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Schwerpunktbereich 7: Staat – Wirtschaft – Kommunales (ehemals SPB VI)

A. Grundlagen des Schwerpunktbereichs

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam bietet mit dem neu gestalteten Schwerpunktbereich Staat – Wirtschaft – Kommunales für interessierte Studierende eine wichtige Ergänzung zum allgemeinen Studienprogramm. Dieser Schwerpunktbereich eröffnet die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse in den zentralen Gebieten des Öffentlichen Rechts zu erwerben. Nicht zuletzt lassen sich in diesem Zusammenhang bedeutende Grundsteine für den späteren beruflichen Erfolg in der öffentlichen Verwaltung, als Verwaltungsrichter oder als Fachanwalt für Verwaltungsrecht legen. Dieser Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die die erste juristische Prüfung anstreben.

Der Schwerpunktbereich 7 gliedert sich nach der Studienordnung ab November 2023 in folgende Themen:

1. Kommunales Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht 2 SWS

2. Recht des öffentlichen Dienstes 2 SWS

3. Öffentliches Wirtschaftsrecht für Juristen 2 SWS

4. Umweltrecht für Juristen 2 SWS

5. Verwaltungswissenschaft 2 SWS

6. Übung oder Seminar 2 SWS

Studierende, die vor dem 01. Oktober 2023 bereits mit dem Studium Rechtswissenschaft begonnen haben, können noch bis zum 30. September 2025 das Schwerpunktbereichsstudium nach der alten Studienordnung ablegen. Demnach sind Inhalt dann auch die folgenden Veranstaltungen:

7. Verwaltungsrecht AT (Vertiefung)

8. Europarecht (Vertiefung)

9. Steuerrecht I

B. Lehrinhalte des Schwerpunktbereiches

1. Kommunales Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht

Diese Vorlesung knüpft an die Pflichtfachvorlesung Kommunalrecht an. Behandelt werden das kommunale Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftsrecht samt ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen und aufsichtsrechtlichen Bezüge. Das kommunale Finanzrecht beschäftigt sich mit den kommunalen Einnahmen in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren, Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie weiteren Erträgen. Im kommunalen Haushaltsrecht wird besonderes Augenmerk auf die Umstellung von der kameralistischen zur doppischen Haushaltsführung gelegt. Weitere Instrumente der Modernisierung der Kommunalverwaltung wie Zielvereinbarungen werden behandelt. Das kommunale Wirtschaftsrecht hat die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einschließlich ihrer wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtlichen Bezüge zum Gegenstand. Parallelen zum staatlichen Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftsrecht, insbesondere zur Finanzierung von Bund und Ländern, werden regelmäßig gezogen.

2.Recht des öffentlichen Dienstes

Die Vorlesung Recht des öffentliches Dienstes bietet einen Überblick über die Strukturen und zentrale Probleme des Öffentlichen Dienstrechts, insbesondere des Beamtenrechts. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts, die Pflichten- und Rechtestellung der Beamten sowie die gesetzliche Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses werden behandelt. Aktuelle Entwicklungen des Öffentlichen Dienstrechts seit der Föderalismusreform spielen eine besondere Rolle.

3. Öffentliches Wirtschaftrecht für Juristen

In der Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht für Juristen werden die Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes, der grundrechtliche Schutz der wirtschaftlichen Betätigung durch Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie und Vereinigungsfreiheit sowie die Verfassungsprinzipien mit wirtschaftlicher Relevanz erörtert. Aus dem Gewerberecht werden die rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Verwaltungsbehörden auf wirtschaftliche Unternehmen präsentiert. Zudem wird auf neue Formen der Wirtschaftsregulierung sowie auf das Beihilfe- und Vergaberecht eingegangen.

4. Umweltrecht für Juristen

Die Vorlesung Umweltrecht behandelt den Allgemeinen Teil des Umweltrechts, die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Boden- und Gewässerschutzrecht, das Immissions- und das Abfall-/Kreislaufwirtschaftsrecht sowie das Gefahrstoffrecht.

5. Verwaltungswissenschaften

Die Vorlesung Verwaltungswissenschaften vermittelt die interdisziplinären Beziehungen im Zusammenwirken von Verwaltung und Politik unter Einbeziehung anderer Wissenschaftszweige.

6. Übung oder Seminar

Die Übung und das Seminar vertiefen die Lehrinhalte des Schwerpunktbereichs und bereiten auf die Abschlussprüfung vor.

Zusätzliche Inhalte für Studierende, die den Schwerpunkt nach der bis Oktober 2023 gültigen Studienordnung ablegen:

7. Verwaltungsrecht AT (Vertiefung)

Die Vorlesung Vertiefung im Allgemeinen Verwaltungsrecht knüpft an die Pflichtvorlesungen im Allgemeinen Verwaltungsrecht an. Die dort erworbenen Kenntnisse werden hier erweitert und gefestigt. Es werden weitere Handlungsformen der Verwaltung neben dem Verwaltungsakt wie der verwaltungsrechtliche Vertrag, Verordnungen und Satzungen behandelt. Das öffentliche Sachenrecht und das Recht der staatlichen Ersatzleistungen sind ebenfalls Gegenstand der Vorlesung.

8. Europarecht (Vertiefung)

Diese Vorlesung schließt sich an die Vorlesung Europarecht I an und vertieft die Grundfreiheiten. Zudem werden einzelne Politikbereiche der Europäischen Union, die europäische Innen- und Justizpolitik, die Außenbeziehungen der EU, der Rechtsschutz vor dem EuGH, einschließlich der Verfahrensvoraussetzungen der verschiedenen Klagen, und die Grundzüge der europarechtlichen Amtshaftung vorgestellt.

9. Steuerrecht I

In der Vorlesung Steuerrecht I werden zunächst Rechtsquellen und allgemeine Grundsätze des Steuerrechts inklusive der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen besprochen. Sodann werden das Steuerverfahrensrecht nach der Abgabenordnung sowie das gerichtliche Verfahren nach der Finanzgerichtsordnung behandelt. Im Einzelnen geht es hierbei um das Steuerschuldrecht, den Steuerverwaltungsakt, die Korrekturvorschriften für Steuerverwaltungsakte, das Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, das Einspruchs- sowie das Klageverfahren.

C. Lehrende

Von den hauptamtlichen Professoren der Fakultät sind im Schwerpunktbereich Staat – Wirtschaft – Verwaltung vor allem Univ.-Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Prof. Dr. Christian Bickenbach und Prof. Dr. Alexander Windoffer tätig. Sie halten den Großteil der genannten Vorlesungen und veranstalten die Übungen und Seminare. Die Prüfungsleistungen in der ersten juristischen Prüfung im Schwerpunktbereich werden vorwiegend von den drei genannten Professoren abgenommen. Zusätzlich vermitteln Lehrbeauftragte wichtige Praxisbezüge.

D. Weitere Informationen

Weitere Informationen über den Schwerpunktbereich „Staat-Wirtschaft-Verwaltung“ erteilen Ihnen gerne Univ.-Prof. Dr. Schmidt, Prof. Dr. Christian Bickenbach und Prof. Dr. Alexander Windoffer sowie ihre Mitarbeiter.

Anfragen richten Sie bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht:

N.N.

Raum 03.06.3.31

0331 / 977 - 3519

Organisatorische Fragen (Anmeldung zu den Prüfungen usw.) beantwortet Ihnen gerne das Studienbüro der Juristischen Fakultät.

Kontakt:

Elisa Dörwaldt