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Geschichte der Fakultät

Die Juristische Fakultät ist eine Neugründung des Landes Brandenburg. Sie ist historisch die erste Fakultät der Universität Potsdam sowie des Landes. Damit führt sie die Reihe von fünf Fakultäten an, die der Gründungssenat der Universität 1990/91 konzipiert hat. Ihr folgen die Humanwissenschaftliche Fakultät, die Philosophische Fakultät, die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät. Mit dieser Struktur erstreckt sich die Universität von Golm im Westen über das Neue Palais (Park Sanssouci) bis nach Potsdam-Babelsberg im Osten der Landeshauptstadt.

Der Standort Babelsberg hat seine facheigene Geschichte, die bis in das Jahr 1948 zurückreicht. Seit dem Jahre 1953 war in dem einstigen (1943 fertig gestellten) Hauptverwaltungsgebäude des Deutschen Roten Kreuzes die »Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft 'Walter Ulbricht'«, nachmals »Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR« untergebracht. Sie sollte ein Wissenschaftszentrum, ein Dienstleistungsbetrieb für die Staatsleitung der DDR und eine Ausbildungsstätte der »Kader« für den Staatsapparat, für die Justizorgane sowie für den außenpolitischen Dienst sein. Das ursprünglich rechtswissenschaftlich angelegte Studium wurde allerdings im Laufe der Zeit durch ein Studium der sog. Staatswissenschaften abgelöst. In dieser Grundkonzeption geriet die Akademie in den Umbruch und in den Prozess der deutschen Wiedervereinigung.

Mit dem Aufbau des juristischen Fachbereichs nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden der damalige Prorektor der Ruhr-Universität Bochum, Rolf Grawert, als Gründungsdekan sowie ein Fachbereichs- bzw. Fakultätsrat betraut, der aus dem damaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht Bonk sowie den Professoren Hommelhoff/Heidelberg, Kruse/Bochum,  Schlüter/Münster, Steding/Potsdam und Warda/Bochum bestand. Nach Abschluss der Gründungsphase wurde sodann mit Wirkung vom 3. Januar 1993 ein Fakultätsrat eingesetzt. Dieser wählte die Professoren Loschelder und Küpper zum Dekan bzw. Prodekan. In dieser Funktion nahmen sie gemäß Beschluss des Gründungssenats seit dem 1. März 1993 die Aufgaben des Gründungsbeauftragten für die Juristische Fakultät wahr.

Mit den ersten Gremienwahlen an der Universität Potsdam im Dezember 1993 wurde der Senat, der damalige Konzil und die Fakultätsräte der Fakultäten, gewählt. Ihm gehörten neben Dekan und Prodekan vier weitere Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung und zwei Vertreter der Studierenden an.

Seit dem Wintersemester 1991 werden Studentinnen und Studenten im Fach Rechtswissenschaften ausgebildet. Die Immatrikulation der Studienbewerber erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester. Die Studienanfängerzahl liegt zwischen 400-500. Durchschnittlich sind an der Juristischen Fakultät ca. 2000 Studierende immatrikuliert.

Auch ca. 600 Studierende anderer Fakultäten werden im Fach Jura unterrichtet. Dabei geht es um Ausbildung von Studierenden der Verwaltungswissenschaften, der Politikwissenschaft, der Wirtschaftswissenschaften und der Regionalwissenschaft sowie die Ausbildung im Umweltrecht für Studierende der Geoökologie, der Biologie und des Magisterstudienganges Umweltwissenschaften.

Weiterbildende Studiengänge für Berufstätige im Bereich Steuer- und Unternehmensrecht sowie für ausländische Studierende (LL.M.) kommen hinzu.