Humanwissenschaftliche Fakultät
Qualitätsmanagement
Organisation von Studium und Lehre
Die Lehre an der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist in fünf Departments organisiert.
Die Humanwissenschaftlichen Fakultät hat zwei vom Fakultätsrat gewählte Studiendekane. Jeweils ein Studiendekan ist verantwortlich für die Studienprogramme im Lehramt; der andere für die nicht lehramtsbezogenen Fächer. Unterstützt werden die Studiendekane durch die Geschäftsstelle für Lehre und Studium, Frau Iris Lüßen-Koch. Die Studiendekane sind Mitglied des Dekanatskollegiums, der Leitung der Fakultät.
Die Kommission für Studium und Lehre als beratende Kommission des Fakultätsrates wird vom Studiendekan für Studienprogramme im Lehramt geleitet. Zu den Aufgaben gehören die administrative und organisatorische Vorbereitung des Lehrprogramms sowie die Beratung aller Studienordnungen der Fakultät. Sie bereitet die Entscheidungen des Fakultätsrates zu Lehre und Studium vor und arbeitet eng mit den Departments zusammen.
Die Mitglieder der Kommission für Studium und Lehre sind vom Fakultätsrat gewählt. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lädt sich die Kommission fachkompetente Vertreter und Vertreterinnen aus den Departments ein.
Schaubild: Qualitätsmanagement- Infrastruktur im Bereich Studium und Lehre

Tabellarische Übersicht der Funktionsträger zur Organisation von Studium und Lehre
| Departmentsprecherinnen und –sprecher Beschluss des Fakultätsrates, 149. Sitzung | Verantwortlicher Ansprechpartner für alle Kernprozesse in Lehre und Studium im Department |
| Prüfungsausschuss Zusammensetzung: „Für den jeweiligen Studiengang wird vom betroffenen Fakultätsrat ein Prüfungsausschuss bestellt, dem Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachs, eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter und eine Studierende bzw. ein Studierender angehören. Die Gruppe der Hochschullehrer muss über die Mehrheit der Sitze verfügen.“ BAMA-O,§ 6, Abs. 1ff. | Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die jeweilige Ordnung eingehalten wird und gibt Anregungen zu ihrer Überarbeitung.
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| Studienkommission Zusammensetzung: Die Besetzung in den Kommissionen ist paritätisch, d.h. Lehrende und Studierende sind im gleichen Verhältnis vertreten (50:50). GO der UP vom 17.12.2009, Art. 23, Abs. 4
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| Modulbeauftragte/r „Für jedes Modul wird vom Prüfungsausschuss ein/e Modulbeauftragte/r bestellt.“ BAMA-O, § 11, Abs.2
„Die konkreten Aufgaben der Modulbeauftragten werden in den fachspezifischen Ordnungen geregelt.“ BAMA-O, § 11, Abs.2
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| Studiengangsverantwortliche Empfehlung der Fakultäts-LSK vom 7. Juli 2010 | Erarbeitung, Überprüfung und Weiterentwicklung der jeweiligen Studienordnungen |
| Studienfachberatung „Die Hochschule informiert Studienberechtigte über die Vorzüge eines Hochschulstudiums… Während des gesamten Studiums unterstützt sie die Studierenden durch eine studienbegleitende fachliche Beratung.“ BbgHG vom 18.12.2008, § 19, Abs.1 | Fachspezifische Studienberatung: Aufbau des Studiums, Studienplanung, Auslandsaufenthalte Organisation von Orientierungstutorien, Mentoren Nach QM-Handbuch der UP, S.33: Prozessbeschreibung Studienberatung |


