Internationale Programmstudierende

Vorbereitung auf den Studienaufenthalt

 

 

Visum / Aufenthaltserlaubnis

Wer braucht ein Visum?

Studierende aus den EU-Ländern sowie Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, Australiens, Brasiliens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der USA brauchen kein Visum. Studierende aus allen anderen Ländern brauchen für das Studium in der Bundesrepublik Deutschland ein Studienvisum.

Wie und wo wird ein Studienvisum beantragt?

Das Studienvisum muss bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat im Heimatland beantragt werden. Informieren Sie sich bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Für die Beantragung des Visums schickt das Akademische Auslandsamt den Zulassungsbescheid, sofern Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen.

DAAD-Stipendiaten beantragen das Visum mit der Stipendienzusage des DAAD.

Finanzierungsnachweis

Für die Beantragung eines Visums muss die Finanzierung des Studienaufenthaltes nachgewiesen werden.
I. Wenn Sie ein Stipendium erhalten:
Den Finanzierungsnachweis benötigen Sie aber auch noch einmal in Potsdam zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Dazu kann auch eine Stipendienbescheinigung dienen.
Sollte das Stipendium aber weniger als ein Vollstipendium in Höhe von 670 Euro betragen, benötigen Sie noch einen Finanzierungsnachweis. Sie sollten beispielsweise von den Eltern eine Bescheinigung mitbringen, die nachweist, dass Sie von ihnen finanziell unterstützt werden oder entsprechende Kontoauszüge vorweisen.
II. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt selbst finanzieren:
Einige Programmstudierende finanzieren den Studienaufenthalt in Potsdam selbst oder mit Hilfe Ihrer Eltern. In diesem Fall ist eine entsprechende Bestätigung Ihrer Bank oder ein aktueller Kontoauszug notwendig. Sie müssen über eine Summe in Höhe von mindestens 670 Euro pro Monat verfügen.

Aufenthaltserlaubnis

Nach ihrer Ankunft stellen die Studierenden, deren Aufenthalt in Deutschland länger als drei Monate dauert, bei der Ausländerbehörde einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" (nicht erforderlich für: Bürger der EU, Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens). 

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Krankenversicherung

Um in Deutschland leben und studieren zu können, benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Da der Krankenversicherungsschutz Voraussetzung für die Einschreibung an der Universität in Deutschland ist, müssen Sie eine der folgenden Optionen wählen:

  • Bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit (nur EU-Bürger) und lassen diese durch eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung anerkennen.

Lassen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte von Ihrer Versicherung im Heimatland ausstellen. Für den Fall, dass Sie die Karte noch nicht haben und sie nicht vor Ihrer Abreise bekommen, lassen Sie sich ein provisorisches Dokument ausstellen, auf dem E-111 vermerkt sein muss.

Sobald Sie in Deutschland sind, beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Versicherung. Sie können das z.B. bei der AOK oder der TK auf dem Campus machen. Genauere Informationen dazu bekommen Sie am Anreisetag.

  • Bringen Sie Ihre ausländische (preisgünstige) Reise-Krankenversicherung mit und schließen Sie für die Dauer Ihres Studiums in Potsdam eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse ab

Ihre Krankenversicherung aus dem Heimatland wird nur anerkannt, wenn sie den Mindestleistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Andernfalls wird Ihre Versicherung nicht anerkannt und Sie müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anmelden. AOK, TK und Barmer sind 3 Beispiele für gesetzliche Krankenkassen, wo Sie solch eine Versicherung nach Ihrer Anreise in Deutschland abschließen können. Die Kosten betragen ca. 65 Euro pro Monat. Daher empfehlen wir lediglich den Abschluss einer (preisgünstigen) Reise-Krankenversicherung im Heimatland und den Abschluss einer Krankenversicherung bei einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung nach Ihrer Anreise.

Auf jeden Fall brauchen Sie eine gültige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Deutschland.

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Finanzen

Sie müssen damit rechnen, dass Sie etwa 650 Euro pro Monat für Ihren Lebensunterhalt benötigen.

Nähere Informationen über die Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks.

BEACHTEN SIE BITTE:
Auf dem Universitätsgelände befinden sich keine Banken und keine Geldautomaten!

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Wohnen

Wie Sie sich für einen Wohnheimplatz anmelden oder wie Sie eine Privatunterkunft finden, erfahren Sie in UPrepare.

Für die Vergabe eines Wohnheimplatzes zählt nicht der Zeitpunkt der Anmeldung. Eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Wohnheimplätzen wird Ihnen zuteil, wenn Sie wie bei UPrepare beschrieben vorgehen.

BEACHTEN SIE BITTE:
Über das Akademische Auslandsamt werden keine Wohnungen und keine privaten Unterkünfte vermittelt.

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Kontakt

Universität Potsdam

Akademisches Auslandsamt
Sara Tazbir
Am Neuen Palais 10, Haus 08
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-4257
Fax: +49 331 977-1798
E-Mail: incoming-exchange@uni-potsdam.de

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