FAQ - Häufig gestellte Fragen in der Studienfachberatung

 

Wie kann ich meine Studienleistungen bei Hochschulwechsel anerkennen lassen?

Die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss mit den dafür vorgesehenen Formularen. Den Antrag zur Anerkennung richten Sie per Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Instituts (Frau Prof. Dr. Gerda Haßler – hassler@uni-potsdam.de). Ihrem Antrag fügen Sie bitte die ausgefüllten Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen bei (die Formulare der Universität Potsdam sind hier zu finden). In das Formular für das Studierendensekretariat tragen Sie bitte genau ein, auf welchen Studiengang an der Universität Potsdam die bisherigen Leistungen anerkannt werden sollen. In das Formular für das Prüfungsamt tragen Sie bitte sorgfältig alle Leistungen ein, die Sie bisher erbracht haben. Zur gleichen Zeit senden Sie an Frau Voigt (Institut für Romanistik, Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam) oder hinterlegen bei ihr im Sekretariat (1.19.4.12) die Scheine und Belege (in Kopie), die Sie bisher erbracht haben. Bitte vergessen Sie nicht, den Nachweisen ein Extrablatt mit Ihrem Namen und der Bitte um Anerkennung beizulegen, damit die Nachweise auch entsprechend eingeordnet werden können. Nach der Anerkennung nimmt Frau Prof. Dr. Gerda Haßler die Einstufung in das entsprechende Fachsemester des jeweiligen Studiengangs, in den Sie wechseln möchten vor (siehe letzte Seite des Anerkennungsformular). Sobald Frau Prof. Dr. Haßler die Anerkennung vorgenommen hat (in der Regel innerhalb von 14 Tagen), können Sie sich das Anerkennungsformular sowie Ihre Unterlagen im Sekretariat bei Frau Voigt (1.19.4.12) abholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach der Einstufung ggf. noch fristgerecht bewerben müssen, wenn der Studiengang in dem Semester, in das Sie eingestuft wurden, zulassungsbeschränkt ist.

Welche Studienleistungen aus dem Ausland werden anerkannt?

Die Austauschprogramme sehen eine vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vor.
Dabei wissen nur Sie selbst, welche Lehrveranstaltungen Sie bereits absolviert haben und welche Leistungen Sie noch benötigen. Sie sollten in jedem Fall den ausländischen Lehrenden um eine aussagekräftige Bestätigung Ihrer Studienleistungen bitten, die Ihnen die Anerkennung deutlich erleichtern wird (Stundenanzahl, Thema der Veranstaltung, Art und Weise der individuell erbrachten Leistung), da die Angaben auf den von den ausländischen Hochschulen ausgestellten transcripts of records oftmals zu generell sind.

Alle Sprachlehrveranstaltungen in der von Ihnen studierten romanischen Sprache, die allen Sokratesstudierenden offen stehen, werden für das 1.-4. Semester (Grundstudium) nur bedingt, ab dem 5. Semester (Hauptstudium) überhaupt nicht anerkannt.

Für die Bachelorstudiengänge (Lehramt und Zwei-Fach-Bachelor) gilt darüber hinaus, dass eine ohne Note erbrachte Leistung in der Regel nicht anerkannt werden kann. Bitte beachten Sie aber § 12 der Ordnung, der Ihnen die Möglichkeit einräumt, bestimmte Leistungen, die für die Anerkennung nötig sind, nachzureichen (z. B. schriftliche Arbeiten).

Für die Magister- und Staatsexamensstudiengänge beachten Sie bitte darüber hinaus folgende Hinweise:

Wie kann ich mir meine Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen?

Die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss mit den dafür vorgesehenen Formularen. Den Antrag zur Anerkennung richten Sie per Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Instituts für Romanistik (Frau Prof. Dr. Gerda Haßler). Die einzelnen Schritte, die zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland nötig sind, finden Sie hier übersichtlich aufgelistet.

Download | Das Formular als Word-Datei

Weitere Informationen : Formulare für die Anerkennung, Hinweise zum Auslandsstudium,

 

Wichtig: Verwenden Sie für die E-Mail-Korrespondenz mit uns -- sobald sie eingerichtet ist -- nur noch Ihre "@uni-potsdam.de"- E-Mail-Adresse. Wir übernehmen keine Gewähr für verlorengegangenen Informationen von fraglichen Absender. Geben Sie in jedem Fall Ihren eigenen Namen als Absender an und formulieren Sie eindeutige Betreffzeilen (z.B. "Anerkennung von Studienleistungen von Lehrig, Grete".) Mails mit fraglichen Absender und/oder Betreffzeilen werden ungelesen gelöscht. Notieren Sie Ihre E-Mail-Adresse auf allen Unterlagen, die Sie einreichen.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Zwischenprüfung am Institut für Romanistik?

Im Magisterstudium ist eine Zwischenprüfung zu absolvieren.
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung für die mündliche und schriftliche Zwischenprüfung am Institut nur gemeinsam und nicht getrennt und nur, wenn Sie alle erforderlichen Scheine und Belege aus dem Sprachenzentrum und dem Institut vorweisen können. Die Anmeldetermine für die Zwischenprüfung werden jeweils im Laufe des Semesters bekannt gegeben und richten sich nach den Terminen der schriftlichen Prüfungen. Die Anmeldung erfolgt bei den Studienfachberaterinnen (Frau Dr. Sabine Zangenfeind oder Frau Dr. Sybille Große).

Welches sind die Termine für die schriftlichen Zwischenprüfungen am Sprachenzentrum?

Für die schriftliche Zwischenprüfung in Französisch, Italienisch und Spanisch gibt es einen Termin pro Semester.

Welches sind die Termine für die mündliche Zwischenprüfung?

Den Termin für die mündliche Prüfung legen Sie in Absprache mit Ihren Prüfern fest. Denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig um Ihre Prüfer zu bemühen und eventuelle Dienstreisen oder Urlaubszeiten zu erfragen und dies entsprechend zu berücksichtigen.

Kann die mündliche Zwischenprüfung vor der schriftlichen Zwischenprüfung abgelegt werden?

Ja, aber beachten Sie bitte, dass Sie sich mindestens 14 Tage vor dem mündlichen Prüfungstermin am Prüfungsamt der Universität Potsdam anmelden müssen.

Bis wann kann die Zwischenprüfung abgelegt werden (Ausschlussfrist)?

Magisterstudiengänge: Die Zwischenprüfung in den Fächern Französische, Italienische oder Spanische Philologie in den Magisterstudiengängen sollte
bis zum 31. März 2010 abgelegt werden.

Bis wann kann die Erste Staatsprüfung abgelegt werden (Ausschlussfrist)?

Die Zulassung zum Staatsexamen in den Fächern Französisch, Italienisch oder Spanisch der Lehramtsstudiengänge muss bis zum 30. September 2011 beim Landesprüfungsamt für Lehrkräfte http://www.landespruefungsamt.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.212981.de beantragt werden.

Bis wann kann die Magisterprüfung abgelegt werden (Ausschlussfrist)?

Die Magisterabschlussprüfung in den Fächern Französische, Italienische oder Spanische Philologie muss bis zum 31. März 2013 abgelegt sein.

Wie kann ich einen Beleg erwerben?

Die Anforderungen für einen Beleg (Staatsexamen und Magister) legt der oder die jeweils Lehrende fest. Dabei kann es möglich sein, dass bereits die aktive Teilnahme am Seminar ausreichend ist oder Sie aber ein Protokoll anfertigen, ein Referat halten bzw. eine Klausur schreiben müssen. Für einen Proseminarschein oder Hauptseminarschein müssen Sie (darüberhinaus) in jedem Fall eine schriftliche Hausarbeit schreiben.

Welche Lateinkenntnisse benötige ich für das Studium am Institut für Romanistik?

Wenn Sie in der Schule bereits Lateinkenntnisse oder vielleicht sogar das Latinum erworben haben, so sind diese Kenntnisse ausreichend. Können Sie diese Kenntnisse nicht durch Ihre Schulzeugnisse nachweisen, so müssen Sie diese bis zum Ende des vierten Semesters im Umfang von mindestens 4 SWS in der Lehrveranstaltung Latein für Romanisten am Sprachenzentrum der Universität Potsdam erwerben. Die Anerkennung anderer Lateinkurse (z. B. an der Volkshochschule) ist seit SoSe 2008 nicht mehr möglich.

Wie werden meine Lateinkenntnisse anerkannt?

Alte Studiengänge (Magister und Lehramt)

Die Studierenden der alten Studiengänge müssen ihren Lateinnachweis nicht zusätzlich anerkennen lassen. Sie zeigen den Lateinnachweis – wie bisher auch – bei der Anmeldung zur ZP und Abschlussprüfung vor.

Neue Studiengänge (Bachelor)

Alle Studierende des Bachelors müssen die Lateinkenntnisse bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbringen.
Zur Anerkennung der erbrachten Lateinkenntnisse müssen Sie dem Prüfungsausschuss des Instituts den Schein über den erfolgreichen Besuch der LV Latein für Romanisten I und II oder das Abiturzeugnis vorlegen. Sie erhalten dann eine Bescheinung über den Nachweis der erbrachten Lateinkenntnisse, der dem Prüfungsamt der Universität bei der Anmeldung des Bachelorarbeitsthemas vorgelegt werden muss.

download | Formular Lateinnachweis (als Ausdruck zusammen mit dem Nachweis beim Prüfungsausschuss einreichen)

Sie haben 5 Jahre in der Schule Französisch, Spanisch etc. gelernt und möchten diese als Lesesprache anerkennen lassen?

In diesem Fall kann Ihnen der Besuch der Lehrveranstaltung erlassen werden, allerdings müssen Sie die Klausur Lesesprache in der betreffenden Sprache mitschreiben. Sie wenden sich dazu an die jeweiligen Lehrenden im Sprachenzentrum oder am Institut für Romanistik, die in regelmäßigen Abständen diese Lehrveranstaltungen anbieten:

Französisch Frau Brune-Perrin
Italienisch: Franco Sepe
Spanisch: Irene Gastón-Sierra

Ich bin Muttersprachler(in) in der studierten Sprache. Wird mir die Sprachpraxis (teilweise) erlassen?

Lesen Sie hierzu die Regelungen:

www | Regelung Muttersprachler Sprachpraxis

 

Sie sind in den Studiengängen Staatsexamen oder Magister eingeschrieben und möchten in die folgenden Studiengänge wechseln

Der Wechsel des Studienganges setzt die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen voraus. Den Antrag zur Anerkennung richten Sie per Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Instituts für Romanistik (Frau Prof. Dr. Gerda Haßler – hassler@uni-potsdam.de). Ihrem Antrag fügen Sie bitte das ausgefüllte Formular zur Anerkennung von Studienleistungen bei (die Formulare sind unter dem Prüfungsamt zu finden http://www.uni-potsdam.de/formulare/pruef.html#2 und http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung.html ). In das Formular tragen Sie bitte sorgfältig alle Leistungen ein, die Sie bisher erbracht haben. Zur gleichen Zeit hinterlegen Sie bitte bei Frau Voigt im Sekretariat (1.19.4.12) die Scheine und Belege (auch in Kopie möglich), die Sie bisher erbracht haben. Bitte vergessen Sie nicht, den Nachweisen ein Extrablatt mit Ihrem Namen und der Bitte um Anerkennung beizulegen, damit die Nachweise auch entsprechend eingeordnet werden können. Nach der Anerkennung nimmt Frau Prof. Dr. Gerda Haßler die Einstufung in das entsprechende Fachsemesters des jeweiligen Studiengangs, in den Sie wechseln möchte vor (siehe letzte Seite des Anerkennungsformular). Sobald Frau Prof. Dr. Haßler die Anerkennung vorgenommen hat (in der Regel innerhalb von 14 Tagen), können Sie sich das Anerkennungsformular sowie Ihre Unterlagen im Sekretariat bei Frau Voigt (1.19.4.12) abholen.

Benötige ich für den Wechsel vom Bachelor (Lehramt) in den Master (Lehramt) eine bestimmte Grenznote?

Voraussetzung für die Aufnahme des lehramtsbezogenen Masterstudiums ist ein lehramtsbezogener Bachelor. Es ist keine Grenznote für den Übergang festgelegt.

Welche Bestimmungen gibt es für die Bachelorarbeit?

In dem 1. Fach des jeweils gewählten Studiengangs.

In der Regel im letzten Semester des Bachelorstudiums (§18 Absatz 1 der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudiums in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch bzw. der Ordnung für das Bachelorstudium in den Fächern Französische, Spanische oder Italienische Philologie).

Themensteller für eine Bachelorarbeit sind alle Professoren und promovierte Mitarbeiter des Instituts für Romanistik. In einem Gespräch mit dem möglichen Themensteller können Sie
Themen erfragen und auch selbst Themenbereiche angeben, aus denen Sie ein Thema bearbeiten möchten.

Die Themenvergabe erfolgt im letzten Semester des Bachelorstudiums bis spätestens zwei Monate vor dem Abschluss des Lehrveranstaltungszeitraums des betreffenden Semesters (d.h. wenn die LV bis 20. Juli gehen, müsste die Themenvergabe bis spätestens 20. Mai erfolgt sein).

Das Formular zur Themenvergabe finden Sie hier:

http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/bachelorarbeitsthema.pdf

Das Formular muss vom Themensteller, der zugleich 1. Gutachter ist, vom 2. Gutachter und vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet werden.

Nach der Vergabe des Themas reichen Sie das Formular persönlich im Prüfungsamt ein.

Die jeweilige Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Datum der Themenvergabe, sie beträgt höchstens 6 Monate (Semesterbeginn – Semesterende).

Die Bachelorarbeit muss spätestens zum jeweiligen Semesterende eingereicht werden (30. März bzw. 30. September).

Wenn Sie im drauffolgenden Semester in den Master wechseln möchten, können Sie die Arbeit nicht erst am Semesterende einreichen, da die Gutachter noch Zeit für die Begutachtung benötigen. In Ausnahmefällen können die Gutachter nach Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vorab bestätigen, dass die Bachelorarbeit mindestens mit ausreichend bewertet wird, siehe Formular unter:

http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/nachw_abgeschl_ba-studium.pdf

Die Bachelorarbeit soll innerhalb von zwei Monaten korrigiert sein (§18 Absatz 2 der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudiums in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch bzw. der Ordnung für das Bachelorstudium in den Fächern Französische, Spanische oder Italienische Philologie).

 

Viele Studierende suchen nach Themen für ihre Abschlussarbeiten und wissen nicht recht, wozu sie etwas wirklich Sinnvolles schreiben können. Wenn Sie auf der Suche nach einem solchen Thema sind, hier einige Anregungen

 

Was muss ich beachten, wenn ich eine Modularbeit schreibe?

Die Modularbeit sollte in der Regel das Modul abschließen, d.h. dass Sie alle Lehrveranstaltungen in dem Modul besucht und erfolgreich abgeschlossen haben müssen, bevor Sie sich der jeweiligen Modularbeit widmen. Das schließt nicht aus, dass Sie beispielsweise nach dem Besuch des ersten Mikromoduls bereits genau wissen, dass Sie ein Thema aus diesem Bereich zur Bearbeitung wählen möchten.

Die Arbeit müssen Sie selbst unter puls-Modulprüfungen anmelden. Dazu wählen Sie einen Dozenten/eine Dozentin als Prüfer/Prüferin aus. Sie sollten vor der Anmeldung jedoch den Dozenten/die Dozentin konsultiert haben.

Die Liste der Prüfer ist hier abrufbar.

download | Prüferliste Modularbeiten / Hausarbeiten

Nein, die Modularbeiten sind Leistungen, die Sie außerhalb von Lehrveranstaltungen erbringen müssen. Das schließt jedoch nicht aus, dass bei der Wahl des zu bearbeitenden Themas inhaltliche Überschneidungen mit einzelnen Lehrveranstaltungen auftreten können.

Während sie die Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls besuchen, werden Sie mit sehr unterschiedlichen Themenstellungen vertraut gemacht. Sicher werden Sie manche der in den Lehrveranstaltungen vorgestellten und bearbeiteten Themen vertiefen wollen. In einem solchen Bereich sollten Sie sich ein Thema für die Modularbeit überlegen und mit dem/der ausgewählten Prüfer/Prüferin besprechen.

Für die Redaktion der Modularbeit gibt es keine allgemeingültigen Kriterien. Dennoch hat das Institut für Romanistik vor einigen Semestern Hinweise für das Erstellen der Haus- bzw. Modularbeiten zusammengetragen, die auf der Homepage unseres Instituts zu finden sind und die Sie als Orientierung nutzen sollten.

download | Hinweise Schriftliche Arbeiten

Für die leichtere Zuordnung von Modularbeiten, die im Gegensatz zu Seminararbeiten nicht an Lehrveranstaltungen gebunden sind, müssen auf dem Deckblatt der Modularbeit unbedingt folgende Angaben gemacht werden: 1. Name des/der Verfasser/in  und Matrikelnummer 2. Name des Prüfers, 3. Prüfungszeitraum (Semester der Abgabe) 4. Benennung des Moduls, 5.Studiengang, 6. Studienfach.

 

In dem Semester, in dem Sie die Modularbeit unter PULS anmelden, müssen Sie die Arbeit auch abschließen, d.h. dass die Modularbeit am Ende des Semesters benotet sein sollte. Um den jeweiligen Prüfern und Prüferinnen genügend Zeit für die Korrektur der Arbeit zu geben, sprechen Sie den genauen Abgabetermin mit diesen am Anfang des Semesters ab.

Wie kann ich bei PULS noch nach dem Nachbelegungszeitraum zugelassen werden?

In Ausnahmefällen kann ein/e Student/in noch nach Ablauf des Nachbelegungszeitraums bei PULS zugelassen werden. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag beim Prüfungsamt gestellt werden. Außerdem muss dieser von der Lehrkraft unterschrieben und vom PA genehmigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Universität Potsdam
Institut für Romanistik

Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam, Haus 19

Geschäftsführende Direktorin:

Prof. Dr. Eva Kimminich
Am Neuen Palais 10
Haus 19, Raum 4.18
14469 Potsdam

Tel.: +49 331 / 977-4144
Fax: +49 331 / 977-4131

Sekretariat:

Kerstin Fischer (Raum 4.32)
Tel.: +49 331 / 977-4146
Fax: +49 331 / 977-4131

Bild mit Studenten auf dem Campus