Akademisches Auslandsamt der Universität Potsdam

Internationale Promovenden

Sie haben die Absicht, in Deutschland einen Doktortitel zu erwerben?

Internationale Doktorantin

Anders als in vielen anderen Ländern sind Promotionen in Deutschland sehr häufig individuelle Forschungsarbeiten und keine strukturierten Programme. Mit der Promotion wird der akademische Grad eines Doktors für eigenständige wissenschaftliche Leistungen verliehen.

Als ersten Schritt auf dem Weg zur Promotion suchen Sie sich für Ihr Forschungsinteresse einen Wissenschaftler, der bereit ist, Ihre Forschungsarbeit zu betreuen. Dazu nehmen Sie bitte direkt mit dem Wissenschaftler bzw. mit dem Institut Kontakt auf und stellen dort Ihr Forschungsanliegen dar.

Voraussetzung für die Promotion ist in der Regel ein überdurchschnittlich guter erster Hochschulabschluss - Diplomprüfung, Magisterprüfung, Staatsexamen, Master of Arts oder Master of Science oder ein vom Promotionsausschuss (bzw. von der Dekanatsverwaltung in der Juristischen Fakultät) anerkanntes Äquivalent.

In der Regel promovieren Sie in dem (Haupt-) Fach, dessen Studium Sie mit einer Hochschulabschlussprüfung beendet haben, oder in einem anderen für Ihr Forschungsfeld relevanten Fach, soweit die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind und der zuständige Promotionsausschuss (bzw. der Dekan in der Juristischen Fakultät) dies erlaubt.

Die Erarbeitung der Dissertation sollte im Regelfall nicht mehr als drei Jahre in Anspruch nehmen. Auf die Abgabe und positive Beurteilung der Doktorarbeit folgt ein Prüfungsgespräch (Disputation oder mündliche Prüfung).

 

Informationen für Deutsche Promovenden (deutsche Staatsbürgerschaft oder deutsches Abitur)

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