Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienleistungen, die an anderen Universitäten bzw. Hochschulen in Brandenburg oder Berlin erbracht werden
Studierende haben die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen auch an anderen Universitäten oder Hochschulen in Berlin oder Brandenburg (Nebenhörer) zu belegen und dort Studienleistungen zu erwerben. Laut Beschluss vom Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik vom 11. Mai 2005 liegt die Höchstgrenze der importierten Studienleistungen allerdings bei 30 %.
Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel und Anerkennung von Studienleistungen aus anderen deutschen Universitäten
Bei einem Hochschul- und/oder Studiengangwechsel ist dringend angeraten, rechtzeitig Kontakt zur Studienfachberatung bzw. zur Zentralen Studienberatung und mit dem Prüfungsausschuss aufzunehmen. Für die Bewerbung bzw. für die Immatrikulation an der Universität Potsdam ist die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester durch den Prüfungsausschuss des Fachs der Universität Potsdam (Vorsitzende: Frau Prof. Dr. Gerda Hassler) erforderlich. Die dafür notwendigen Formblätter im Word-Format sind auf unseren Seiten abrufbar.
www | Formulare
Verfahren bei der Anrechnung von Studienleistungen für den Wechsel des Faches oder des Studiengangs, bei im Ausland erbrachten Leistungen und bei der Anerkennung von Leistungen, die nicht in PULS erscheinen (alle Schritte als pdf | download)
- Lesen Sie sich genau durch welche Schritte für die Anerkennung nötig sind
- Überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
- für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen
- aktueller Ausdruck Ihrer bisherigen Studienleistungen laut PULS
- Scheine, Nachweise anderer Universitäten über erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
- zutreffendendes Anerkennungsformular (2fach: 1x elektronisch und 1x ausgedruckt)
- speichern Sie die Dateien für Ihre eigenen Unterlagen, so dass Sie selbst ggf. noch einmal darauf zugreifen können
- schicken Sie die Dateien als E-Mail-Anhang im selben Format (bitte nicht umwandeln!) an Frau Prof. Dr. Haßler (hassler@uni-potsdam.de). Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
- drucken Sie die Dateien aus, notieren Sie Absenderadresse und Datum der E-Mail auf den ausgedruckten Unterlagen und legen Sie sie Ihren restlichen Anerkennungsunterlagen bei.
- Reichen Sie Ihre VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen in Papierform (1-3) zusammen als Akte gebündelt bei der Sekretärin Frau Beatrice Voigt (Palais, Haus 19, Raum 4.12) ein. Auch das für Anerkennungen im Ausland erbrachter Studienleistungen notwendige Transcript of records muss beigefügt werden.
- Nach einer Bearbeitungszeit (erwarteter Zeitraum bitte bei Abgabe erfragen) müssen die bearbeiteten Anerkennungsunterlagen von den Studierenden bei Frau Voigt abgeholt und in das Dezernat für Studienangelegenheiten (siehe Formular) gebracht werden..
Fragen der Anerkennung von Leistungen aus einer ersten oder zweiten Staatsprüfung bzw. für die erste Staatsprüfung sind mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung (mit Sitz in Potsdam) zu klären. Beachten Sie die Informationen des Landesinstituts für Lehrerbildung .

