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Weiteres Institut
für Kirchenrecht
Erst katholisch, jetzt auch evangelisch – zweites Institut
für Kirchenrecht eröffnet
Am 17. Dezember 2003 wurde an der
Universität Potsdam nachfolgend zum bereits ein Jahr
arbeitenden katholischen Institut für Kirchenrecht (KIKR) ein
gleichrangiges evangelisches Institut eröffnet. Den
entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichneten für die
Universität Rektor Prof. Dr. Wolfgang Loschelder und Prof.
Dr. Ralph Jänkel, Dekan der Juristischen Fakultät. Seitens
des neu angesiedelten Evangelischen Instituts für
Kirchenrecht (EIKR) trägt das Dokument die Unterschriften der
Vorstandsmitglieder Oberkirchenrat Dr. Joachim Gaertner und
Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter.

Erfreut über das neue Institut: Ralph
Jänkel, Dekan
der Juristischen
Fakultät, Detlev W. Belling, Direktorium des
Instituts,
Rektor Wolfgang Loschelder, Bischof Wolfgang Huber,
Oberkirchenrat Joachim Gaertner, Gerhard Robbers (Direktorium)
sowie Oberkonsistorialrat Martin Richter (v.l.).
Foto: Fritze |
Die institutionelle Verankerung des
traditionsreichen Kirchenrechts für beide Konfessionen an der
Universität wird allgemein als eine bedeutende Aufwertung des
Hochschulstandorts Potsdam und überhaupt als wesentliche
Erweiterung der berlin-brandenburgischen
Wissenschaftslandschaft angesehen. Auf der mit
Trompetenstößen begonnenen Eröffnungsveranstaltung erschien
dann die Universität auch in besonderem Glanz. Die anwesende
staatliche und kirchliche Prominenz, von Ministerin Prof. Dr.
Johanna Wanka bis zum EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Prof. Dr.
Wolfgang Huber, bescheinigten der Potsdamer Alma mater
Offenheit, Innovationsfreudigkeit und einen beachtlichen
Gestaltungswillen.
Tatsächlich hat die Universität nunmehr
ein nahezu einzigartiges religionswissenschaftliches Spektrum
aufzuweisen, mit Vorreiterrolle in den neuen Bundesländern.
Das machte Rektor Wolfgang Loschelder in seiner
Begrüßungsansprache am Beispiel universitätsinterner
Vernetzungsmöglichkeiten von Staatskirchen- und Kirchenrecht,
Religionswissenschaften, Jüdische Studien inklusive
Rabbinerausbildung sowie nicht zuletzt mit der
wissenschaftlichen Arbeit des Moses-Mendelssohn-Zentrums für
europäisch-jüdische Studien deutlich.
Das Wirken der beiden kirchenrechtlichen
An-Institute in Lehre und Forschung dürfte sich nach
Auffassung von Jura-Dekan Ralph Jänkel zu einem „Schauplatz
neuer, konfessionsübergreifender Zusammenarbeit"
entwickeln und stelle eine „bedeutende Bereicherung des
Lehrangebots an der Juristischen Fakultät" dar. Dort
bildet das Kirchenrecht einen Wahlbereich im Rahmen des neu
gestalteten juristischen Examens, von dem 30 Prozent im
Kirchenrecht absolviert werden können.
Die Attraktivität staatskirchenrechtlicher
Ausbildungsangebote für Jurastudenten wird momentan gerade
durch tagespolitische Diskussionen unterstrichen. Müssen alle
religiösen Symbole aus dem öffentlichen Raum entfernt werden
oder träfe das nur für „politisch belastete"
Sinnbilder zu? Ist ein einseitiges Verbot des muslimischen
Kopftuchs in Schulen verfassungswidrig? Darf im Krankenhaus
ein Arzt anderen Geschlechts aus religiösen Gründen
abgelehnt werden? Soll Trennung von Kirche und Staat zur
verfassungsmäßigen Norm in der Europäischen Union werden?
Kirchenrecht im engeren Sinne würde sich
beispielsweise mit der jeweils konfessionsbedingten
innerkirchlichen Verfassung sowie mit kirchlichem Ehe-,
Familien-, Mitgliedschafts- und Strafrecht befassen. Gefragt
wäre auch die wissenschaftliche Begleitung der Veränderung
kirchlicher Strukturen und gottesdienstlicher Ordnungsregeln.
Viel Beifall fand der Festvortrag „Warum
Kirchenrecht?" des Trierer Universitätsprofessors und
EIKR-Direktoriumsmitglieds Prof. Dr. Gerhard Robbers. Er
kennzeichnete das Kirchenrecht im Vergleich mit dem
Staatsrecht als auf den ganzen Menschen, auf das allen
Menschen Gemeinsame gerichtet und räumte dem Kirchenrecht die
Möglichkeit ein, auch einmal zu „träumen", zu
experimentieren oder Festgelegtes exemplarisch anzuwenden wie
beispielsweise beim Kirchenasyl.
Jurastudent Ingo Koschenz bezeichnete die
Eröffnung des neuen Instituts als „Weihnachtsgeschenk",
und er dachte dabei wohl nicht nur an die 10000–bändige
Spezialbibliothek, die mit nach Potsdam kommt, sondern
überhaupt an den beachtlichen wissenschaftlichen Beitrag in
Sachen Religion und Konfession, den seine Universität nun zu
leisten vermag.
ak
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[Letzte Aktualisierung 13.02.2004, Knappe]
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