Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master

  1. Innerhalb der Rückmeldezeiträume (spätestens bis 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester) sind beim Studierendensekretariat die „Anzeige auf Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang“ http://www.uni-potsdam.de/formulare/studien/wechsel_zu_master.pdf einzureichen.
  2. Bis spätestens zum 30. September bzw. 31. März sind zwei Dinge im Studierendensekretariat einzureichen:

    a) Kopie des Bachelorabschlusses: Falls er nicht vorliegt, ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Veranstaltungen des Bachelorstudiums vollständig absolviert wurden. Sie erhalten diesen Nachweis im Prüfungsamt, wo die Fachnoten auf dem Formblatt http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/nachw_abgeschl_ba-studium.pdf eingetragen werden. Zudem müssen die beiden Gutachter der Bachelorarbeit auf diesem Formular bestätigen, dass die Arbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wird.

    b) Nachweis eines auf das Masterstudium bezogenen Beratungsgesprächs http://www.uni-potsdam.de/zugang/formular_beratung.pdf. Dieses Gespräch bei einem/r Dozenten/in Ihrer Wahl dient zu Ihrer Orientierung und ist keine zusätzliche Prüfung. Unter http://www.uni-potsdam.de/zugang/beratungsgespraech.html sind die notwendigen Informationen hierzu bereit gestellt: 1. nicht über 30 min, 2. unter vier Augen, 3. der/die Studierende reicht zwei Wochen vor dem Gespräch drei Dinge ein: Lebenslauf, bisherige Modulnoten, Motivationsschreiben von max. 1 Seite.
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Universität Potsdam

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Tel.: 0331/ 977-1775
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