Internationale Promovenden

Annahme als Doktorand

Die Annahme als Doktorand / Forschungsstudent setzt voraus, dass Sie aus eigener Initiative eine Professorin oder einen Professor für die Betreuung Ihrer Dissertation gewonnen haben. Eine Vermittlung von Betreuern durch das Akademische Auslandsamt ist leider nicht möglich.

Dazu sollten Sie sich über Ihr Dissertationsthema klar sein. Und nicht nur das: Sie sollten ein Exposé vorbereiten (möglichst nicht über 10 Seiten), das sowohl den Ausschuss als auch den künftigen Betreuer Ihrer Dissertation davon überzeugt, dass Ihre Doktorarbeit einen neuen und wichtigen Beitrag zur Forschung in Ihrem Fachgebiet leisten wird.

Die Annahme als Doktorand muss vor Beginn der Arbeit an der Dissertation bei dem für Ihr Promotionsfach zuständigen Promotionsausschuss (beziehungsweise beim Dekan in der Juristischen Fakultät) beantragt werden.

Da der Promotionsausschuss (beziehungsweise die Dekanatsverwaltung in der Juristischen Fakultät) Zeit braucht, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen, sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen (während der vorlesungsfreien Zeit gegebenenfalls mehreren Monaten) rechnen.

 

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte im Dekanat ein:

  • Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation) und 2 Passbilder
  • Anzeige der Promotionsabsicht, unterschrieben von Ihrer Doktormutter/Ihrem Doktorvater
  • Eine Kopie der Pass- bzw. Personalausweisseite mit den persönlichen Angaben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopien) in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch bzw. eine beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen
  • Exmatrikulationsbescheinigung, falls an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde
  • Gegebenenfalls Kopie der Stipendienzusage
  • Krankenversicherungsbescheinigung (Anmerkung 1)
    • bei einer gesetzlichen Krankenkasse - Krankenversicherungsnachweis dieser Krankenkasse für die Einschreibung an einer Hochschule. Die Kopie der Krankenversicherungskarte reicht nicht.
    • bei einer privaten Krankenkasse – Nachweis, dass Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Potsdam ausgestellt) (Anmerkung 2)
    • bei einer EU-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC) – Nachweis von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, dass für Sie eine gesetzliche Versicherung im Heimatland besteht  (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse in Potsdam ausgestellt) (Anmerkung 2)
  • Für EU-Bürger (Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen werden wie EU-Bürger behandelt): Kopie der Anmeldebestätigung (Anmerkung 1)
  • Für Nicht-EU-Bürger: Kopie der Aufenthaltserlaubnis zum Promotionsstudium an der Universität Potsdam/als Gastwissenschaftler/wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam oder einer anderen Forschungseinrichtung in Potsdam bzw. die Kopie einer Niederlassungserlaubnis (Anmerkung 1)
  • Anmerkung 1: Diese Unterlagen (Nachweis über Krankenversicherung, Kopie der Anmeldebestätigung und Kopie der Aufenthaltserlaubnis) können später nachgereicht werden, falls Sie Ihre Dokumente aus dem Heimatland schicken.
  • Anmerkung 2: Bei der Beantragung dieser Bescheinigung legen Sie bitte der deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihren Pass bzw. Personalausweis, Ihre vorhandene Krankenversicherungsbescheinigung sowie den Nachweis, dass Sie promovieren werden, vor.

Eine Beratung zu Fragen der Anmeldung, der Aufenthaltserlaubnis sowie der Krankenversicherung erhalten Sie im Welcome Center Potsdam.

Der Promotionsausschuss der Fakultät (beziehungsweise der Dekan in der Juristischen Fakultät) entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand und kann Ihnen zusätzliche Auflagen erteilen (zum Beispiel das Nachholen bestimmter Prüfungen und Leistungsnachweise).

Nachweis von Sprachkenntnissen

Für Promotionen gibt es keine allgemeinen Regelungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen bzw. anderen Sprachkenntnissen. Welche sprachlichen Voraussetzungen für Ihre Promotion gelten, entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

Sollten Sie bereits an der Universität Potsdam in einem anderen Studiengang immatrikuliert sein

und ein Promotionsstudium an unserer Universität beabsichtigen, melden Sie sich bitte im Akademischen Auslandsamt, um zu klären, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung als Doktorand einreichen müssen.

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Universität Potsdam

Akademisches Auslandsamt
Am Neuen Palais 10, Haus 08
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Telefon: +49 (0)331 977-1760
Fax: +49 (0)331 977-1798
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