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Weiteres Institut für Kirchenrecht
Erst katholisch, jetzt auch evangelisch – zweites Institut für Kirchenrecht eröffnet

Am 17. Dezember 2003 wurde an der Universität Potsdam nachfolgend zum bereits ein Jahr arbeitenden katholischen Institut für Kirchenrecht (KIKR) ein gleichrangiges evangelisches Institut eröffnet. Den entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichneten für die Universität Rektor Prof. Dr. Wolfgang Loschelder und Prof. Dr. Ralph Jänkel, Dekan der Juristischen Fakultät. Seitens des neu angesiedelten Evangelischen Instituts für Kirchenrecht (EIKR) trägt das Dokument die Unterschriften der Vorstandsmitglieder Oberkirchenrat Dr. Joachim Gaertner und Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter.


Erfreut über das neue Institut: Ralph Jänkel, Dekan der Juristischen
Fakultät, Detlev W. Belling, Direktorium des Instituts,
Rektor Wolfgang Loschelder, Bischof Wolfgang Huber,
Oberkirchenrat Joachim Gaertner, Gerhard Robbers (Direktorium)
sowie Oberkonsistorialrat Martin Richter (v.l.).
Foto: Fritze

Die institutionelle Verankerung des traditionsreichen Kirchenrechts für beide Konfessionen an der Universität wird allgemein als eine bedeutende Aufwertung des Hochschulstandorts Potsdam und überhaupt als wesentliche Erweiterung der berlin-brandenburgischen Wissenschaftslandschaft angesehen. Auf der mit Trompetenstößen begonnenen Eröffnungsveranstaltung erschien dann die Universität auch in besonderem Glanz. Die anwesende staatliche und kirchliche Prominenz, von Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka bis zum EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, bescheinigten der Potsdamer Alma mater Offenheit, Innovationsfreudigkeit und einen beachtlichen Gestaltungswillen.

Tatsächlich hat die Universität nunmehr ein nahezu einzigartiges religionswissenschaftliches Spektrum aufzuweisen, mit Vorreiterrolle in den neuen Bundesländern. Das machte Rektor Wolfgang Loschelder in seiner Begrüßungsansprache am Beispiel universitätsinterner Vernetzungsmöglichkeiten von Staatskirchen- und Kirchenrecht, Religionswissenschaften, Jüdische Studien inklusive Rabbinerausbildung sowie nicht zuletzt mit der wissenschaftlichen Arbeit des Moses-Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien deutlich.

Das Wirken der beiden kirchenrechtlichen An-Institute in Lehre und Forschung dürfte sich nach Auffassung von Jura-Dekan Ralph Jänkel zu einem „Schauplatz neuer, konfessionsübergreifender Zusammenarbeit" entwickeln und stelle eine „bedeutende Bereicherung des Lehrangebots an der Juristischen Fakultät" dar. Dort bildet das Kirchenrecht einen Wahlbereich im Rahmen des neu gestalteten juristischen Examens, von dem 30 Prozent im Kirchenrecht absolviert werden können.

Die Attraktivität staatskirchenrechtlicher Ausbildungsangebote für Jurastudenten wird momentan gerade durch tagespolitische Diskussionen unterstrichen. Müssen alle religiösen Symbole aus dem öffentlichen Raum entfernt werden oder träfe das nur für „politisch belastete" Sinnbilder zu? Ist ein einseitiges Verbot des muslimischen Kopftuchs in Schulen verfassungswidrig? Darf im Krankenhaus ein Arzt anderen Geschlechts aus religiösen Gründen abgelehnt werden? Soll Trennung von Kirche und Staat zur verfassungsmäßigen Norm in der Europäischen Union werden?

Kirchenrecht im engeren Sinne würde sich beispielsweise mit der jeweils konfessionsbedingten innerkirchlichen Verfassung sowie mit kirchlichem Ehe-, Familien-, Mitgliedschafts- und Strafrecht befassen. Gefragt wäre auch die wissenschaftliche Begleitung der Veränderung kirchlicher Strukturen und gottesdienstlicher Ordnungsregeln.

Viel Beifall fand der Festvortrag „Warum Kirchenrecht?" des Trierer Universitätsprofessors und EIKR-Direktoriumsmitglieds Prof. Dr. Gerhard Robbers. Er kennzeichnete das Kirchenrecht im Vergleich mit dem Staatsrecht als auf den ganzen Menschen, auf das allen Menschen Gemeinsame gerichtet und räumte dem Kirchenrecht die Möglichkeit ein, auch einmal zu „träumen", zu experimentieren oder Festgelegtes exemplarisch anzuwenden wie beispielsweise beim Kirchenasyl.

Jurastudent Ingo Koschenz bezeichnete die Eröffnung des neuen Instituts als „Weihnachtsgeschenk", und er dachte dabei wohl nicht nur an die 10000–bändige Spezialbibliothek, die mit nach Potsdam kommt, sondern überhaupt an den beachtlichen wissenschaftlichen Beitrag in Sachen Religion und Konfession, den seine Universität nun zu leisten vermag.

ak

 

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[Letzte Aktualisierung 13.02.2004, Knappe]