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Studium und Lehre

Leistungsanerkennung

Wer ist grundsätzlich für die Anerkennung erbrachter Leistungen zuständig?

Sofern Sie im Rahmen von ERASMUS+ ein Auslandsstudium absolvieren, übernimmt die/der Prüfungsbeauftragte bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende für Wirtschaftswissenschaften die Anrechnungsfragen. Sofern Sie außerhalb dieses Programms im Ausland studieren, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl.

Welche Leistungen kann ich mir anrechnen lassen, die im außereuropäischen Ausland erbracht wurden?

Idealerweise sprechen Sie im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums mit dem Lehrstuhl über eine mögliche, spätere Anerkennung der Leistung. Nachträgliche Äquivalenzprüfungen finden auf Grundlage der von Ihnen beizubringenden Kursbeschreibungen und dem academic transcript statt. Die Prüfung dauert in der Regel einige Tage.Reichen Sie neben dem academic transcript auch die jeweiligen Modulbeschreibungen sowie das Anerkennungsformular ein. Die Modulbeschreibungen müssen aus der jeweiligen Landessprache entweder ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Es müssen sowohl Lehrveranstaltungsinhalte, Workload sowie vermittelte Kompetenzen ersichtlich sein.