Internationale Bewerber und Studierende

Informationen über Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung

1. Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, das heißt:

  • Sie müssen für die Immatrikulation am Deutschkurs der Universität Potsdam sowie als Student der Universität Potsdam den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

  1. 1. Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
    Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein: entweder über die Weiterführung der Familienversicherung, über eine spezielle studentische Krankenversicherung oder über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende. Lassen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse beraten, welche Form der Krankenversicherung sinnvoll ist.

    Studentische Krankenversicherung
    Die günstige Studentische Krankenversicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, je nach dem was zuerst eintritt.
    Der Studentenbeitrag ist gesetzlich festgelegt und beträgt bei allen gesetzlichen Krankenkassen derzeit monatlich für die Krankenversicherung 64,77 €, für die Pflegeversicherung 11,64 € (für Versicherte mit leiblichen Kindern) und 13,13 € (für kinderlose ab 23 Jahren).
    Demnach ist der Service das entscheidende Kriterium, auf das Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung achten sollten.
    Jeder Versicherte erhält etwa 14 Tage nach Abschluss der studentischen Versicherung eine Versichertenkarte, mit der man in ganz Deutschland zum Arzt gehen kann. Diese Karte müssen Sie bei Arztbesuchen immer vorzeigen. Es ist ratsam, die Karte für den Notfall immer bei sich zu tragen. Die Rechnung für Ihre Behandlung wird direkt mit der Krankenkasse über die Chipkarte abgerechnet.
    Allerdings müssen Sie zu einigen Leistungen so genannte „Zuzahlungen“ entrichten, so zum Beispiel
    • bei einer ärztlichen Behandlung die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal
      (Bitte lassen Sie sich immer eine Quittung geben)
    • bei einem Krankenhausaufenthalt 10 EUR pro Tag für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr
    • bei Arznei- und Verbandmittel 10% des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. In jedem Fall sind nicht mehr als die Kosten des Mittels zu zahlen.

    Bevor Sie in die Apotheke gehen und ein Medikament holen, müssen Sie grundsätzlich einen Arzt aufsuchen, der Ihnen die notwendigen Arzneimittel verschreibt.

    Die Krankenversicherungsbeiträge sind durchgehend (also während der ganzen Zeit, an der Sie an der Universität eingeschrieben sind), das heißt, auch während der Semesterferien, während eines Urlaubssemesters oder während Ihres Heimataufenthaltes, zu zahlen.

    Ist Ihr Bankkonto nicht gedeckt und die Summe kann von der Krankenkasse nicht abgebucht werden, kann das zur Beendigung Ihrer Krankenversicherung führen. Bitte beachten Sie, dass das auch zum Ende Ihrer Immatrikulation an der Universität führt: die Krankenkasse ist verpflichtet, der Universität mitzuteilen, falls die Beiträge bei der Krankenkasse nicht bezahlt werden und Sie können sich nicht zum nächsten Semester zurückmelden, solange Sie Ihren Zahlverpflichtungen nicht nachkommen.

    Freiwillige Krankenversicherung
    Endet die studentische Krankenversicherung, weil die Höchstgrenze (30. Geburtstag oder Ende des 14. Fachsemesters) erreicht wurde, bietet Ihnen die Krankenkasse an, sich für maximal sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterzuversichern – sofern Sie weiterhin eingeschrieben sind. Und auch nach dem Studium können Sie sich zu guten Konditionen gesetzlich weiterversichern. So zahlen Sie als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder Gesundheitszustand.

    Krankenversichert im Ausland während eines mit dem Studium verbundenen Auslandssemesters
    Wenn Ihr Auslandsaufenthalt zum Studium gehört und Sie weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind, bleibt Ihre Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse bestehen.

    Ihre Krankenversicherung gilt für Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Die meisten Behandlungen sind nur im Ausnahmefall kostenpflichtig.

    Tipp: Um sich rundum abzusichern, empfiehlt es sich oft, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Ihre Krankenkasse als Zusatzversicherung anbietet. Absolvieren Sie in einem Land ein Praktikum, mit dem die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, so empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen.

  1. 2. Private Krankenversicherung

    Teilnehmer des Deutschkurses
    Solange Sie am Deutschkurs der Universität Potsdam teilnehmen, können Sie sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
    Teilnehmer am Deutschkurs müssen sich bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen. Nach dem Abschluss des Deutschkurses und bei der Immatrikulation als Student besteht für Sie die Möglichkeit, eine studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.

    Studierende
    Sie können sich auch als Studierender von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Diese Entscheidung sollten Sie allerdings sorgfältig abwägen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist innerhalbt von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder ohne zusätzliche Beiträge) fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Überlegen Sie also gut und treffen Sie Ihre Entscheidung. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an eine gesetzliche Krankenkasse.
  1. 3. Anerkennung der Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland

    Studierende aus den Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (EU- und EWR-Länder sowie Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, die Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei) und die in diesen Ländern gesetzlich versichert sind, müssen in Ihrem Heimatland im Voraus die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC - für EU und EWR-Länder) bzw. eine entsprechende Anspruchsbescheinigung besorgen.

    In diesem Fall haben Sie den Anspruch auf Sachleistungen auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts nachgewiesen. Eine Pflichtversicherung (bei einer Krankenkasse in Deutschland) entfällt, sie müssen sich jedoch an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland wenden und eine Bescheinigung, dass eine gesetzliche Versicherung im Heimatland besteht, beantragen, die Sie bei der Immatrikulation vorlegen.

 

2. Pflegeversicherung

In Deutschland besteht Pflegeversicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen. Ziel der Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit, die nach schweren Unfällen, Krankheiten oder im Alter auftreten kann. Die Versicherungspflichtigen werden dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Beitragsfrei zur sozialen Pflegeversicherung sind Studierende, die über die Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind. Mitglieder der studentischen Krankenversicherung und freiwillig Versicherte sind gegen einen geringen Beitrag pflegeversichert.

3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

Studierende zahlen hierzu normalerweise noch keine Beiträge. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Sie hilft Ihnen weiter.

4. Unfallversicherung

Als Studierender sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich besteht außerdem bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung für Sie über Ihren Arbeitgeber. Sie zahlen keine Beiträge, sondern Ihr Arbeitgeber.

 

Die Informationen zur Krankenversicherung wurden uns von der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zur Verfügung gestellt.
Fragen rund um die studentische Versicherung, zum Thema „Jobben im Studium“ etc. werden von dem AOK Studenten-Service Potsdam auf dem Campus am Neuen Palais direkt beantwortet.
Ansprechpartner, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Sprechzeiten vom Studenten-Service finden Sie unter http://www.uni-potsdam.de/aaa/incoming/behoerden.html#krank.

 

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