Akademisches Auslandsamt der Universität Potsdam

FAQ - Fragen zum DAAD-Preis

Wer kann einen DAAD-Preis erhalten?

Ein/e Bildungsausländer/in, der/die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist (also keine Gast- bzw. Austauschstudierende), sich im Hauptstudium bzw. im fortgeschrittenen Stadium des Bachelor- (mindestens 2. oder 3. Studienjahr) bzw. Masterstudiums (mindestens 2. Semester) be-findet, gute Studienleistungen erbringt und sich gesellschaftlich-sozial engagiert. Außer Studieren-den im Hauptstudium bzw. im fortgeschrittenen Stadium des Bachelor- bzw. Masterstudiums kön-nen auch Jung-Examinierte und Promovenden benannt werden.

Können sich die ausländischen Studierenden an der Hochschule um den DAAD-Preis bewerben?

Nein, dies ist nicht der Wunsch des DAAD. Der DAAD-Preis für einen ausländischen Studierenden sollte auf Vorschlag eines Professors, Dozenten etc. erfolgen.

Dürfen mit dem DAAD-Preis Bildungsinländer geehrt werden?

Nein! Dieser Preis ist nur für Bildungsausländer vorgesehen.

Welcher Zeitrahmen wird für Jung-Examinierte vorgegeben?

Der Abschluss sollte zum Zeitpunkt der Preisverleihung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Dürfen die Preisträger durch eine deutsche Organisation gefördert werden?

Ja. Ein Ziel des Preises ist es aber auch, jene Studierende zu prämieren, die aus eigener Kraft ihr Studium erfolgreich meistern.

Können mit dem DAAD-Preis Kandidaten berücksichtigt werden, die durch eine Stiftung oder eine Firma gefördert werden?

Ja, wir haben nichts dagegen, wenn der Kandidat durch eine Firma bzw. eine Stiftung gefördert wird.

Können Preisträger den DAAD-Preis erhalten, wenn Sie bereits Deutschland verlassen haben? Kann der DAAD-Preis im Ausland verliehen werden?

Nein, der DAAD-Preis ist für ausländische Studierende bestimmt, die in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben sind und sich hier im Studium befinden.

Kann der Preis als Auszeichnung für eine herausragende Promotion vergeben werden?

Nein. Der DAAD-Preis ist kein Forschungspreis. Er soll möglichst an Studierende, allenfalls an Promovenden vergeben werden.

Darf der Preis zwei Mal an die selbe Person verliehen werden?

Nein, diese Praxis der Preisvergabe ist ausgeschlossen.

Kontakt für Nachfragen

Frau Dr. Regina Neum-Flux, Akademisches Auslandsamt, E-Mail: regina.neum-flux@uni-potsdam.de

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