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Informationen zur Promotion

An der Juristischen Fakultät können Sie den akademischen Grad »Doktor der Rechte« oder »Doktor beider Rechte« erwerben. Voraussetzung ist die Abfassung einer schriftlichen Dissertation, die im Rahmen der Disputation mündlich verteidigt wird.



Wenn Sie an unserer Fakultät promovieren möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Nach §§ 4 ff. der Promotionsordnung erfordert die Zulassung als Doktorand/-in einen qualifizierten Studienabschluss:

  • Erste oder Zweite Juristische Prüfung mit mindestens der Note "befriedigend" (§ 4 der Promotionsordnung) bzw. gleichwertiger ausländischer Studienabschluss (§ 7 der Promotionsordnung) 
  • bei anderen Studienabschlüssen kann der Fakultätsrat unter besonderen Voraussetzungen vom Erfordernis der Juristischen Prüfung oder der Mindestnote absehen (§§ 5, 6, 9 Abs. 2 der Promotionsordnung)

Je nach Abschluss sehen die §§ 4 ff. der Promotionsordnung weitere spezielle Zulassungsvoraussetzungen vor (z.B. Seminarscheine oder deutsche Rechts- und Sprachkenntnisse). Die Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens bei Einreichung der Dissertation erfüllt sein. Die Zulassung kann aber auch schon früher beantragt werden.

Gern beraten wir Sie! Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin mit Herrn Dr. Rühlicke.

1. Suche einer Betreuerin/eines Betreuers

Die Annahme als Doktorand/-in setzt die Begründung eines wissenschaftlichen Betreuungsverhältnisses zu einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer der Juristischen Fakultät voraus. Diese/-r zeigt bei der Dekanin/beim Dekan die Übernahme der Betreuung durch Mitteilung des Namens der Doktorandin/des Doktoranden und des voraussichtlichen Themas der Dissertation an. Der Abschluss einer gesonderten Betreuungsvereinbarung ist in der Promotionsordnung nicht vorgeschrieben

Zur Anmeldung des Promotionsvorhabens im Dekanat benutzen Sie bitte das offizielle Anmeldeformular der Fakultät (= Formular 1).

2. Registrierung als Doktorand/-in der Juristischen Fakultät

Nachdem Sie eine Betreuerin/einen Betreuer für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, registrieren Sie sich bitte in der Promotionsdatenbank der Universität Potsdam (PromoDB) als Doktorand/-in der Juristischen Fakultät. Nach der Registrierung können Sie das Formular mit der "Anzeige der Promotionsabsicht" (= Formular 2) ausdrucken, welches Sie ausschließlich für die Immatrikulation bzw. für die Umschreibung in das Promotionsstudium benötigen. 

3. Promotionsstudium

Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät schreibt eine Immatrikulation ins Promotionsstudium nicht in jedem Falle zwingend vor. Erforderlich für die Zulassung als Doktorand/-in ist nach § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung u.a., dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens zwei Semester Studierende/-r der Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Assistentin oder wissenschaftlicher Assistent, wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam war.

  • Fakultative Immatrikulation: Wenn Sie in einem der genannten wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse standen bzw. stehen oder bereits ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam absolviert haben, so müssen Sie sich nicht zwingend ins Promotionsstudium immatrikulieren, da Sie die Zulassungsvoraussetzung des § 4 Abs. 2 PromO bereits erfüllen. Dennoch kann die Immatrikulation für Sie vorteilhaft sein (z.B. Studierendenpreise in der Mensa, Zugriff auf die juristischen Datenbanken der UB).
  • Obligatorische Immatrikulation: Wenn Sie nicht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam studiert haben und auch nicht in einem wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist die Immatrikulation für Sie obligatorisch, um die Zulassungsvoraussetzung des § 4 Abs. 2 PromO zu erfüllen. Nach zwei Semestern können Sie die Exmatrikulation beantragen. Die Exmatrikulation ist dann für den weiteren Fortgang des Promotionsverfahrens unschädlich.

Die Immatrikulation endet mit dem Abschluss oder Abbruch des Promotionsverfahrens und unabhängig davon grundsätzlich nach zwölf Semestern (§ 15 Abs. 4 der Immatrikulationsordnung). Die Regelung betrifft allerdings nur die Immatrikulation. Das Promotionsverfahren muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein. 

WICHTIG: Seit dem Sommersemester 2024 sind Promotionsstudierende nicht mehr berechtigt, das neue Deutschlandsemesterticket zu beziehen. Die Semestergebühren reduzieren sich dadurch erheblich von 292,40 EUR auf 116,00 EUR.  

Bitte legen Sie für die Immatrikulation bzw. für die Umschreibung in das Promotionsstudium die folgenden Unterlagen im Dekanat der Juristischen Fakultät vor:

  • Formular mit der Anzeige der Promotionsabsicht aus der PromoDB (= Formular 2) im Original
  • Abschlusszeugnisse (z.B. Bachelor, Master, Diplom, Erste/Zweite Juristische Prüfung, nicht: Abitur) im Original bzw. als beglaubigte Kopien
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift

Die Dekanin/der Dekan bestätigt auf der Anzeige der Promotionsabsicht nach entsprechender Prüfung, dass ein zur Promotion berechtigender Abschluss vorliegt. Für die Immatrikulation/Umschreibung erhalten Sie wahlweise das Originalformular mit der Post oder einen PDF-Scan per E-Mail zurück. Die Originale bzw. beglaubigten Kopien der Zeugnisse erhalten Sie ebenfalls zurück.

Sobald Ihnen die bestätigte Anzeige der Promotionsabsicht vorliegt, können Sie die Immatrikulation bzw. Umschreibung online beim Studierendensekretariat beantragen:  

Für Promovierende, die nicht an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:

Für Promovierende, die bereits an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:

4. Prüfung Ihrer Unterlagen/Immatrikulation

Bei Vollständigkeit der Unterlagen erhalten Sie vom Studierendensekretariat die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Antrag auf Einschreibung angegebene E-Mail-Adresse. 

Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind die PUCK, der E-Mail-Account und verschiedene Informationsmaterialien enthalten. In einem zweiten Umschlag wird Ihnen die TAN-Liste (PULS) zugesandt. Über dieses Portal können Sie u. a. Studienbescheinigungen ausdrucken und Lehrveranstaltungen belegen.

5. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion nach den §§ 4-7 der Promotionsordnung erfüllen. Diese sind spätestens mit Einreichung der Dissertation nachzuweisen.

Ansprechpartner für Promotionsangelegenheiten:

Portrait von Lars Rühlicke

Fakultätsgeschäftsführer

Dr. Lars Rühlicke

 

Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 2.08

Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten:

Die Juristische Fakultät hat Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten benannt. Sie stehen sowohl Promovierenden als auch Promotionsbetreuerinnen und -betreuern der Juristischen Fakultät bei Konflikten im Betreuungsverhältnis als neutrale und vertrauliche Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Die Ombudspersonen werden in beratender und vermittelnder Funktion tätig und können Empfehlungen zur Konfliktlösung aussprechen.  

Portrait Prof. Dr. Anna H. Albrecht

Ombudsfrau

Prof. Dr. Anna H. Albrecht

 

Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 3.27
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam

Ombudsmann

Univ.-Prof. Dr. Alexander Windoffer

 

Campus Griebnitzsee, Haus 1, Raum 3.18
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam