Institut für Anglistik und Amerikanistik

Eignungsfeststellungsprüfungen
für alle Studiengänge im Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik an der Universität Potsdam

Um ein Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, ist eine allgemeine Sprachkompetenz erforderlich, die durch folgende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden kann:

  • 12 Punkte im Abitur-Leistungskurs Englisch (in der Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre)
  • TOEFL Internet-Based 83 Pkt
  • TOEFL-computer test 220 Pkt
  • TOEFL paper and pencil test 557 Pkt
  • Cambridge Certificate of Proficiency
  • Cambridge Certificate of Advanced English
  • IELTS im Durchschnitt 6,5 Pkt

Die Absolvierung der Prüfungen bzw. Tests darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Weitere Äquivalenznachweise werden auf Antrag durch den Prüfungsausschuss des Instituts für Anglistik und Amerikanistik bearbeitet und entschieden. Diese Nachweise sind zusammen mit einem formlosen Antrag zu richten an:

Universität Potsdam
Institut für Anglistik und Amerikanistik
Prüfungsausschuss
Karl-Liebknecht-Str. 24-25
14476 Potsdam-Golm

Wer diese Sprachkenntnisse nicht nachweisen kann, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz eine Sprachprüfung ablegen. Diese schriftliche Eignungsfeststellungsprüfung wird am Sprachenzentrum der Universität Potsdam durchgeführt. Sie hat einen Umfang von 90 Minuten und besteht aus den beiden Teilen Wortschatz- und Grammatiktest.

Die Prüfung wird am 12. Mai 2012 (Alt-AbiturientInnen) bzw. 23. Juni 2012 (aktuelles Abitur) am Universitätsstandort Griebnitzsee stattfinden.

Die Anmeldung zur Prüfung ist nur elektronisch unter der Adresse unseres Zentrum für Schlüsselqualifikationen und Sprachen (Zessko) möglich. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu dieser Eignungsfeststellungsprüfung (inkl. genauer Ort sowie Beispielaufgaben).

Für Rückfragen steht Ihnen Carol Kind telefonisch unter 0331/977-1809, E-Mail: kindca@rz.uni-potsdam.de zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam ist die Neufassung der Ordnung zur Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfungen am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam [ Ambek 2008, Nr. 3 vom 17.04.2008 ] wirksam!

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