Immatrikulierte internationale Studierende mit Abschluss / International Students Seeking a Degree
Informationen zu Stipendien
Viele internationale Studierende der Universität Potsdam müssen ihr Studium ganz oder teilweise selbst finanzieren. Doch der Leistungsdruck beim Studium wird von Jahr zu Jahr größer. Unter anderem aus diesen Gründen bekommen viele Studierende ganz schnell ein Geldproblem. Hier wäre ein Stipendium sehr hilfreich, da man die Zeit, in der man arbeitet, intensiv für das Studium nutzen kann und man muss das Stipendium nicht zurückzahlen.
Wie die Auswahlkriterien für ein Stipendium im Einzelfall gewichtet werden, ist mit dem Profil der Stiftung verbunden. Daher ist es dringend zu empfehlen, genau hinzuschauen und sich zu informieren. So spielen die Zeugnisse bei den einzelnen Stiftungen eine unterschiedliche Rolle. Es gibt Studienstiftungen, die Stipendien in erster Linie nach Leistungskriterien vergeben. Dabei wird die soziale Lage der Bewerberin oder des Bewerbers kaum berücksichtigt.
Bei den anderen Studienstiftungen können die guten Noten zwar behilflich sein, um das Stipendium zu bekommen, aber das heißt noch nicht, dass ein Bewerber für ein Stipendium qualifiziert ist. Hier sind die finanzielle Bedürftigkeit, gesellschaftliches Engagement und ein persönliches Profil genauso wichtig wie die Bereitschaft in dem von jeweiliger Stiftung angebotenen Programm richtig mitzumachen.
Bei einigen Stiftungen kann man sich selbst bewerben, bei anderen muss man vorgeschlagen werden. An der Universität Potsdam gibt es die Möglichkeit von den Vertrauensdozenten zu Bewerbungen bei den jeweiligen Stiftungen beraten zu werden.
Viele Stipendien werden nur an Studierende im fortgeschrittenem Studium vergeben.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Stipendiengeber für weitere Informationen!
Scholarship Information
Many international students at the University of Potsdam must finance all or part of their studies themselves, even though the pressure to succeed at the university is increasing each year. Not only for this reason do students often find themselves in financial troubles. In these cases, a scholarship or stipend would be very helpful, for a scholarship holder can use his or her time exclusively for studies and does not have to reimburse the grant later.
The prerequisites and the weighting of the various criteria for stipends are determined by the individual profiles of the foundation providing for the scholarships. Thus, it is highly recommended that you analyse the information provided by the foundations and to gather as much information as possible. For example, one’s previous marks or grades are weighted differently by the various foundations. For some foundations, previous marks are weighted as the main criteria, and the social situation of the applicant is given significantly less weight.
For other scholarship givers, good marks are important in order to receive a scholarship, but this does not mean that an applicant qualifies for one. Many foundations give significant weight to financial need, engagement in the civil society, or a developed personal profile. Willingness to participate in the respective foundation’s programme is also important to some foundations.
For some scholarships, you must apply directly to the institution at hand. For others, you must be recommended to the institution. Please refer to the University of Potsdam’s list of scholarship advisors (Vertrauensdozenten).
Many scholarships are only granted to students in the advanced stages of their studies.
Please contact the scholarship giver directly for more information.
Stipendiengebende Organisationen // Scholarship Givers
AIESEC
Kontakt:
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.
Kasernenstraße 26
53111 Bonn
Telefon: +49 228 289 80 0
E-Mail: info@aiesec.de
Art der Förderung:
Praktikum im Ausland -> Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Sozialwissenschaften, Psychologie, VWL/BWL, Pädagogik, Geographie, Politikwissenschaften, Kulturwissenschaften, Lehramtsstudium, Sprachwissenschaften usw.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Teilnehmer müssen grundsätzlich an einer Hochschule der Bundesrepublik eingeschrieben sein oder kürzlich ihr Studium absolviert haben. Gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie ein erfolgreich absolviertes Vordiplom, bzw. 4. Semester bei Bachelor-Studiengängen sind vorausgesetzt.
AKADEMISCHES AUSLANDSAMT DER UNIVERSITÄT POTSDAM
Kontakt:
Universität Potsdam
Akademisches Auslandsamt
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977 1674
Art der Förderung:
Studienabschlussbeihilfe des DAAD für Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden und sich bisher selbst finanziert haben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gute bis sehr gute Leistungen im bisherigen Studium;
Es muss erkennbar sein, dass ein Examenergebnis in einem Jahr erzielt werden kann;
Wirtschaftliche Bedürftigkeit.
Weitere Informationen zur Studienabschlussbeihilfe...
ALFRED-TOEPFER STIFTUNG F.V.S.
Kontakt:
Alfred-Toepfer Stiftung F.V.S.
Georgsplatz 10
20099 Hamburg
Telefon: +49 40 33 402 11
E-Mail: ericke@toepfer-fvs.de
www.toepfer-fvs.de
Art der Förderung:
Das Alfred-Toepfer-Stipendienprogramm fördert die Abschlussphase eines Studiums, eines Aufbaustudiums an einer Hochschule in Deutschland.
Die Dauer der Förderung beträgt bis zu einem Jahr.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Gefördert werden Studierende aus Mittel- und Osteuropa unter 30 Jahren, die sich in der Abschlussphase eines Studiums (außer Bachelor) oder eines Aufbaustudiums an einer Universität in Deutschland befinden. Das Stipendium steht Studierenden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, der darstellenden und bildenden Künste, der Musik und Architektur, aber auch der Agrar- und Forstwissenschaften offen.
BERLINER SPENERSCHE STIFTUNG
Kontakt:
Berliner Spenersche Stiftung
Koblenzer Str. 7
10715 Berlin
Ansprechpartner: Lutz Mielke
Telefon: +49 30 853 72 26
Art der Förderung:
Hilfe für Studenten, die vorübergehend in eine ernste Notlage gekommen sind und ihnen ein Studienabbruch droht.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Studierende aller Fachrichtungen außer Jura und Medizin, die sich in einer sozialen Notlage befinden.
Bewerbungsfristen: 15.03. für das Sommersemester und 15.09. für das Wintersemester.
CUSANUSWERK, BISCHÖFLICHE STUDIENFÖRDERUNG
Kontakt:
Stiftung Cusanuswerk
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Telefon: +49 228 983 840
E-Mail: info@cusanuswerk.de
www.cusanuswerk.de
Art der Förderung:
Förderung von Studenten aus den Ländern der Europäischen Union und von Studenten, die den Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG § 8 besitzen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Katholische Konfession;
Hervorragende Leistungen im eigenen Fach;
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.
ELISABETH-KRAUß’SCHE-STIPENDIENSTIFTUNG
Kontakt:
Elisabeth-Krauß’sche-Stipendienstiftung
c/o Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Sebald
Albrecht-Dürer-Platz 1
90403 Nürnberg
Telefon: +49 911 214 25 00
E-Mail: studierendenpfarramt@augustana.de
www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchliche-stiftungen/ (Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern -> Auswahl der Stiftungen)
Art der Förderung:
Förderung und finanzielle Unterstützung evangelischer Studierender aller Fakultäten und Nationalitäten.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Studierender aller Fachrichtungen, insbesondere evangelischer Theologie und Rechtswissenschaften (bestandene Zwischenprüfung).
Evangelische Konfession, Wahrnehmung evangelischer Verantwortung in Beruf, Gemeinde und Gesellschaft. Gute Leistungen.
Neben der fachlichen Qualifikation und der materiellen Situation liegt ein wichtiges Kriterium für die Auswahl auch in der sozialen Kompetenz und dem christlichen Engagement der Bewerberinnen und Bewerber.
EVANGELISCHES STUDIENWERK e.V. VILLIGST
Kontakt:
Evangelisches Studienwerk e.V.
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Telefon: +49 2304 755 196
E-Mail: info@evstudienwerk.de
www.evstudienwerk.de
Art der Förderung:
Studierende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Das Evangelische Studienwerk fördert junge Menschen, die sich für ihr Fach sowie für fachübergreifende Themen interessieren, gute Leistungen erbringen und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen wollen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium;
Nachweisliches Engagement im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich;
Zugehörigkeit zu einer protestantischen oder anglikanischen Kirche (in begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden);
Studium in Deutschland zum Beginn der Förderung (zum Zeitpunkt der Auswahl dürfen die Bewerber/innen das 5.Fachsemester nicht überschritten haben); gute Deutschkenntnisse (DSH).
EVANGELISCHE STUDIERENDENGEMEINDE BERLIN
ESG Berlin-Notfonds
Kontakt:
ESG Berlin
Borsigstr. 5
10115 Berlin
Telefon: +49 30 391 051 34
E-Mail: notfonds@esgberlin.de
Notfonds / Beratung: Pfr. Fedor Pfistner
E-Mail: f.pfistner@esgberlin.de
www.esgberlin.de
Art der Förderung:
Der ökumenische Notfonds leistet eine Beihilfe für eine akute Notsituation für Studierende aus Afrika, Lateinamerika und Asien. Er richtet sich an Studierende, die die entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Evangelischen Kirche teilen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Im Falle einer sozialen Notlage kann einmalig eine Beihilfe beantragt werden. Gefördert werden Studierende, die einen studienbedingten befristeten Aufenthalt haben, sich in einer Prüfungs- bzw. Praktikumssituation befinden, und in Deutschland ein "ERST-STUDIUM" absolvieren.
Bei wiederholter Antragstellung ist gesellschafts- und entwicklungspolitisches Engagement nachzuweisen. Ideen für ein solches Engagement können beim Notfondsreferenten oder bei STUBE erfragt werden.
FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG
Kontakt:
Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
Abteilung Studienförderung
Godesberger Allee 149
53170 Bonn
Telefon: +49 228 8830
Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin
Hiroshimastr. 17
10785 Berlin
Telefon: +49 30 26935 7000
E-Mail: stipendien@fes.de
Art der Förderung:
Ausländische Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen an wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Gesellschaftspolitisches Engagement wird erwartet. Gefördert werden Erst-, Aufbau- und Masterstudiengänge in allen Fachbereichen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen erste benotete Leistungsnachweise vorliegen (Ausnahme: Master- und Aufbaustudiengänge);
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden, auch wenn das Studium in Englisch absolviert wird.
Ausländische Studierende können sich bis zu folgenden Semestern bewerben:
- Diplom / Magister / Staatsexamen: bis zum Ende des 6. Semesters
- Bachelor-Studiengänge: bis zum Ende des 3. Semesters
- Master- / Aufbaustudiengänge, die mindestens 4 Semester dauern: bis zum Ende des 1. Semesters
FRIEDRICH-NAUMANN-STIFTUNG
Kontakt:
Friedrich-Naumann-Stiftung
Begabtenförderung
Karl-Marx-Str. 2
14482 Potsdam
Telefon: +49 331 70 19 349
E-Mail: stipendium@freiheit.org
www.freiheit.org
Art der Förderung:
Studierende und Graduierte an den Hochschulen Deutschlands.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Hochbegabung
Hierbei werden nicht nur die überdurchschnittliche fachspezifische Begabung, sondern auch weitere fachliche Interessen gewertet. - Charakterliche Qualitäten
Hierzu zählen Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Weiterentwicklung der Gesellschaft aktiv einzubringen. - Liberales politisches und gesellschaftliches Engagement
Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen studentischen Organisation oder in gesellschaftlichen Institutionen, Vereinigungen un Initiativen.
Ausländische Studierende können sich nach Vordiplom bzw. Bachelor, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.
HEINRICH-BÖLL-STIFTUNG
Kontakt:
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Studienwerk
Schumannstr. 8
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2853 4400
E-Mail: info@boell.de
www.boell.de/
Art der Förderung:
Gefördert werden Studierende aller Fachrichtungen. Ausländische Bewerber müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Förderschwerpunkt ist die Förderung von Graduierten in einem Masterstudium.
Sie können sich vor Aufnahme des Masterstudiums oder bis einschließlich zum 1. Fachsemester des Masters zum Zeitpunkt der Antragstellung bewerben.
BildungsinländerInnen können sich vor Aufnahme des Bachelorstudiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartetet von ihren Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftspolitisches Engagement und eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie.
Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.
KATHOLISCHER AKADEMISCHER AUSLÄNDERDIENST (KAAD)
Kontakt:
Katholischer Akademischer Ausländerdienst
Hausdorffstr. 151
53129 Bonn
Tel.: +49 228 917 580
E-Mail: Zentrale@Kaad.de
www.kaad.de
Art der Förderung:
Ausländische Studierende aus Entwicklungsländern. Vorschlagerecht haben die katholischen Studenten- und Hochschulgemeinden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Studium im einen Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelor möglich) sowie in einem Diplom- oder Magisterstudiengang (Bewerbung frühestens nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom). Studierende können sich nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums bewerben.
Überdurchschnittliche Qualifikation; katholische Konfession (vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten allgemein eine christliche Konfession). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden;
Bereitschaft, erworbene Kenntnisse im Dienst der Gesellschaft und Kirche ihrer Heimatländer einzusetzen;
Deutschkenntnisse.
Kehrt ein Stipendiat nach Beendigung seines Studiums nicht in seine Heimat oder in ein anderes Entwicklungsland zurück, gelten das Stipendium und die eventuell zusätzlichen Beihilfen als Darlehen und müssen zurückgezahlt werden.
KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG
Kontakt:
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 2241 246 0
E-Mail: zentrale@kas.de
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Klingelhöferstr. 23
10785 Berlin
Telefon: +49 030 269 960
E-Mail: zentrale-berlin@kas.de
www.kas.de
Bewerbung für Ausländer: http://www.kas.de/wf/de/42.37/
Art der Förderung:
Ausländer, die zu bzw. in einem Haupt- oder Aufbaustudiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bzw. immatrikuliert sind. BewerberInnen dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein. Grundsätzlich können sich Studierende aller wissenschaftlichen Disziplinen bewerben. Ein Bachelor-Studium kann nicht gefördert werden. Interessenten in Diplomstudiengängen können sich erst nach dem Vordiplom bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Überdurchschnittliche Leistungen in Sekundar- und Hochschule;
Persönliche Eignung;
Politisches bzw. soziales Engagement;
Deutsche Sprachkenntnisse;
Bereitschaft zur Rückkehr ins Heimatland nach Abschluss des Studienvorhabens und zur Übernahme von Verantwortung im Sinne der Zielsetzung der Förderung.
RICHARD-WINTER-STIFTUNG
Kontakt:
Richard-Winter-Stiftung
Oelschlägerstraße 45
70619 Stuttgart
Ansprechpartner: Christoph Nowag
Telefon: +49 711 47 83 15
Art der Förderung:
Unterstützung für Studierende und Promovierende in wirtschaftlich schwieriger Lage unabhängig von ihrer Nationalität und Religion.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Studienfächer der Naturwissenschaften, soziale Bedürftigkeit, Begabung. Die Studierenden müssen ihr Vordiplom bzw. Zwischenprüfung schon gemacht haben.
ROSA LUXEMBURG STIFTUNG
Kontakt:
Rosa Luxemburg Stiftung
Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.
Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Telefon: +49 30 44310223
E-Mail: studienwerk@rosalux.de
www.rosalux.de
Studienförderung: www.rosalux.de/studienwerk/studienstipendium.html
1. Art der Förderung: Studienstipendium für BildungsinländerInnen:
Studierende, die zum Personenkreis des BAföG § 8 gehören. In geringem Umfang können auch Studierende aus EU-Ländern gefördert werden. Die Altersgrenze von 30 Jahren darf in der Regel nicht überschritten werden (begründete Ausnahmen sind möglich).
Bewerbungsvoraussetzungen:
Für verschiedene Studienabschlüsse gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Informationen finden Sie unter: http://www.rosalux.de/studienwerk/studienstipendium/information-fuer-inlaendische-studierende.html
2. Art der Förderung: Studienstipendium für BildungsausländerInnen:
Für dieses Stipendium können sich ausschließlich Ausländerinnen und Ausländer bewerben, welche nicht zum oben genannten Personenkreis gehören. Darüber hinaus können sich auch EU-AusländerInnen bewerben. Die BewerberInnen müssen sich zum Studium in Deutschland aufhalten und nach Beendigung Ihrer Ausbildung planen, in ihr Heimatland zurück zu gehen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland;
Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang);
sehr gute Studienleistungen;
gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung;
sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs);
Nicht gefördert werden:
der Studienabschluss;
ein Bachelor bzw. das Grundstudium;
ein zweites Vollstudium;
ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium;
Auslandsaufenthalte im Heimatland oder in Drittländern.
Ferdinand und Charlotte SCHIMMELPFENNIG
Kontakt
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung
c/o Herr Klaus Manthey
Kreutzwaldstr. 46
14089 Berlin-Kladow
Telefon: 030 365 57 93
Art der Förderung:
Förderung von finanziell bedürftigen Studierenden, die ihr Studium in Deutschland selbst finanzieren.
Bewerbung:
Die Bewerbung soll schriftlich formlos erfolgen. Einzureichen sind die üblichen Bewerbungsunterlagen (z.B. Zeugnisse, Lebenslauf, Darstellung wirtschaftlicher Situation und des weiteren Studiumsverlaufs etc.)
STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT
Studienförderwerk Klaus Murmann
Kontakt:
im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: +49 30 20331540
E-Mail: studienfoerderwerk@sdw.org
http://www.sdw.org (--> Studienförderwerk)
Art der Förderung:
Bewerben können sich Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengängen;
die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen oder
die nach § 8 BAfÖG förderungsberechtigt sind; auch Menschen mit Migrationshintergrund, die ihr Abitur in Deutschland absolviert haben und die in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.
Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier volle Fachsemester gemäß Regelstudienzeit vor sich haben. Hierzu kann auch ein Masterstudiengang gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelorstudiengang anschließt.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Überdurchschnittliche Studienleistungen;
Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein;
Top-Kriterien: gesellschaftliches Engagement, Zielstrebigkeit;
Masterstudiengänge können nur gefördert werden, wenn sie mindestens vier Semester dauern und nach einem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden;
Zweit- und Aufbaustudiengänge oder Masterstudiengänge nach einem absolvierten Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengang können nicht gefördert werden. Nach einem Bachelorstudiengang kann nur ein Masterstudium gefördert werden.
Bewerbungen müssen an einen Vertrauensdozenten der Stiftung der Deutschen Wirtschaft gerichtet werden.
Weitere Voraussetzungen und Bewerbungsfristen finden Sie unter: http://www.sdw.org/studienfoerderwerk/bewerbung-amp-auswahl/studierende/
STIFTUNG FÜR AUSBILDUNG UND STUDIUM (SFAS Stiftung)
Kontakt:
SFAS Stiftung
Karl-Gerold-Platz 1
60594 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 219 933 16
E-Mail: w.lauth@fr-online.de
www.sfas-online.de
Art der Förderung:
Geförderte Studienrichtungen sind: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschafts- und Steuerrechts, Zeitungswesen. Ausbildungsförderung auf dem Gebiet des Treuhand- und Steuerwesens, des Zeitungswesens. Stipendien zur Förderung der Volksverständigung und der internationalen Zusammenarbeit.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Das Studium auf den Gebieten: wissenschaftliches Prüfungswesen, Betriebs- und Volkswirtschaft, Wirtschaft- und Steuerrecht, Zeitungswesen.
Gute schulische und fachliche Leistungen und finanzielle Bedürftigkeit.
STUDENTENWERK DER UNIVERSITÄT POTSDAM
1. BAföG :
Studentenwerk Potsdam
Amt für Ausbildungsförderung
www.studentenwerk-potsdam.de/bafoeg.html
Art der Förderung:
Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht für deutsche im Sinne des Grundgesetzes ein Rechtsanspruch auf Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung. Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn sie die in §8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen.
Wer kann Ausbildungsförderung erhalten:
Heimatlose und asylberechtigte Ausländer im Sinne der entsprechenden ausländerrechtlichen Vorschriften;
Im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge;
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wenn ein Ehegatte oder ein Elternteil Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist;
Ausländer, die als Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Inland Freizügigkeit oder ein Verbleiberecht genießen;
Ausländer, die als EU oder EWR Angehörige vor der Ausbildung im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, wobei die Beschäftigung mit der Ausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen muss;
Andere Ausländer können die BAföG-Förderung oder den Bildungskredit nur erhalten, wenn sie sich selbst vor Beginn des Ausbildungsabschnittes insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren. Gleiches gilt, wenn ein Elternteil in den letzten sechs Jahren vor Beginn des Studiums insgesamt drei Jahre einer rechtmäßigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgegangen ist.
Ausführliche Informationen und Hinweise sowie Formulare zur Ausbildungsförderung und zur Rückzahlung des BAföG-Darlehens gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de/
Sofern die persönlichen Voraussetzungen des BAföG sowie des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten vorliegen, gelten für ausländische Studierende dieselben Förderungsgrundsätze wie für deutsche Auszubildende.
2. Sozialberatung
Studentenwerk Potsdam
Sozialberatungsstelle
http://www.studentenwerk-potsdam.de/soziales.html
Sozialberatung; einmalige finanzielle Hilfe in Notsituation
WORLD UNIVERSITY SERVICE (WUS)
Kontakt:
World University Service
Deutsches Komitee e.V.
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden
Telefon: +49 611 446648
E-Mail: info@wusgermany.de
www.wusgermany.de
1. Art der Förderung:
Informationsveranstaltungen sowie fach- und länderspezifische Seminare, individuelle Beratung zur Rückkehr- und Karriereplanung sowie Beschäftigungssuche, Arbeitsvermittlung
2. Art der Förderung
Reise- und Transportkostenzuschuss, Gehaltzuschuss, Arbeitsplatzausstattung
Ausländische Studierende aus allen Fachrichtungen in der Endphase des Studiums, die in Ihr Herkunftsland oder ein anderes Entwicklungs- oder Schwellenland zurückkehren möchten, um dort beruflich aktiv zu werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Eine finanzielle Förderung kann für rückkehrende Fachkräfte in folgende Länder gewährt werden: Afghanistan, Ägypten, Äthiopien, Bolivien, Bosnien, Brasilien, China, Georgien, Ghana, Indien, Indonesien, Jordanien, Kamerun, Kolumbien, Marokko, Moldau, Mongolei, Nepal, Palästinensische Gebiete, Pakistan, Peru, Syrien, Tunesien, Ukraine und Vietnam.
Entscheidend für eine finanzielle Förderung sind die entwicklungspolitische Bewertung des Antrages sowie persönliche Voraussetzungen, darunter Qualifikation und Berufserfahrung.
Weitere Partner des Programms:
Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM)
www.zav-reintegration.de
Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich Migration und der Entwicklungszusammenarbeit (AGEF)
www.agef.net


