Ausländische Promovenden
Promotion an der Universität Potsdam
Hinweise für grenzüberschreitende Promotionen (Cotutelle-de-Thèse-Verfahren)
1. Was ist eine grenzüberschreitende Promotion (Cotutelle-de-Thèse)
Das "cotutelle-de-thèse"-Verfahren verfolgt das Ziel, eine wissenschaftliche Kooperation zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen durch die Förderung der Mobilität von Doktoranden zu schaffen und weiter zu entwickeln. Am Ende des Promotionsverfahrens steht die Verleihung einer von beiden Partneruniversitäten gemeinsam ausgestellte Urkunde.
2. Merkmale eines „Cotutelle-de-Thèse-Verfahrens
- „Cotutelle"-Doktoranden erstellen ihre Arbeiten unter der Kontrolle und Verantwortung je eines Betreuers in beiden Ländern.
- Jede "cotutelle de thèse" vollzieht sich im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Hochschulen, wobei das Prinzip der Gegenseitigkeit gilt und die Gültigkeit der in diesem Rahmen erworbenen Promotion anerkannt wird.
- Die Vorbereitungszeit der Promotion wird zwischen der deutschen und der Partnerhochschule aufgeteilt.
- Die auf dem Wege der "cotutelle" erstellte Dissertation, die in einer der beiden Nationalsprachen verfasst ist, wird durch eine Zusammenfassung in der anderen Sprache ergänzt.
- Die "cotutelle"-Dissertation wird während einer/s einmaligen von beiden Seiten anerkannten Disputation/Rigorosums in einer der beiden Nationalsprachen verteidigt. Dabei findet eine mündliche Zusammenfassung in der anderen Sprache statt.
- Die von den beiden Partnerhochschulen eingesetzte Prüfungskommission setzt sich paritätisch aus Wissenschaftlern beider Länder zusammen. Am Ende des Verfahrens steht die Verleihung einer von beiden Partneruniversitäten gemeinsam ausgestellte Urkunde. Davon unberührt bleibt für einige Länder das Verfahren, eine eigene staatliche Urkunde auszustellen (z.B. Frankreich).
3. Beschlusslage an der Universität Potsdam
Der Senat empfiehlt den Fakultäten, sich dem von der FNK (Kommission Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs) vorgeschlagenen Verfahren anzuschließen, wonach grenzüberschreitende Promotionen im Rahmen des Cotutelle-de-Thèse-Verfahrens auch dann durchgeführt werden können, wenn die Promotionsordnungen das Verfahren nicht in vollem Maße regeln. Voraussetzung dafür ist, dass die Promotionen im Interesse der Fakultäten sind und durch bilaterale Vereinbarungen der beteiligten Universitäten gestützt werden. Den Fakultäten steht ein entsprechender Mustervertrag der Universität Potsdam zur Verfügung. (Senat vom 19.10.2000).
4. Verfahren an der Universität Potsdam
Der Promovend reicht wie in jedem anderen Verfahren zur Aufnahme des Promotionsstudiums folgende Unterlagen im Dekanat der Fakultät ein:
- Immatrikulationsantrag und 2 Passbilder,
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Anzeige der Promotionsabsicht, unterschrieben von Ihrer Doktormutter/Ihrem Doktorvater
- Zeugnis über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie!) sowie gegebenenfalls die beglaubigte deutsche, englische oder französische Übersetzung;
- ein formloser Antrag des Betreuers an den Fakultätsrat nach einer Empfehlung des Promotionsausschusses (bzw. des Dekans in der Juristischen Fakultät) zur Durchführung dieses Verfahrens,
- Exmatrikulationsbescheinigung, falls an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde,
- Nachweis über Krankenversicherung.
Wird der Promovend angenommen und stimmt der Promotionsausschuss (bzw. der Dekan in der Juristischen Fakultät) dem cotutelle-de-thèse- Verfahren zu, sind folgende Schritte abzuarbeiten:
- Erstellung eines Vertrages (deutsch, englisch oder französisch mit deutscher Übersetzung) durch den Promovenden oder dessen Betreuer, der die Modalitäten des grenzüberschreitenden Promotionsverfahrens regelt (Musterverträge in deutscher und englischer Sprache sind in den Promotionsausschüssen der Fakultäten bzw. im Akademischen Auslandsamt erhältlich. Eine französische Variante soll vorbereitet werden.)
- Prüfung des Vertrages durch das Akademische Auslandsamt bzw. das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten
- Der Promovend legt den Vertragstext beim Promotionsausschuss (bzw. dem Dekan in der Juristischen Fakultät) zur abschließenden Zustimmung vor. Der Promotionsausschuss informiert das AAA über die Entscheidung.
- Unterzeichnung des Vertrages durch den Rektor der Universität Potsdam (wird durch das Akademische Auslandsamt veranlasst)
- Der Promovend veranlasst die Unterzeichnung des Vertrages durch die Partnereinrichtung.
Als Ansprechpartner in Verfahrensfragen steht der Promotionsausschuss der Fakultät (bzw. die Dekanatsassistentin in der Juristischen Fakultät) zur Verfügung.
Nachdem Ihre Unterlagen im Dekanat geprüft worden sind, werden sie an das Akademische Auslandsamt, Büro „Immatrikulierte ausländische Studierende der Universität Potsdam“ für die Immatrikulation (Einschreibung als Doktorand) verschickt. Sollten die Unterlagen vollständig sein, erhalten Sie per Post einen Überweisungsträger zur Zahlung der entsprechenden Semesterbeiträge und Informationen, wo Sie Ihre Chipkarte (Studierendenausweis, Semesterticket, Bibliotheksausweis) erhalten.
Mehr im Internet unter:
http://www.dfh-ufa.org/forschung/promotion-cotutelle-de-these und
www.hrk.de.


