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A

Aktivierender Staat

Aktivierender Staat ist eine auf der Ebene normativer Ziele angesiedelte Vision oder Philosophie, die den Versorgungsstaat (einschließlich der Kommunen) aus ordnungspolitischen Überlegungen in Frage stellt und den mündigen Bürger unterstellt, der Eigenverantwortung zu tragen lernt und bereit ist. Das Konzept nimmt nicht Abschied vom verfassungsmäßig gewährleisteten Sozialstaatsprinzip, zieht jedoch neue Grenzen. Trotz unterschiedlicher Wertvorstellungen scheint sich ein parteienübergreifender Konsens in der Diskussions- und Veränderungsbereitschaft anzudeuten. Die Vielzahl ähnlicher Begriffe wie Bürgergesellschaft, Zivilgesellschaft weist auf ungeklärte Ziele und Inhalte hin. Je nach politischer Wertorientierung versteht man darunter

  • Die Aufforderung an die Bürger, sich wieder stärker in die Politik einzumischen und Zivilcourage zu zeigen,
  • Den Rückzug aus öffentlichen Aufgaben und die Rückübertragung in die Verantwortlichkeit von Gesellschaft und Bürgern,
  • Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben aus ordnungspolitischer Orientierung.

Mit der Diskussion entwickelt sich ein neues Feld der Veränderung in den Kommunen, das weit über den Reformansatz des NSM hinausweist. Diese Entwicklung sollte die Praxis beobachten.

Anlagevermögen

Im Unterschied zum Umlaufvermögen werden als Anlagevermögen die Vermögensgegenstände bezeichnet und in der Bilanz ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, der Verwaltung langfristig zu dienen. Innerhalb des Anlagevermögens werden das Sachanlagevermögen, zu dem vor allem die Grundstücke, technischen Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge gehören, das Finanzanlagevermögen, zu dem vor allem die Beteiligungen gehören, und die immateriellen Vermögensgegenstände unterschieden. Unter Managementaspekten interessant ist die Unterscheidung zwischen Verwaltungsvermögen und realisierbarem Vermögen, das für Verwaltungszwecke nicht (mehr) benötigt wird.

Assessment Center (AC)

Assessment Center ist ein professionell gestaltetes eignungsdiagnostisches Verfahren zur Klärung von Führungspotenzial der Teilnehmer(-innen). Es bedient sich einer Vielzahl von Methoden, die sich im Wege der Simulation praktischer Situationen eng an den Arbeitsalltag anlehnen. Diese Tests sollen sich mit Dingen befassen, die ein Urteil über ein zu klärendes Anforderungsmerkmal wirklich zulassen (Validität). Sie sind vorher erprobt und führen zu zuverlässigen Ergebnissen (Reliabilität). Voraussetzung ist, dass die Beurteiler kompetent sind. Dabei ist bis heute fraglich, ob das Assessment Center ohne Mitwirken eines Fachpsychologen mit der Spezialisierung Eignungsdiagnostik zuverlässige Ergebnisse erbringen kann. Andererseits ist ein Assessment Center ohne das Mitwirken von Praktikern personalpolitisch fragwürdig. Dem üblichen Auswahlverfahren mit Aktenauswertung und Einzelgespräch ist das Assessment Center durch seine Methodenvielfalt überlegen. Dazu gehören die Auswertung von individuell zu erledigenden Aufgabenstellungen wie Arbeitsproben, Postkorb (diverse Arbeiten unter Zeitdruck mit dem Ziel zu klären, wie der Teilnehmer Wichtiges von Unwichtigem unterscheidet). Daneben wird das Verhalten in Gruppen (Gruppendiskussion/Gruppenarbeit) beobachtet und eingeschätzt. Am Ende stehen Einzelinterviews zur Klärung offen gebliebener Fragen. Die Auswertung erfolgt im offenen Dialog der Beobachter (Assessoren). Jeder Teilnehmer erhält in einem abschließenden Beratungsgespräch eine ungeschminkte Rückmeldung zu den Beobachtungen und Einschätzungen des Gremiums. Damit sollen auch die nicht als geeignet Bezeichneten erkennen, wie sie künftig ihre Stärken nutzen bzw. wie sie mit Schwächen umgehen können. So gesehen ist das Assessment Center ein Instrument der Personalentwicklung. Das in seiner Grundkonzeption bereits in der Kaiserlichen Armee entwickelte Verfahren ist nach dem 2. Weltkrieg in modifizierter Form aus den USA eingeführt worden. Es wurde von Großfirmen (z. B. IBM) als Führungsauswahlinstrument angewandt. Die hohe Qualität des Verfahrens wird durch entsprechend hohen Aufwand sichergestellt. Ob das Assessment Center für Verwaltungen, die die Führungsverantwortung der Vorgesetzten durch das Mitarbeitergespräch (MAG) festigen wollen, sinnvoll ist, erscheint fraglich. Dies gilt auch für das Outsourcing der Personalauswahl durch Assessment Center auf Einrichtungen außerhalb der Verwaltung.

Aufgabenkritik

Aufgabenkritik ist ein in den 70er Jahren von der KGSt entwickeltes Verfahren, bei dem sämtliche Aufgaben auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Aufgabenkritik ist prinzipiell unabhängig von Sparzwängen. Sie soll die Kommunalverwaltung hindern, an überholten Aufgaben festzuhalten. Zugleich soll sie Spielräume schaffen, neue Aufgaben zu erledigen, falls die hierzu legitimierte Vertretung ein dringendes öffentliches Interesse sieht. Dieses Verfahren nennt man auch "Zweckkritik" in Abgrenzung zur "Vollzugskritik". Vollzugskritik stellt den Bedarf nicht prinzipiell in Frage, sondern die Modalitäten der Aufgabenerfüllung: Verfahren, Intensität der Dienstleistung, Kosten. Damit ist Vollzugskritik teilweise deckungsgleich mit herkömmlicher Rationalisierung und Prozessoptimierung/Business-Process-Reengineering.
Das Konzept der Aufgabenkritik geht von idealen Erwartungen aus:

  • Das Verfahren sollte Daueraufgabe sein, denn es gibt keinen Grund, Unnötiges auch nur kurze Zeit mitzuschleppen.
  • Alle Beteiligten müssen ein Interesse haben, jeweils den dringendsten aktuellen Bedarf zu befriedigen.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Veränderungen günstige Bedingungen benötigen. Ohne jedweden externen Zwang (z. B. knappe Kassen, aktive Bürger) hält jedes System am Ist-Zustand fest (so genannte Aufgabenremanenz). Daher ist Aufgabenkritik als periodische Kampagne aussichtsreicher als als Daueraufgabe. Besonders erfolgversprechend ist die Einbeziehung der Aufgabenkritik in Haushaltskonsolidierungs- oder Haushaltssicherungskonzepte. Daneben ist die Bestimmung des öffentlichen Bedarfs alles andere als eindeutig: (Fast) jede Aufgabe hat ihre Befürworter oder Begünstigte. Sie entwickeln Aktivitäten zur Beibehaltung des jetzigen Zustands, die weit über die der unbeteiligten Mehrheit hinausgehen. Bei aller Umsetzungsschwäche ist Aufgabenkritik ein Reformansatz, der das hemmungslose Aufgabenwachstum der 60er und 70er Jahre gebrochen hat. Auf seinen Erfahrungen haben Nachfolgekonzepte wie Haushaltskonsolidierung und Neues Steuerungsmodell aufgebaut.

Aufwand

Mit dem Begriff Aufwand wird im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen der mengen- und wertmäßige Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen in der Periode bezeichnet und von den Kosten und Ausgaben abgegrenzt. Zwischen Aufwand und Ausgaben gibt es nach zwei Seiten Unterschiede: Es gibt Ausgaben, denen in der Periode kein Werteverzehr entspricht (erfolgsneutrale Ausgaben, z. B. Ausgaben für Investitionen oder Tilgung) und es gibt Aufwendungen, denen keine Ausgaben in der gleichen Periode entsprechen (z. B. Abschreibungen). Auch zwischen Aufwand und Kosten gibt es zwei Unterschiede: Es gibt Aufwand, der nicht Kosten darstellt, nämlich Aufwand, der nicht durch die betriebliche Leistungserstellung in der Periode verursacht wird. Er wird als neutraler Aufwand bezeichnet und kann betriebsfremd, außerordentlich, periodenfremd oder bewertungsbedingt sein. Der übrige Aufwand wird als Zweckaufwand bezeichnet und stellt die Grundkosten dar. Daneben gibt es Zusatzkosten, die nicht Aufwand sind (z. B. kalkulatorische Zinsen). Im kaufmännischen Rechnungswesen erfolgen die Erfassung und Verrechnung des Aufwands in der Finanzbuchhaltung. Was als Aufwand materiell angesetzt werden darf, richtet sich nach Steuer- und Handelsrecht. Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen verwendet ebenfalls den Begriff Aufwand. Der materielle Inhalt wird durch das Ressourcenverbrauchskonzept bestimmt, was zu Abweichungen vom kaufmännischen Rechnungswesen führen kann.