Internationale Promovenden

Vorbereitung einer Promotion

Finanzierung

Wir empfehlen allen Promotionsstudierenden, sich schon vor Ankunft in Deutschland, das heißt in Ihrem jeweiligen Heimatland um ein Stipendium zu bemühen.

Das umfangreichste Stipendienprogramm bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) an. Bei anderen Stipendiengebern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen im Hinblick auf Herkunftsland, Fachrichtung, vorherige Studienleistungen, Dauer der Förderung etc.

Eine Datenbank der Stipendiengeber finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes:
http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/00462.de.html.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite:
www.stiftungsindex.de.

 

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Aufenthaltserlaubnis

In den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie viele bürokratische Vorgänge erledigen.

1. Zuerst gehen Sie zu dem Einwohnermeldeamt/Bürgerservice (Öffnungszeiten des Potsdamer Bürgerservice finden Sie im Abschnitt "Behörden, Krankenkassen, Vereine").

Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass/Personalausweis, Ihren Mietvertrag und ein Formular, das Sie bei der Meldestelle bekommen.

2. Danach gehen Sie zu der zuständigen Ausländerbehörde – nicht erforderlich für: Bürger der EU, Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens. (siehe "Behörden, Krankenkassen, Vereine").

Folgende Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde vorzulegen:

  • Pass und Kopie
  • Zulassung als Promovend (=Betreuerklärung oder vom Dekan unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht)
  • Studienbescheinigung der Universität Potsdam
  • 2 biometrische Passbilder
  • Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (ggf. Stipendienbescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Formular bei der Behörde erhältlich)

Eine Beratung zu Fragen der Anmeldung, der Aufenthaltserlaubnis sowie der Krankenversicherung erhalten Sie im Welcome Center Potsdam.

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Krankenversicherung

Nach deutschen Gesetzen müssen Sie, um an einer Universität studieren zu können, eine für Deutschland gültige Krankenversicherung abschließen. Aus diesem Grund müssen Sie bei der Immatrikulation einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag und sind in Ihrem Arbeitsverhältnis krankenversicherungspflichtig, so haben Sie die Möglichkeit, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Haben Sie allerdings keinen Arbeitsvertrag und befinden sich somit in keinem "ordentlichen" Arbeitsverhältnis, besteht ggf. die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen dazu allerdings innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate oder 12 Monate vor Beginn Ihrer Promotion ununterbrochen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein.
(Adressen von den gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie unter „Behörden, Krankenkassen, Vereine")

Gehören Sie jedoch nicht zu dieser Gruppe, können Sie keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen und müssen sich privat versichern.

Bei der Entscheidung, welche private Krankenkasse Sie wählen, sollten Sie sorgfältig die verschiedenen Angebote auf Preis und Leistung prüfen (die Unterschiede sind teils sehr groß).

Eine Beratung zu Fragen der Anmeldung, der Aufenthaltserlaubnis sowie der Krankenversicherung erhalten Sie im Welcome Center Potsdam.

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Wohnen

Wenn Sie ein Zimmer im Studentenwohnheim anmieten möchten, so müssen Sie an der Universität Potsdam immatrikuliert sein. Schicken Sie bitte Ihren Wohnheimantrag direkt an das Studentenwerk Potsdam.

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Anreise

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie den Hauptbahnhof in Potsdam und die Komplexe der Universität von den Flughäfen und Bahnhöfen Berlins erreichen.

 

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Kontakt

Universität Potsdam

Akademisches Auslandsamt
Am Neuen Palais 10, Haus 08
14469 Potsdam
Telefon: +49 (0)331 977-1760
Fax: +49 (0)331 977-1798
E-Mail: infoaaa@uni-potsdam.de

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