Seit dem 24. Mai 2004 ist die Novelle des Brandenburger Hochschulgesetzes in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen unter anderem die Möglichkeiten der Strukturentwicklung und Profilbildung der Hochschulen, die Bedeutung der Habilitation, zusätzliche Eignungsfeststellungsprüfungen für Studienbewerber, die Reduzierung der Personalkategorien Reglungen zur Juniorprofessur und zur Führung ausländischer Hochschulgrade sowie die Befristung von Berufungszusagen. Details können im Internet unter www.intern.uni-potsdam.de/u/dezernat3/formulare/html/pf_08_043.htm abgerufen werden.