Auslandsstudium

Lifelong Learning Programme / ERASMUS

ERASMUS ist ein Mobilitätsprogramm der Europäischen Union, das den Austausch von Studierenden im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen zwischen den Hochschulinstituten regelt und unterstützt.

Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet in den einzelnen Fakultäten und Instituten meistens zu Beginn des Wintersemesters für das darauf folgende akademische Jahr statt. Achtung: Es gibt nur eine Bewerbungsrunde für beide Semester!

Die Europäische Union fördert mit dem ERASMUS-Programm Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von drei bis zwölf Monaten. Die Förderungsleistung besteht in einem Mobilitätszuschuss. Damit sollen die Mehrausgaben ausgeglichen werden, die durch den Studienaufenthalt im Ausland entstehen. Der Zuschuss beträgt zurzeit etwa 160 € pro Monat und wird in zwei Raten ausgezahlt: Die erste Rate bekommen die Studierenden am Anfang des Studienaufenthaltes, nach der Rückmeldung beim Akademischen Auslandsamt, und die zweite Rate am Ende des ERASMUS Jahres, soweit sie die erforderlichen Berichtsunterlagen rechtzeitig zu den geforderten Terminen (15.04. bzw. 15.07.) abgegeben haben.

Studiengebühren fallen in diesem Programm generell nicht an. Sprachtests werden in der Regel von den ausländischen Hochschulen nicht gefordert. Der Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen kann aber an der Heimathochschule ein Kriterium bei der Platzvergabe darstellen.
Über die Auswahl der Studierenden entscheiden die jeweiligen Programmkoordinatoren am Heimatinstitut. Mit ihnen ist auch die Auswahl der Kurse an der Partneruniversität zu beraten und schriftlich im Learning Agreement (Studienabkommen) festzuhalten. Das Learning Agreement wird von der Gasthochschule bestätigt.

Die an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen werden von den Gasthochschulen in einem Transcript of Records bestätigt und dann auf dieser Grundlage nach der Rückkehr an der Heimathochschule im Rahmen geltender Richtlinien anerkannt. Die meisten europäischen Hochschulen verwenden dazu das Anrechnungssystem ECTS (European Credit Transfer System), das die Anrechenbarkeit erleichtert. Für die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland sind die Prüfungsausschüsse der einzelnen Institute zuständig.
Die Rechte und Pflichten der ERASMUS-Studierenden sind von der EU in der "ERASMUS-Studentencharta" geregelt.


Grundlegende Informationen zum ERASMUS-Programm können Sie von uns in verschiedenen Informationsveranstaltungen erhalten. Schauen Sie auch auf die Seiten der Europäischen Kommission und der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit des DAAD, die das ERASMUS Programm in Deutschland verwaltet. Allgemeine Informationen zum Lifelong Learning Programme finden Sie hier.


Damit Sie Ihren Studienaufenthalt gut planen können, finden Sie darüber hinaus in der Informations- und Kontaktbörse des AAA zu vielen Destinationen Länderinformationen und Tipps, Erfahrungsberichte von ehemaligen ERASMUS-Studierenden und Kontakte zu Ehemaligen.
 
Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung, die über ERASMUS ins Ausland gehen, bekommen die monatliche Höchstrate von 300 € ausgezahlt. Zusätzlich dazu gibt es für diese Studierenden die Möglichkeit, Sondermittel zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten zu beantragen. Bitte setzen Sie sich dafür frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung.

Für Studierende mit Kind hat die Koordinierungsstelle Familienfreundliche Hochschule Wismar eine Plattform zum Thema Auslandsstudium mit Kind eingerichtet, auf der Sie Tipps, ein Diskussionsforum und Erfahrungsberichte anderer Studierender finden.

Studierende mit Behinderung finden auf der Seite http://www.kstw.de/asb des Kölner Studentenwerks ein Diskussionsforum, Erfahrungsbericht und hilfreiche Informationen und Hinweise rund ums Auslandsstudium.


Aktuelle Informationen zum Auslandsaufenthalt erhalten Sie auch über unsere exchange-news-Mailinglist, in die Sie sich eintragen sollten!

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