Zum Hauptinhalt springen

Anträge und Formulare

Studienabschluss / Erhalt des Bachelorzeugnisses

Das Bachelorzeugnis sowie die zugehörigen Abschlussdokumente werden auf Antrag des Studierenden ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 bis 10 Wochen!

Die Zusendung des LL.B.-Zeugnisses erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse!
Eine persönliche Abholung ist möglich, dazu vermerken Sie "persönliche Abholung" bitte auf dem Antrag. Sie werden informiert, sobald das Zeugnis fertig ist.

Für die Beantragung eines Bachelorzeugnisses müssen folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Abschriften* zusammen mit einer einfachen Fotokopie eingereicht werden:

  • Nachweis der Fremdsprache (Fremdsprachenschein)
  • Nachweis der Schlüsselqualifikation
  • Bescheinigung für das Juristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
  • Leistungsnachweise im außerjuristischen Profilfach über 18 LP (PULS-Ausdruck) / evtl. Bescheinigung für das außerjuristische Praktikum nebst Praktikumsbericht
  • Bachelorarbeit / Seminarschein
  • für den Fall der Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden: Anerkennungsbescheid

Die übrigen Leistungsnachweise liegen dem Studienbüro in der Regel vor.

Bitte beachten Sie, dass mit Ausnahme der Praktika und der Schlüsselqualifikation grundsätzlich nur benotete Scheine anerkannt werden können.

Datum des Abschlusses:
Das Datum des Bachelor-Abschlusses entspricht dem Datum des Zugangs des letzten notwendigen Leistungsnachweises.

Einreichung:
Die Einreichung des Antrages ist per Post oder über unseren Hausbriefkasten (weißer Standbriefkasten) möglich. Für eine persönliche Einreichung nutzen Sie bitte die Sprechzeiten.

Rückgabe:
Originale oder beglaubigte Abschriften werden bei persönlicher Abgabe sofort oder zusammen mit dem LL.B.-Zeugnis per Post zurückgegeben.

Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen:
Im Studienbüro werden die Prüfungsakten und die  Prüfungsunterlagen bis 18 Monate nach Exmatrikulation aufbewahrt. Wer nach dieser Frist ein Zeugnis ausgestellt haben möchte, hat für das Vorliegen der entsprechenden Leistungen die Darlegungs- und Beweislast.

 Anerkennung von Leistungen

LL.B. Deutsch-Französische Studien

Hinweis:
Für Studierende, die keine Originalzeugnisse oder beglaubigten Abschriften vorlegen können, werden nur Zeugnisse ausgestellt, wenn die Abschlüsse durch die Université Paris Nanterre bestätigt werden können.

Der Prozess kann durch die Vorlage der Originale bei Frau Padelt beschleunigt werden. Diese werden mit den Zeugnissen an die Studierenden zurückgegeben.