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Studien- und Prüfungsordnungen

Die Ordnungen auf dieser Seite liegen zum Teil in ihren Lesefassungen vor, d.h. Änderungen an den Ursprungsordnungen sind nach ihrer Genehmigung eingearbeitet. Rechtsverbindlich ist nur der in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichte Text, d.h. bei geänderten Ordnungen der Text der amtlich bekannt gemachten Änderungsordnung.

Studium zur ersten juristischen Prüfung

Hinweise zu den Schwerpunktbereichsordnungen: 

Studierende, die ihr Studium vor dem 29. Mai 2014 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 22. Januar 2014 oder der Fassung vom 17. Oktober 2012 ablegen. 

Studierende, die ihr Studium vor dem 29. März 2013 aufgenommen haben, können die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Fassung vom 17. Oktober 2012 oder der Fassung vom 02. Februar 2011 ablegen.

Integrierter Bachelor-Studiengang (LL.B.)

Rechtswissenschaftliche Bachelor-Zweitfachstudiengänge

Aufbaustudiengang, Master- und Zertifikatsstudium

Promotion und Habilitation