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April - Mai 2004
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Wissenschaftstarifvertrag längst überfällig

Konkurrenzfähige Vergütung und Vereinfachung der Eingruppierung gefordert

Ein Wissenschaftstarifvertrag ist längst überfällig. Wann er kommt, ist jedoch fraglich. So lässt sich das Ergebnis eines Fachgesprächs zusammenfassen, das am 10. März diesen Jahres von den Bundestagsfraktionen von SPD und B90/DIE GRÜNEN mit den Spitzen von Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz, Fraunhofer-Gesellschaft, Ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie diversen Verbände und Experten geführt wurde.


Forschen mit Befristung: Im bestehenden
Arbeitsrecht gibt es dafür keine adäquate Grundlage.
Foto: Fritze

Die Notwendigkeit, die arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Regelungen wissenschaftlicher Tätigkeit neu zu fassen, war spätestens mit der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) mehr als deutlich geworden: Diese hatte zum Ziel, dem wissenschaftlichen Nachwuchs dadurch verbesserte Qualifikationsbedingungen zu schaffen, dass der Abschluss befristeter Arbeitsverträge innerhalb von zwölf Jahren nach Eintritt in die Promotionsphase erleichtert wurde. Dabei hatte man freilich den zunehmenden Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftssektor auch nach oder außerhalb von Qualifikationskarrieren ausgeblendet und damit neue Probleme geschaffen. Das bestehende Arbeitsrecht, hier vor allem das Allgemeine Teilzeit- und Befristungsgesetz, bietet hierfür keine adäquate Grundlage - mit der Konsequenz, dass Hochschulen und andere Wissenschaftseinrichtungen zunehmend zögern, Zeitverträge abzuschließen und die Perspektive Wissenschaft als Beruf nur in Form unbefristeter Anstellungen möglich zu sein schien.
Doch dies war nur die Spitze eines Eisbergs, der seit Jahren auf dem Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik lastet und Beschäftigungsverhältnisse verhindert, die den besonderen Bedingungen von Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement und -verwaltung angepasst sind. Dies gilt unter anderem für die Regelungen des BAT, für unterschiedliches Dienstrecht von Beamten und Angestellten und Kündigungsschutzrecht. Deshalb hatte schon im April 2000 die Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts" bei der Vorbereitung der HRG-Dienstrechtnovelle auf den Änderungsbedarf im Tarifrecht hingewiesen.


Joachim Gessinger
Foto: Fritze

Nachdem die jetzige Regierungskoalition in der ersten Legislaturperiode mit der Novellierung des HRG und anschließenden Reparaturversuchen beschäftigt und ein erster Vorstoß an der Arbeitgeberseite gescheitert war, sollte entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 nun in einem erneuten Anlauf zum Wissenschaftstarif der Versuch gemacht werden, die rechtlichen und tarifrechtlichen Grundlagen für wissenschaftliche Tätigkeit von Grund auf neu zu fassen. Nachdem die Hochschulkanzler (Chemnitzer Erklärung), die beteiligten Gewerkschaften und B90/DIE GRÜNEN Eckpunkte eines Wissenschaftstarifvertrags formuliert hatten und auch aus dem Bundesforschungsministerium entsprechende Überlegungen öffentlich gemacht wurden, legte der Wissenschaftsrat am 30. Januar 2004 eine umfangreiche Stellungnahme vor, die sich im Wesentlichen mit den anderen Vorschlägen deckt und auch auf dem erwähnten Fachgespräch von fast allen Beteiligten als gute Diskussions- und Arbeitsgrundlage angesehen wurde. Kernforderungen sind unter anderem eine attraktive und konkurrenzfähige Vergütung, die mehr Flexibilität und Differenzierung erlaubt, eine umfassende Vereinfachung der Eingruppierung von Tätigkeiten nach Aufgaben, nicht nach der formalen Qualifikation und die erleichterte unbefristete Einstellung von qualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Einschränkung des Kündigungsschutzrechts.


Werner Jann
Foto: Fritze

Im Verlauf des Fachgesprächs wurden zwei alternative Strategien zur Umsetzung eines Wissenschaftstarifvertrags deutlich: Einführung eines Spartentarifvertrags "Wissenschaft" innerhalb des BAT oder Schaffung eines neuen, eigenständiges Tarifrechts "Wissenschaft". Nach Gesprächen mit der ver.di-Spitze hatte die Gewerkschaft als Verhandlungsführer bei den Verhandlungen zur Reform des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene bereits den Vorschlag gemacht, im Rahmen der Prozessvereinbarung auch den Wissenschaftsbereich in die zu verhandelnden Sondertatbestände aufzunehmen. Dabei sollte es um die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, leistungsbezogene Komponenten bei der Bezahlung sowie eine Anpassung des Kündigungsschutzes gehen. Die Arbeitgeberseite, bestehend aus Bund, Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), hatte dem zugestimmt.
Doch schon während des Fachgesprächs äußerten Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) deutliche Vorbehalte gegen eine spartenbezogene Teilreformierung des BAT. Nachdem die Länder bei den laufenden Verhandlungen um die Reform des öffentlichen Dienstes inzwischen den Flächentarif gekündigt haben, ist ungewiss, ob es dort je zu Verhandlungen über einem Wissenschafts-BAT kommen wird. Zudem ist es auch fraglich, ob eine spartenbezogene Erweiterung den ohnehin schon sehr komplexen BAT auf längere Sicht zukunftssicher und reformfähiger machen kann.
Die andere, und aus heutiger Sicht möglicherweise zukunftsträchtigere Strategie setzt darauf, dass sich Wissenschaftsinstitutionen und -organisationen, Wissenschaftsminister, Gewerkschaften und Verbände, Bundes- und Landesregierungen und nicht zuletzt die beteiligten Wissenschaftler gegen die wirklichkeitsfremde Fiktion eines einheitlichen Tarifsrechts durchsetzen, das gleichermaßen für den gesamten öffentlichen Sektor gelten soll. Dabei sollten auf Arbeitgeberseite dann nicht mehr nur staatliche Instanzen wie Innen- und Finanzministerien, sondern die beteiligten Wissenschaftsinstitutionen selbst Verhandlungspartner der Gewerkschaften sein.
Solange jedenfalls die Beschäftigungsverhältnisse an deutschen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen nach Maßgaben geregelt werden, die vielleicht einer staatlichen Behörde aus dem letzten Jahrhundert angemessen gewesen wären, werden die Debatten um Autonomie der Hochschulen, Exzellenz, Konkurrenzfähigkeit, Nachwuchsförderung, Qualität der Ausbildung und um den Wissenschaftsstandort Deutschland noch lange und folgenlos fortgesetzt werden können.
Prof. Dr. Joachim Gessinger, Institut für Germanistik; Prof. Dr. Werner Jann, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Die Stellungnahme des Wissenschaftsrats finden Sie unter www.wissenschaftsrat.de/texte/5923-04.pdf

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[Letzte Aktualisierung 25.04.2004, Queck]