M.Ed. durch Anerkennung von schulpraktischen Studien Verkürzung auf 18 Monate
Zweite Staatsprüfung

 

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Das Lehramtsstudium an der Universität Potsdam

Ein Studium mit dem Ziel Lehrerin oder Lehrer zu werden kann derzeit im Land Brandenburg ausschließlich an der Universität Potsdam absolviert werden. An der Universität Potsdam hat die Lehrerausbildung eine gute Tradition, was sich auch im Potsdamer Modell der Lehrerbildung widerspiegelt. Hier wird besonderer Wert auf den Praxisbezug und auf die Verflechtung von Theorie- und Praxisanteilen gelegt. Im grundständigen Studium können Sie an der Universität Potsdam die Studiengänge "Lehramt an Gymnasien" (LG) und "Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen" (LSekIP) studieren. Im LSekIP kann der Schwerpunkt Primarstufe gewählt werden.

Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge ändert sich auch das Studium und die Art der Prüfungen. So werden Studienmodule formuliert, Prüfungen werden studienbegleitend absolviert, und für Leistungen, die in belegten Lehrveranstaltungen erbracht werden, erhält man Leistungspunkte (LP). Nähere Informationen zu den zu erbringenden Leistungspunkten in den einzelnen Teilen des gestuften Studiums können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle 1: Struktur- und Leistungsverteilung bei Lehramtsstudium LG
Bachelorstudium LG 180 LP
Fach 1 89 LP
Fach 2 70 LP
Erziehungswissenschaften 15 LP
Bachelorarbeit in der Regel im Fach 1 6 LP
⇒ Bachelor of Education
Masterstudium LG 120 LP
Fach 1 25 LP
Fach 2 25 LP
Erziehungswissenschaften 30 LP
Schulpraktikum 20 LP
Masterarbeit in der Regel im Fach 1 20 LP
⇒ Master of Education


Tabelle 2: Struktur- und Leistungsverteilung bei Lehramtsstudium LSekIP
Bachelorstudium LSekIP 180 LP
Fach 1 69 LP
Fach 2 70 LP
Erziehungswissenschaften 15 LP
Primarstufenspezifischer Bereich 20 LP
Bachelorarbeit in der Regel im Fach 1 6 LP
⇒ Bachelor of Education
Masterstudium LSekIP 90 LP
Fach 1 14 LP
Fach 2 6 LP
Erziehungswissenschaften 25 LP
Primarstufenspezifischer Bereich 10 LP
Schulpraktikum 20 LP
Masterarbeit in der Regel im Fach 1 15 LP
⇒ Master of Education


Tabelle 3: Struktur- und Leistungsverteilung bei Lehramtsstudium LSekIP mit Schwerpunkt P
Bachelorstudium LSekIP mit Schwerpunkt P 180 LP
Fach 1 69 LP
Fach 2 35 LP
Fach 3 35 LP
Erziehungswissenschaften 15 LP
Primarstufenspezifischer Bereich 20 LP
Bachelorarbeit in der Regel im Fach 1 6 LP
⇒ Bachelor of Education
Masterstudium LSekIP mit Schwerpunkt P 90 LP
Fach 1 14 LP
Fach 2 3 LP
Fach 3 3 LP
Erziehungswissenschaften 25 LP
Primarstufenspezifischer Bereich 10 LP
Schulpraktikum 20 LP
Masterarbeit in der Regel im Fach 1 15 LP
⇒ Master of Education


Vorbereitungsdienst 24 Monate
Für Absolventen mit einem Abschluss als Master of Education verkürzt sich der Vorbereitungsdienst durch Anerkennung von schulpraktischen Studien auf 18 Monate

 

Das Bachelorstudium des erziehungswissenschaftlichen Teilstudiums beinhaltet Lehrveranstaltungen aus der Pädagogik und der Psychologie. Im Masterstudium sind zusätzlich Lehrveranstaltungen aus der Sozialwissenschaft zu absolvieren.

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Fächer und Kombinationen

Im lehramtsbezogenen Studium werden stets Fächer kombiniert. Die Wahl der Fächerkombination ist relativ frei, wenige Einschränkungen ergeben sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Lehramtes bzw. der Fächer. Derzeit können Geschichte und Politische Bildung, LER und Politische Bildung sowie Russisch und Polnisch nicht miteinander kombiniert werden. Beim LSekIP können außerdem die Fächer Mathematik und Informatik sowie LER und Geschichte nicht miteinander kombiniert werden. Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen können dem jeweils aktuellen "Vorläufigen Studienangebot" entnommen werden. Wenn beim LSekIP der Schwerpunkt Primarstufe gewählt wird, muss eines der gewählten Fächer Deutsch oder Mathematik sein.

Bei einer so relativ freien Wahl der Fächerkombination können Probleme mit sich überschneidenden Lehrveranstaltungen nicht ausgeschlossen werden. Die Universität Potsdam hat sich das Ziel gesetzt, diese Probleme langfristig zu lösen. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die Entwicklung des Potsdamer "Zeitfenster-Modells".

Da eine Überschneidungsfreiheit bei altnerativlosen Pflichtveranstaltungen meist nur einer von verschiedenen Aspekten der Entscheidungsfindung darstellt, können Sie sich zur Gesamtheit der Entscheidungsfindung in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.

Im Bachelorstudium kann in folgenden Unterrichtsfächern im Umfang von 69, 70 oder 89 LP an der Universität Potsdam derzeit ein Studium im ersten Fachsemester aufgenommen werden:

Vereinbarung Universität Potsdam/Universität der Künste - Studiengänge Kunst und Musik

Auf der Grundlage einer "Vereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen im Zweitfach/Berufswissenschaften in den Lehramtsstudiengängen" ist es möglich, das Erstfach Kunst oder Musik der UdK für Lehramtsstudiengänge mit einem Fach (bzw. 2 Fächern im LSekIP Schwerpunkt Primarstufe) der UP zu kombinieren, das Studium des erziehungswissenschaftlichen Teilstudiengangs erfolgt dann ebenfalls an der UP.

In diesem Fall müssen die Zugangsvoraussetzungen der UdK erfüllt werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter Symbol für externen Link http://www.udk-berlin.de.

Über das Angebot und die Bedingungen des Zugangs zum Kombinationsfach/zu den Kombinationsfächern an der UP informieren wir mit dem "Vorläufigen Studienangebot".

Das Studienangebot für Musik an der UP besteht weiterhin.

Als Fächer im Umfang von 35 LP können gewählt werden:

Im lehramtsbezogenen Masterstudium werden die im Bachlorstudium gewählten Fächer weiter studiert. Konkrete Aussagen zu Zulassungsbeschränkungen und Studienbeginn können dem jeweils aktuellen "Vorläufigen Studienangebot" entnommen werden.

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Praktika

Praktika in der Bachelorphase:

Praktika in der Masterphase:

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Zugangsvoraussetzungen zum Bachelorstudium

Voraussetzung für das Studium an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Für die Fächer Musik und Sport sind Eignungsprüfungen nachzuweisen, für Chemie, Englisch, Russisch, Polnisch und Wirtschaft-Arbeit-Technik wird eine Eignungsfeststellungsprüfung durchgeführt. Derzeit entscheidet die Uni Potsdam darüber, ob in Zukunft auch für das Fach Kunst eine Eignungsprüfung stattfinden wird.

Für die Fächer Französisch und Spanisch soll mit einem SelfAssessment eine bessere Einschätzung der Eignung ermöglicht werden. Der Link zum Self-Assessment findet sich unter http://www.uni-potsdam.de/romanistik/studium/

Wer das Erstfach Kunst oder Musik der UdK mit einem Zweitfach der UP kombinieren möchte, muss die Bedingungen der Zugangsprüfung der UdK erfüllen (siehe unter Symbol für externen Link http://www.udk-berlin.de).

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, vor Studienaufnahme über Termine und Bedingungen dieser Prüfungen.

Werden zusätzlich Sprachkenntnisse (z.B. Latein) gefordert, so können diese in der Regel noch im Studium erbracht werden.

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Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium

Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein lehramtsbezogener Bachelorabschluss der den §§ 6 bis 9 der Bachelor-Master-Abschlussverordnung - BaMaV entspricht und der Nachweis eines auf das Masterstudium bezogenen Beratungsgespräches.

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Bewerbung und Einschreibung (Immatrikulation) zum Bachelorstudium

Ein Studienbeginn für lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge ist nur im Wintersemester möglich!

Die Bewerbung für ein lehramtsbezogenes Studium erfolgt stets für die gewählten Fächer. Die Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen mit Hinweisen zu aktuellen Zulassungsbeschränkungen stehen ab Mai für das Wintersemester bzw. ab Mitte November für das Sommersemester im Internet unter http://www.uni-potsdam.de/zugang/ zur Verfügung.

Die Immatrikulation für ein Lehramtsstudium erfolgt stets für die gesamte Fächerkombination. Informationen zum Verfahren der Bewerbung bzw. der Immatrikulation sind in den jeweils aktuellen Internetseiten enthalten.

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Bewerbung und Einschreibung (Immatrikulation) zum Masterstudium

Das lehramtsbezogene Masterstudium kann derzeit sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden.

Informationen über die zu beachtenden Schritte beim Übergang zum lehramtsbezogenen Master finden Sie hier.

Derzeit ist das lehramtsbezogene Masterstudium zulassungsfrei. Das bedeutet, dass diejenigen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, das Studium aufnehmen können. Wenn perspektivisch Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, muss eine Auswahl erfolgen.

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Hinweise für Hochschul- und Studiengangwechsler während des Bachelorstudiums bzw. während des Masterstudiums

Bei Hochschul- und/oder Studiengangwechsel ist die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen und die Einstufung in ein Fachsemester des gewünschten Studienganges an der Universität Potsdam erforderlich, wofür Formulare dem Internet unter http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung.html entnommen werden können. Diese Anerkennung und Einstufung nehmen die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Institute der Universität Potsdam vor. Neben der Anerkennung von Leistungen aus dem Studium der Unterrichtsfächer ist auch die Anerkennung von Leistungen aus dem Studium des erziehungswissenschaftlichen Teilstudienganges erforderlich.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor einem geplanten Wechsel Kontakt zur Studienfachberatung bzw. zur Zentralen Studienberatung auf. Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist immer außerdem eine Bewerbung erforderlich.

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Erweiterungsstudium

Wer eine Lehrbefähigung nach Recht der DDR erworben oder eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt hat (bzw. wessen Masterabschluss einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt wurde), kann eine Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach oder Lernbereich oder einer weiteren Fachrichtung ablegen und dann eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach erwerben.

Alle weiteren aktuellen Informationen zum Erweiterungsstudium unter: www.uni-potsdam.de/zugang/erweiterungsstudium_la.html

Ergänzungsstudium

Wer die Befähigung für ein Lehramt oder Lehreramt erworben hat, kann durch eine Ergänzungsprüfung die Befähigung für ein weiteres Lehramt oder Lehreramt nach Maßgabe des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes erreichen.

Alle weiteren aktuellen Informationen zum Ergänzungsstudium unter: www.uni-potsdam.de/zugang/ergaenzungsstudium_la.html

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Vorbereitungsdienst

Der Link öffnet ein neues Fenster. Vorbereitungsdienst wird im Land Brandenburg an Link öffnet ein neues Fenster. staatlichen Studienseminaren durchgeführt und dauert 24 Monate. Für Masterabsolventen verkürzt sich der Vorbereitungsdienst durch Anerkennung von schulpraktischen Studien auf 18 Monate. Während dieser Zeit werden die Lehramtskandidaten in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Lehramtsanwärter bzw. Referendar berufen. Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung in Haupt- und Fachseminaren.

Der Ausbildungsunterricht besteht aus Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbständigem Unterricht. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung beendet, womit die Befähigung für das jeweilige Lehramt erlangt wird.

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Beratungsmöglichkeiten

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Anerkennung in /aus anderen Bundesländern

Die Kultushoheit der einzelnen Bundesländer findet ihren Niederschlag u. a. in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Lehrerbildung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat einen Beschluss über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen gefasst und Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, beschlossen. Allgemein kann formuliert werden, dass vergleichbare Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern und in anderen Bundesländern anerkannt werden. Jedoch müssen auch dabei Besonderheiten (Schulstufe, Fächerkombinationen) der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Informationen zu Fragen der Anerkennung von Lehramtsprüfungen erteilt für Brandenburg das Link öffent ein neues Fenster. Landesinstitut für Lehrerbildung.

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Kontakt

Universität Potsdam
Zentrale Studienberatung
Am Neuen Palais 10, Haus 8
14469 Potsdam
Tel.: 0331/977-1715
Fax: 0331/977-1065
E-Mail: studienberatung@uni-potsdam.de

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