Ohne vorherige Einbeziehung der Hochschulen sind mit Wirkung vom 01.02.2004 im Land Brandenburg die Sozialtarifverträge in Kraft getreten, die im wesentlichen Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich sowie den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2009 vorsehen.
In allen Bereichen der Universität Potsdam finden die neuen tariflichen Regelungen für ca. 900 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Anwendung, die sich ganz überwiegend für die Inanspruchnahme von Ausgleichstagen entschieden haben. Durch die Arbeitszeitverkürzung fallen pro Jahr an der Universität Potsdam über 13.000 Arbeitstage weg. Dies entspricht dem Beschäftigungsumfang von ca. 50 Bediensteten. Zur Zeit werden Lösungskonzepte für den Umgang mit der Reduktion der Arbeitszeit erstellt, um den erheblichen Problemen zu begegnen, die mit der Arbeitszeitreduktion einhergehen.
In jedem Fall setzt sich die Universität Potsdam dafür ein, dass die negativen Konsequenzen der Sozialtarifverträge nicht auf die Studierenden abgewälzt werden, das heißt es werden keine Abstriche im Lehrangebot für die Studierenden hingenommen. Unter Wahrung dienstlicher Belange soll den Bediensteten, die sich für Ausgleichstage entschieden haben, die interessengerechte Inanspruchnahme von Ausgleichstagen ermöglicht werden.
Hans Kurlemann, Dezernent für Personal- und Rechtsangelegenheiten