Humanwissenschaftliche Fakultät

Qualitätsmanagement

 

Organisation von Studium und Lehre

 

Die Lehre an der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist in fünf Departments organisiert.

Die Humanwissenschaftlichen Fakultät hat zwei vom Fakultätsrat gewählte Studiendekane. Jeweils ein Studiendekan ist verantwortlich für die Studienprogramme im Lehramt; der andere für die nicht lehramtsbezogenen Fächer. Unterstützt werden die Studiendekane durch die Geschäftsstelle für Lehre und Studium, Frau Iris Lüßen-Koch. Die Studiendekane sind Mitglied des Dekanatskollegiums, der Leitung der Fakultät.
 
Die Kommission für Studium und Lehre als beratende Kommission des Fakultätsrates wird vom  Studiendekan für Studienprogramme im Lehramt geleitet. Zu den Aufgaben gehören die administrative und organisatorische Vorbereitung des Lehrprogramms sowie die Beratung aller Studienordnungen der Fakultät. Sie bereitet die Entscheidungen des Fakultätsrates zu Lehre und Studium vor und arbeitet eng mit den Departments zusammen.  
Die Mitglieder der Kommission für Studium und Lehre sind vom Fakultätsrat gewählt. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lädt sich die Kommission fachkompetente Vertreter und Vertreterinnen aus den Departments ein.

 

Schaubild: Qualitätsmanagement- Infrastruktur im Bereich Studium und Lehre

Tabellarische Übersicht der Funktionsträger zur Organisation von Studium und Lehre

 

Departmentsprecherinnen und –sprecher

Beschluss des Fakultätsrates, 149. Sitzung

Verantwortlicher Ansprechpartner für alle Kernprozesse in Lehre und Studium im Department

Prüfungsausschuss

Zusammensetzung:

„Für den jeweiligen Studiengang wird vom betroffenen Fakultätsrat ein Prüfungsausschuss bestellt, dem Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachs, eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter und eine Studierende bzw. ein Studierender angehören. Die Gruppe der Hochschullehrer muss über die Mehrheit der Sitze verfügen.“

BAMA-O,§ 6, Abs. 1ff.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die jeweilige Ordnung eingehalten wird und gibt Anregungen zu ihrer Überarbeitung.

  1. Entscheidung über Anträge von Studierenden oder Lehrkräften bezüglich der Anwendung der Ordnung für den jeweiligen Studiengang

  2. Einordnung der Lehrveranstaltungen in Module und Festlegung der Anzahl der LP (Beurteilungsgrundlage ist dabei der Vorschlag der jeweiligen Lehrkraft)

  3. Festsetzung der Teilnehmerzahl der jeweiligen Lehrveranstaltung (Grundlagen sind dabei der Vorschlag der jeweiligen Lehrkraft)

  4. Besetzung der Zulassungskommission für den Masterstudiengang

  5. Bestellung der Modulbeauftragten

  6. Aktualisierung und Veröffentlichung der Modulbeschreibungen (Modulhandbuch)

  7. Regelmäßiger Bericht an die Fakultät über die Erfahrungen in der Anwendung der jeweiligen Ordnung und gegebenenfalls Vorschläge zu ihrer Reform

  8. Anerkennung und Anrechnung von Studien-, Graduierungs- und Prüfungsleistungen

Studienkommission

Zusammensetzung:

Die Besetzung in den Kommissionen ist paritätisch, d.h. Lehrende und Studierende sind im gleichen Verhältnis vertreten (50:50).

GO der UP vom 17.12.2009, Art. 23, Abs. 4


  1. Beratung von Studien- und Prüfungsordnungen

  2. Begleitung der Studienreform

  3. Vorbereitung neuer Studiengänge

  4. Überarbeitung vorhandener Studiengänge und Prüfungsordnungen

  5. Evaluation von Studium und Lehre durch Lehrveranstaltungs- und Modulevaluationen

  6. Ableitende Maßnahmen und Definition neuer Ziele aus Evaluationsergebnissen

  7. Sicherstellung des Erwerbs überfachlicher Schlüsselkompetenzen durch Angebot „Studiumplus“

  8. Anregung zu Absolventenbefragungen

Modulbeauftragte/r

„Für jedes Modul wird vom Prüfungsausschuss ein/e Modulbeauftragte/r bestellt.“

BAMA-O, § 11, Abs.2


„Die konkreten Aufgaben der Modulbeauftragten werden in den fachspezifischen Ordnungen geregelt.“

BAMA-O, § 11, Abs.2


  1. Organisation von Lehr- und Prüfungsverfahren im Semester
  2. Erstellen der Vorlagen für das Modulhandbuch

Studiengangsverantwortliche

Empfehlung der Fakultäts-LSK vom 7. Juli 2010

Erarbeitung, Überprüfung und Weiterentwicklung der jeweiligen Studienordnungen

Studienfachberatung

„Die Hochschule informiert Studienberechtigte über die Vorzüge eines Hochschulstudiums… Während des gesamten Studiums unterstützt sie die Studierenden durch eine studienbegleitende fachliche Beratung.“

BbgHG vom 18.12.2008, § 19, Abs.1

Fachspezifische Studienberatung: Aufbau des Studiums, Studienplanung, Auslandsaufenthalte

Organisation von Orientierungstutorien, Mentoren

Nach QM-Handbuch der UP, S.33: Prozessbeschreibung Studienberatung

 

 

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