Internationale Programmstudierende
Organisatorisches während des Studiums und zu dessen Ende
- Rückmeldung
- Verlängerung des Studienaufenthaltes
- Zusammenstellung Ihrer Studienleistungen – Transcript of Records
- Exmatrikulation
Rückmeldung
- zum folgenden Wintersemester: 15. Juni bis 15. Juli
- zum folgenden Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
Falls Sie mehr als ein Semester an der Universität Potsdam verbringen, erhalten Sie im Dezember/Januar für das folgende Sommersemester und im Mai/Juni für das folgende Wintersemester die Unterlagen für die Rückmeldung. Sie müssen dann die angegebene Gebühr innerhalb der Rückmeldefristen einzahlen. Das Geld muss bis zum 15. Februar beziehungsweise bis zum 15. Juli auf dem Konto der Universität eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Vergessen Sie bitte nicht, eine eventuelle Änderung Ihrer Adresse dem Akademischen Auslandsamt mitzuteilen!
Verlängerung des Studienaufenthaltes
Falls Sie Ihren Studienaufenthalt an der Universität Potsdam verlängern möchten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.
- Eine Verlängerung ist maximal für zwei Semester möglich.
- Reichen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig im Akademischen Auslandsamt ein:
| Verlängerung für das folgende Wintersemester | Einreichung des Antrages bis zum 30. Juni |
| Verlängerung für das folgende Sommersemester | Einreichung des Antrages bis zum 31. Dezember |
Die Anträge zur Verlängerung bestehen aus folgenden Unterlagen:
- dem Antrag auf Verlängerung des Studienaufenthaltes,
- dem ausgefüllten learning agreement,
- der schriftlichen Zustimmung der Heimathochschule.
Falls der Verlängerung Ihres Studienaufenthaltes an der Universität Potsdam zugestimmt wird, müssen Sie eine Kopie Ihrer Krankenversicherung und eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis im AAA vorlegen. Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie eine Finanzierungserklärung.
Zusammenstellung Ihrer Studienleistungen - Transcript of Records
Bitte füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Transcript of Records aus. Tragen Sie alle Ihre Lehrveranstaltungen ein und speichern Sie das Dokument ab. Senden Sie es als Anlage per E-Mail an transcript-incoming@uni-potsdam.de!
Lassen Sie sich von jeder Lehrkraft am Ende der Vorlesungszeit einen Leistungsnachweis oder Teilnahmeschein, den sogenannten „Schein“ ausstellen und reichen Sie das Original im Akademischen Auslandsamt, im Büro für Programmstudierende (Raum 0.35) oder im Sekretariat (Raum 0.42) ein.
Nach Aufforderung per E-Mail können Sie Ihr Transcript of Records während der Sprechzeiten im Akademischen Auslandsamt, im Büro für Programmstudierende abholen. Falls Sie nicht mehr in Potsdam sind, kann das Transcript of Records per Post an Sie geschickt werden.
Bitte beachten Sie:
Gehen Sie rechtzeitig zu den Lehrkräften, um Ihre Leistungsnachweise vor Ihrer Abreise zu bekommen. Ohne die Leistungsnachweise kann Ihr Transcript of Records nicht ausgestellt werden.
Exmatrikulation und Abreise
Mit dem Ende Ihrer Studienzeit in Potsdam und vor Ihrer Abreise müssen Sie sich exmatrikulieren und sich auch an anderen Stellen abmelden. Wir haben Ihnen hierzu eine Checkliste zusammengestellt.
Checkliste – vor der Abreise aus Deutschland:
- UNIVERSITÄT
- Exmatrikualtionsantrag zum Ende des Wintersemesters oder
- Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters
Füllen Sie den Exmatrikulationsantrag aus und schicken Sie ihn 3 Wochen vor Ihrer Abreise an das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam oder geben ihn dort ab. Sie bekommen dann die Exmatrikulationsbescheinigung per Post zugeschickt.
- ABMELDUNG BEI DEN BEHÖRDEN
Bitte melden Sie sich eine bis zwei Wochen vor Abreise selbständig beim Einwohnermeldeamt / Bürgerservice ab. Das ist sehr wichtig!
- Abmeldeformular für Potsdam
- Beispiel des ausgefüllten Abmeldeformulars für Potsdam
- Falls Sie außerhalb Potsdams wohnen, besorgen Sie sich das Formular bitte selbst.
- BANK
Falls Sie ein Bankkonto in Deutschland haben, denken Sie daran, dieses vor Ihrer Abreise zu schliessen.
- KRANKENKASSE
Falls Sie eine deutsche Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie diese kündigen. Bitte denken Sie daran, dass es eine Kündigungfrist von mehreren Monaten geben kann. Haben Sie lediglich eine Bestätigung über Ihre Versicherung aus dem Heimatland bekommen (z.B. von der AOK oder der TK), müssen Sie sich nicht bei der deutschen Krankenkasse abmelden.
- STUDENTENWERK
Vierzehn Tage vor Ihrem Auszug vereinbaren Sie bitte mit dem Hausmeister Ihres Wohnheims einen Termin zur Kontrolle des Zimmers. Danach gehen Sie zum Studentenwerk, um sich die Kaution auszahlen zu lassen - vorausgesetzt, dass Sie Ihr Zimmer ordentlich und ohne Mängel zurückgeben. Es ist eine Barauszahlung oder eine Überweisung auf ein europäisches Konto möglich.
- SONSTIGES
Bitte melden Sie sich überall ab, wo Sie sich angemeldet haben (z.B. Stadtbibliothek, Videoclub etc.)
Wenn Sie vor Ende des Semesters in Ihre Heimat zurückreisen, können Sie anteilig Geld für Ihr Semesterticket zurückerhalten (zuständig ist der AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss). Antrag auf Rückerstattung (“aus anderen Gründen”) und Informationen darüber finden Sie im Internet unter:
www.asta.uni-potsdam.de/semesterticket/


