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Verfahren

Grafik zu den zwei Phasen des Tenure-Track-Verfahrens bei Juniorprofessuren und befristeten W2-Professuren an der UP
Foto: Stanciu /ZIM

Die Tenure-Track-Professuren werden auf Vorschlag der Fakultäten international ausgeschrieben. Das Tenure-Track-Verfahren gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase endet i.d.R. im dritten Jahr der Professur. Sie schließt bei Juniorprofessuren mit der Bewährungsfeststellung ab. Bei einem positiven Ergebnis verlängert sich die Laufzeit der Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre und das W1-Grundgehalt erhöht sich gemäß Besoldungsordnung. Bei befristeten W2-Professuren endet die erste Phase mit einer Perspektiveinschätzung. Sie hat im Gegensatz zur Bewährungsfeststellung keine Auswirkungen auf die Amtsfortführung der (befristeten) W2-Professur.
 
Die zweite Phase des Tenure-Track-Verfahrens wird durch die Tenure-Evaluation abgeschlossen. Sie erfolgt i.d.R. im sechsten Jahr der Juniorprofessur bzw. im fünften Jahr der befristeten W2-Professur und entspricht einem regulären Berufungsverfahren ohne Ausschreibung. Bei Erfolg wird die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler auf eine Lebenszeitprofessur übernommen, die i.d.R. mit einer W2 Wertigkeit ausgestattet ist. Spätestens sechs Jahre nach Antritt der Professur wird auf Antrag der Professorin bzw. des Professors eine dritte Evaluation durchgeführt. Verläuft sie positiv, wird die Ausstattung abhängig von den Ergebnissen aufgestockt.

Grafik zu den zwei Phasen des Tenure-Track-Verfahrens bei Juniorprofessuren und befristeten W2-Professuren an der UP
Foto: Stanciu /ZIM