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Schwerpunktbereich 5 a): Internationales Recht, Wahlbereich Völkerrecht

A.   Grundlagen des Schwerpunktbereichs

Unter dem Begriff „Völkerrecht“ ist das zwischen Völkerrechtssubjekten geltende Recht zu verstehen. Völkerrechtssubjekte sind vor allem Staaten, aber auch internationale Organisationen und besondere Völkerrechtssubjekte wie der Heilige Stuhl oder das Internationale Komitee des Roten Kreuzes. Auch der Mensch als Individuum ist Gegenstand vieler völkerrechtlicher Regelungen.

Im Gegensatz zum nationalen Recht werden im Völkerrecht rechtlich verbindliche Normen nicht durch ein zentrales Gesetzgebungsorgan geschaffen, sondern durch den Konsens der Staaten, aufbauend auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten. Dieser kann sich etwa in völkervertragsrechtlichen Regelungen oder durch Völkergewohnheitsrecht, also eine von Rechtsüberzeugung getragene ständige Verhaltenspraxis der Staaten, äußern.

Die im Schwerpunktbereich angebotenen Vorlesungen sollen einen umfassenden Überblick über das Völkerrecht bieten und vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Teilbereichen, wie etwa dem Recht der Internationalen Organisationen, dem Welthandelsrecht, dem internationalen Menschenrechtsschutz, dem humanitären Völkerrecht und dem Völkerstrafrecht, vermitteln.

 

B.    Lehrinhalte 

1.     Völkerrecht I (2 SWS)

Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlagen des Völkerrechts, insbesondere die Rechtssubjekte des Völkerrechts und dabei insbesondere die Staaten und deren Rechtsstellung; ferner die Rechtsquellen des Völkerrechts und dabei insbesondere das Völkervertragsrecht sowie das Völkergewohnheitsrecht, weiter das Recht der Staatenverantwortlichkeit und die Staatenimmunität; sowie schließlich die Mittel friedlicher Streitbeilegung, insbesondere die internationale Gerichtsbarkeit.

2.     Internationaler Menschenrechtsschutz (2 SWS)

Die Vorlesung behandelt zunächst Grund und Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der internationalen Ebene, bevor auf die normativen Regelungen insbesondere des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte (universelle Ebene) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (regionale Ebene) sowie die dort vorgesehenen Schutzmechanismen näher eingegangen wird.

3.     Humanitäres Völkerrecht/Völkerstrafrecht (2 SWS)

Die Vorlesung gliedert sich in zwei Themenabschnitte. In der ersten Semesterhälfte widmet sich die Vorlesung dem Humanitären Völkerrecht. Dieses Rechtsgebiet, auch ‚Kriegsrecht‘ genannt, umfasst die völkerrechtlichen Regelungen, die in zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten (‚Kriegen‘) oder in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (‚Bürgerkriegen‘) gelten. Zunächst wird untersucht, wann das humanitäre Völkerrecht überhaupt Anwendung findet und welche Regeln etwa für den Schutz von Zivilisten, die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Wahl militärischer Mittel bestehen, aber auch wie es durchgesetzt wird. Zugleich dient die Vorlesung der Vorbereitung auf die in der zweiten Semesterhälfte stattfindende Vorlesung Völkerstrafrecht, geht es dort doch u.a. auch um die Ahndung von Kriegsverbrechen, was ein Mindestmaß an Kenntnissen des humanitären Völkerrechts voraussetzt. Die Vorlesung Völkerstrafrecht widmet sich sodann vor allem der Definition von Völkermord, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen, sowie des Verbrechens des Angriffskrieges im Völkerstrafrecht. Ferner wird dargestellt, welche Instanzen (ad hoc Tribunale, Internationaler Strafgerichtshof etc.) für die Aburteilungen solcher Verbrechen zuständig sind und welche Rolle deutsche Gerichte insoweit spielen.

4.     Völkerrecht II (2 SWS)

Die Vorlesung ist konzipiert als Fortsetzung der im Sommersemester durchgeführten Vorlesung Völkerrecht I. Nach einer überblickartigen Wiederholung der Inhalte der Vorlesung Völkerrecht I, werden in der Vorlesung Völkerrecht II einzelne Bereiche des besonderen Völkerrechts vertieft dargestellt, so das Recht der Staatenverantwortlichkeit, das Recht der friedlichen  Streitbeilegung, vor allem anhand des Beispiels des IGH, sowie ferner das Diplomaten- und Konsularrecht, das See-, Weltraum- und Umweltrecht sowie Grundzüge des humanitären Völkerrechts.

5.     Europarecht II (Vertiefung) (2 SWS)

Diese Vorlesung schließt sich an die Vorlesung Europarecht I an und vertieft die Grundfreiheiten. Zudem werden einzelne Politikbereiche der Europäischen Union, die europäische Innen- und Justizpolitik, die Außenbeziehungen der EU, der Rechtsschutz vor dem EuGH, einschließlich der Verfahrensvoraussetzungen der verschiedenen Klagen, und die Grundzüge der europarechtlichen Amtshaftung vorgestellt.

6.     Internationale Organisationen (2 SWS)

In der Vorlesung werden das Recht der Internationalen Organisationen und ihre Bedeutung für die praktische Politik dargestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt bei den Vereinten Nationen. Die Strukturen, Aufgaben und Praxis der VN-Hauptorgane werden anhand der VN-Charta eingehend betrachtet. Dabei erfährt die aktuelle Debatte zum internationalen Terrorismus, zum Selbstverteidigungsrecht und zu VN-Reformen besondere Beachtung. Eingegangen wird auch auf die VN-Sonderorganisationen sowie auf den Europarat als Beispiel einer wichtigen Regionalorganisation.

7.     Wirtschaftsvölkerrecht (2 SWS)

Gegenstand der Vorlesung ist das wirtschaftsrelevante Völkerrecht. Behandelt werden die historischen, ökonomischen und völkerrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsvölkerrechts, das Recht des internationalen Handels (WTO-Recht), auf dem ein Schwerpunkt liegt, internationales Investitionsschutzrecht, regionale Wirtschaftsorganisationen und das Recht der internationalen Entwicklung. Außerdem wird ein Überblick über das internationale Währungs- und Finanzrecht gegeben
 

8.     Übung (2 SWS)

Die Übung dient der Vorbereitung der Studierenden auf die Abschlussklausur des Schwerpunktbereichs. Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen, völkerrechtliche Fälle gutachterlich zu lösen. Ebenso sollen die aus den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs gewonnenen Kenntnisse wiederholt und vertieft werden.

9.     Seminare (2 SWS)

In jedem Semester wird ein Seminar zu einem völkerrechtlichen Themenkomplex angeboten, der meist einen aktuellen Bezug aufweist. Das Seminar wird als Blockseminar abgehalten und findet grundsätzlich am Ende des Semesters statt. Die Themenliste wird gesondert vor Semesterbeginn auf der Homepage und am Schwarzen Brett des Lehrstuhls bekannt gegeben. Studierende können sich sodann für ein Thema anmelden. Die Themen werden im Seminar referiert und diskutiert. Die Seminare dienen so insbesondere der Vorbereitung der Studierenden auf die im Schwerpunktbereich zu schreibende Hausarbeit mit sich anschließendem Vortrag.

 

C.   Lehrende 

Die meisten der dem Schwerpunktbereich VII zugehörigen Vorlesungen werden von Prof. Dr. Andreas Zimmermann und apl. Prof. Dr. Norman Weiß gehalten. Die Übung im Völkerrecht wird regelmäßig von Prof. Dr. Stefan Pieper, Leiter Referat Verfassung und Recht, Justitiariat im Bundespräsidialamt, angeboten. Die Vorlesung Europarecht II ist auch Inhalt anderer Schwerpunktbereiche und wird von Prof. Dr. Christian Bickenbach gehalten.

 

D.   Weitere Informationen

Weitere Informationen über den Schwerpunktbereich Völkerrecht erteilen Ihnen gerne Prof. Dr. Andreas Zimmermann und seine Mitarbeiter. Anfragen richten Sie bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht:

Ullrike Schiller
August-Bebel-Straße 89
Haus 1, Raum 3.36
0331 / 977 - 3516
schiller[at]uni-potsdam.de

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Juristischen Fakultät:

Frau Heike Koernig
Raum 03.06.0.07
0331 / 977 - 3439
koernig[at]uni-potsdam.de