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Berufungsverfahren

Ablauf eines Berufungsverfahrens- Von der Ausschreibung bis zur Einstellung/ Ernennung

Ausschreibung der Professur und Bewerbung

Die Ausschreibung einer Professur erfolgt nach der Freigabe durch die universitätsinternen Gremien, durch den Präsidenten und durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Professur wird in der Regel international ausgeschrieben und in den Stellenausschreibungen der Universität Potsdam veröffentlicht. Sofern Sie sich für eine der ausgechriebenen Professuren interessieren, richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an die in der Stellenausschreibung angegebenen E-Mailadresse. 

Konstituierung der Berufungskommission und Ablauf des Berufungsverfahrens

Die Berufungskommission (bestehend aus Hochschullehrer:innen, akademischen Mitarbeiter:innen und Studierenden), die vom Fakultätsrat eingesetzt wird und deren Mitglieder benennt, bereitet im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Entscheidung über die Besetzung der Professur vor. Nach Durchsicht aller Bewerbungen erfolgt auf Grundlage formaler Einstellungsvoraussetzungen und fachlicher Kriterien die Einladung von Bewerber:innen zum Probevortrag (hochschulöffentlicher Vortrag). Eine Einladung zum Probevortrag sollte in der Regel ca. drei Wochen vor dem geplanten Termin verschickt werden. Alle Informationen zum zeitlichen und inhaltlichen Ablauf werden mit der Einladung verschickt.
Im Anschluss an die Probevorträge  werden für die Bewerber:innen, die in die engere Wahl gezogen werden, externe Gutachten eingeholt. In der Regel wird um eine Zusendung innerhalb von sechs bis acht Wochen gebeten.
Aufgrund aller gesammelten Informationen wird durch die Berufungskommission eine Berufungsliste erstellt. Im Anschluss erfolgt die Beschlussfassung aller beteiligten Gremien. Nach Zustimmung der universitätsinternen Gremien zur Berufungsliste, der Ruferteilung durch den Präsidenten und Rufannahme erfolgt die Mitteilung  das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit der Bitte um Ernennung. 
Bitte beachten Sie, dass für den vollständigen Prozess und bis zur endgültigen Ruferteilung einige Monate vergehen können.

Einzelheiten können Sie dem Prozessablauf entnehmen. 

Referentin für Berufungsmanagement- Berufungsbeauftragte an der WiSo Fakultät

Frau Franziska Stimming

Tel.: +49 331- 977-3518
E-Mail: franziska.stimming@uni-potsdam.de


Laufende Berufungsverfahren an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

W1- Professuren

Quantitative Economics (without tenure track)



W3-Professuren

Professur für Angewandte Mikroökonomie (gemeinsame Berufung mit dem DIW)

Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung

Professur für Berufspädagogik

Professur für Informationstechnologie im berufsbildenden Kontext

Professur für Wirtschaftspädagogik für das berufliche Lehramt

Professur für Technikdidaktik für das berufliche Lehramt


Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit von Berufungsverfahren finden Sie hier.