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Aus- und Weiterbildung

Studenten und Absolventen

Von 1963 – 1984 absolvierten 4.240 Studenten ein Studium an der Juristischen Hochschule des MfS (JHS). Alle waren bereits bei Studienbeginn Mitarbeiter der Staatssicherheit sowie Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Zudem besaßen 45 Prozent der Offiziersschüler mindestens einen MfS-Angehörigen in der nahen Verwandtschaft oder gesellschaftlichen Umfeld. Die übrige Studentenschaft setzte sich vornehmlich aus Personen zusammen, in deren Familie sich Angehörige anderer Bewaffneter Organe, der Staats- und Parteiführung oder des Bildungsbereiches befanden.

Die Studiengänge waren heterogen aufgestellt, wenngleich unter den Diplomjuristen insgesamt lediglich 13 weibliche Absolventinnen festzustellen sind. Zudem galt das militärische Reglement des MfS gleichsam in der Juristischen Hochschule, weshalb die Studenten nicht nur als „Kursanten“, sondern auch als „Offiziersschüler“ bezeichnet wurden. Diese militärische Ausrichtung schlug sich ebenfalls in den Studieninhalten und den für Direktstudenten angebotenen Freizeitangeboten wider. Neben der Uniformpflicht war die Unterweisung in Waffenkunde ebenfalls elementarer Bestandteil des Hochschulalltags. Die JHS kann daher keinesfalls als eine reine Forschungseinrichtung betrachtet werden, da bis zu elf Prozent des Gesamtstudiums militärische Inhalte und Fähigkeiten vermittelten. Die kasernenartig geführte Geheimdiensthochschule verfügte folglich auch über zahlreiche Waffen sowie Schießbahnen in unmittelbarer Nähe.

Die Mitarbeiter

Das wissenschaftliche und lehrende Personal der Juristischen Hochschule des MfS (JHS) unterlag einem kontinuierlichen qualitativen sowie quantitativen Wandel. Während 1964 nur 56 Prozent des Lehrkörpers einen wissenschaftlichen Abschluss besaß, verfügten 1965, bei Ernennung der JHS, bereits alle Angehörigen des Lehrkörpers darüber (36 Prozent Diplom- Geschichtswissenschaftler, Diplom-Philosophen und Diplom-Ökonomen; 19 Prozent Diplom- Kriminalisten). Allerdings führten zur der Zeit nur 3 Prozent von ihnen den Titel dr. sc. jur. und waren damit Absolventen der Promotion B.

In den knapp 25 Jahren ihres Bestehens wandelte sich die Qualifizierung des wissenschaftlichen und Lehrpersonals der JHS grundlegend. Im Jahr 1980 umfasste die JHS 627 Mitarbeiter, von denen 178 Personen in Lehre und Forschung tätig waren. Etwa die Hälfte des Lehrkörpers besaß einen juristischen Doktorgrad. 1989 war bereits etwa die Hälfte der insgesamt 726 Angestellten lehrend und forschend tätig. Von diesen machten die Graduierten einen Anteil von 90 Prozent aus. Nur ein geringer Teil von ihnen war durch eine zivile Universität ausgebildet oder sogar graduiert worden. Die JHS rekrutierte ihr Personal vorwiegend aus sich selbst heraus. Das durchschnittliche Dienstalter im MfS betrug allerdings 1980 lediglich 5,8 Jahre bei einem Durchschnittsalter von 42.

Der größte Personalbedarf bestand in dem Bereich der umfassend angelegten Spezialdisziplin, die mit einer Spezialausbildung für die Einweisung in den späteren Dienst im MfS gleichzusetzen ist.