Koordinationsbüro für Chancengleichheit
Die Gleichstellungsbeauftragten
An der Potsdamer Universität werden nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz § 7 Abs. 1 eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte und zwei Stellvertreterinnen von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Präsidenten bestellt (derzeitige Wahlperiode 01.10.2010-30.09.2014).
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach BBgHG § 7 und § 66 werde in den fünf Fakultäten und für den Bereich Zentrale Einrichtungen/Verwaltung jeweils eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin gewählt, welche die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei ihren Aufgaben unterstützen. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten werden für eine Dauer von zwei Jahren gewählt (aktuelle Amtszeit 01.10.2010-30.09.2012).
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören u.a.:
- Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung und Beratung der Hochschulleitung bei der Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen zur Chancengleichheit
- Zusammenarbeit mit den Personalverantwortlichen und Personalräten/ Interessenvertretung von Frauen in Einstellungs- und Berufungsverfahren
- Beteiligung und Beratung bei der Ausarbeitung der Frauenförderrichtlinien, des Gleichstellungskonzeptes und der Gleichstellungspläne
- Organisation und Realisierung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen im Wissenschaftsbereich
Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in der Wissenschaft und zur Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen aus allen Bereichen der Hochschule
- Initiieren von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie an der Universität
- Mitarbeit in Hochschul- und überregionalen Gremien
Rechtliche Grundlagen und Vereinbarungen zur Chancengleichheit
Gleichstellungskonzept der Universität Potsdam
Chronik der Gleichstellungsarbeit




Die Gleichstellungsbeauftragten

