Das MenschenRechtsZentrum (MRZ) der Universität Potsdam feiert im Juli dieses Jahres sein zehnjähriges Bestehen. Von Anfang an gehörte die fachübergreifende wissenschaftliche Bearbeitung von Menschenrechtsfragen zur Grundausrichtung des interdisziplinären Zentrums. Vielfältige Aktivitäten wurden im Laufe der Jahre entwickelt, zahlreiche Tagungen und Kolloquien durchgeführt, Publikationen herausgegeben sowie eine etwa 10.000 Bände umfassende Spezialbibliothek aufgebaut. 2001 fusionierte das MRZ mit dem Interdisziplinären Zentrum für Gerechtigkeitsforschung. Seit dem ist das MRZ eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität. Enge Kooperationsbeziehungen unterhält das MRZ zum Europarat, zu Instituten in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten des Europarates, aber auch zu den zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amtes und zum Deutschen Institut für Menschenrechte. Über Geschichte, Gegenwart und Zukunft des MRZ unterhielt sich Dr. Barbara Eckardt mit dem Juristen, Gründungsdirektor und einem der beiden Direktoren, Prof. Dr. Eckart Klein. Prof. Dr. Christoph Menke, Inhaber der Professur für Ethik, ist derzeit der Geschäftsführende Direktor.

Das MRZ ist die einzige derartige Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland. Weshalb wurde das Zentrum gerade an der Universität Potsdam gegründet?
Klein: Unser MRZ ist das einzige universitäre Institut in Deutschland, das sich zentral mit Menschenrechtsfragen befasst. Anlässlich einer Fachkonferenz an der Juristischen Fakultät 1992 regte der damalige Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte an, eine solche Institution in Deutschland zu schaffen. Als ich 1993 zum Professor in Potsdam berufen wurde, habe ich diese Idee in meine Berufungsgespräche eingebracht. Wir haben dann ein Konzept entwickelt, das vom brandenburgischen Wissenschaftsministerium akzeptiert wurde.
Zu den Aufgaben des Zentrums gehört die Politikberatung in Fragen der Menschenrechte. Was heißt das konkret?
Klein: Wir richten unseren Blick auf die universelle, ebenso wie auf die europäische Ebene des Menschenrechtsschutzes. Meine Tätigkeit als Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen von 1995 bis 2002 fand in unseren Forschungen natürlich ihren Niederschlag. Es gibt zahlreiche Anfragen. Ich bin beispielsweise im vergangenen Jahr vom Auswärtigen Amt gebeten worden, in New York an einem Seminar mitzuwirken. Es ging darum, ob der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Personen auf eine Liste setzen kann, die als Terroristen oder als Verdächtige gelten, ohne ihnen rechtliches Gehör zu geben. Es war zu klären, ob der Sicherheitsrat, der Terrorismus bekämpft und für die Sicherheit und den internationalen Frieden sorgt, selber an Menschenrechte gebunden ist.
Was sind für Sie die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit des Zentrums in den letzten zehn Jahren?
Klein: Mit der Einrichtung haben wir für die menschenrechtliche Forschung in Deutschland ein Zentrum etabliert. Wer heute wissenschaftlich über Menschenrechte forscht, kommt am MRZ nicht vorbei. Durch unsere Arbeit haben wir uns auch international einen Namen gemacht. Das belegen nicht zuletzt unsere Publikationen, wie die Schriftenreihe des MRZ und das MenschenRechtsMagazin.
Welche Ziele haben Sie sich für die nächsten Jahre gestellt? Wie soll es mit dem Zentrum weitergehen?
Klein: Unsere grundsätzliche Aufgabe ist, das Zusammenwirken der verschiedenen Menschenrechtsebenen zu erforschen, also die nationale Ebene mit den Grundrechten in den Verfassungen, die regionale Ebene mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und die universelle Ebene mit den Menschenrechtspakten der UN. Das ist aufgrund der finanziellen Ausstattung bisher noch nicht so realisiert worden, wie wir es uns wünschen. In Zukunft wollen wir verstärkt gemeinsame Projekte der Gebiete Philosophie und Recht verwirklichen. Zwei große, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft beziehungsweise von der VolkswagenStiftung geförderte, Forschungsvorhaben bearbeiten wir gerade. Es geht einerseits um die philosophische Begründung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und andererseits um Fragen der Menschenrechtserziehung. Wir haben gerade eine internationale Tagung ausgerichtet, die sich mit dem bisher kaum beachteten Zusammenhang von globalem demografischen Wandel und dem Schutz der Menschenrechte beschäftigt hat.
Vielen Dank für das Gespräch.