Bewerberinformationen für ein Studium mit Abschluss an der Universität Potsdam
Zulassung und Immatrikulation
Sind alle Zulassungsvoraussetzungen gegeben (bei Studienfächern mit Numerus clausus - NC-Fächer - zusätzlich ein positives Ergebnis im Auswahlverfahren), erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Die Einschreibung der Studierenden aus EU- und EWR-Ländern sowie der Bildungsinländer aus allen Ländern (= internationale Studierende, die ein deutsches Abitur besitzen) findet AUF DEM POSTWEG im Studierendensekretariat statt.
Die Einschreibung der (Bildungs-)Ausländer aus anderen Ländern findet PERSÖNLICH im Akademischen Auslandsamt statt.
Sollten die Unterlagen für die Immatrikulation vollständig sein, erhalten Sie einen Überweisungsträger zur Zahlung der Semesterbeiträge und Informationen, wo Sie Ihre Chipkarte (Studierendenausweis, Semesterticket, Bibliotheksausweis) erhalten. Den Semesterbeitrag müssen Sie dann per Banküberweisung einzahlen.
Bei der Immatrikulation erhalten die neuen Studierenden vielfältige Informationen über das Leben und Studieren an der Universität Potsdam.
+++ Wegweiser für internationale Studierende +++
Immatrikulation im Akademischen Auslandsamt:
- Bachelorstudium -
Bei der Immatrikulation sind vom Studieninteressenten persönlich folgende Dokumente vorzulegen (beachten Sie bitte die genauen Einschreibetermine unten):
- Antrag auf Einschreibung und zwei Passbilder
- Kopie des Zulassungsbescheides zum Studium
- Original des Zeugnisses des Sekundarschulabschlusses
- Original der Hochschul- beziehungsweise Semesterabschlusszeugnisse
- Originalzeugnis über die erfolgreich absolvierte Deutschausbildung (siehe Deutschkenntnisse)
- Pass mit einem gültigen Aufenthaltstitel, der das Studium an der Universität Potsdam im entsprechenden Fach nicht ausschließt oder mit einem gültigen Studienvisum
- Eine Kopie der Pass- bzw. Personalausweisseite mit den persönlichen Angaben
- Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde
- letzte Studienbescheinigung mit Angabe des Studienganges und der Hochschul- und Fachsemester, sofern an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde
- ggf. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung beziehungsweise Eignungsfeststellungsprüfung in Anglistik/Amerikanistik, Arbeitslehre, Chemie, Englisch, Jüdische Studien, Musik, Polnisch, Polonistik, Russisch, Russistik
- Nachweis einer für das folgende Semester gültigen Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse (als „Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule“ von Ihrer Krankenkasse anfordern) beziehungsweise bei einer privaten Krankenversicherung: Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt). Hinweise finden Sie unter "Informationen über Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung"
- Masterstudium -
Bei der Immatrikulation sind vom Studieninteressenten persönlich folgende Dokumente vorzulegen (beachten Sie bitte die genauen Einschreibetermine unten):
- Antrag auf Einschreibung für folgende Masterstudiengänge: Internationale Beziehungen, Polymer Science, Economics and Business, Magister Legum (Rechtswissenschaft)
- für alle anderen Studiengänge: Antragsformular der Online-Immatrikulation https://puls.uni-potsdam.de/onlineimma
- zwei Passbilder
- Kopie des Zulassungsbescheides zum Studium
- Kopie des Zeugnisses des Sekundarschulabschlusses
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hochschulabschluss sowie gegebenenfalls die beglaubigte deutsche, englische oder französische Übersetzung (sofern das Zeugnis bei der Bewerbung noch nicht vorlag)
- soweit erforderlich - Nachweis über die erfolgreich absolvierte Deutschausbildung (siehe Deutschkenntnisse)
- Pass mit einem gültigen Aufenthaltstitel, der das Studium an der Universität Potsdam im entsprechenden Fach nicht ausschließt oder mit einem gültigen Studienvisum
- Eine Kopie der Pass- bzw. Personalausweisseite mit den persönlichen Angaben
- Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde
- Nachweis einer für das folgende Semester gültigen Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse (als „Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule“ von Ihrer Krankenkasse anfordern) beziehungsweise bei einer privaten Krankenversicherung: Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt). Hinweise finden Sie unter "Informationen über Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung"
Sommersemester 2012
- Bachelorstudium - höhere Fachsemester
Einschreibefristen vom 15.02.2012 bis zum 15.03.2012:
Montag 10:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 10:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr sowie
Donnerstag 10:00 - 11:30 Uhr
- Masterstudium -
Einschreibefristen vom 15.02.2012 bis zum 10.05.2012:
Montag 10:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 10:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr sowie
Donnerstag 10:00 - 11:30 Uhr
Bitte beachten Sie: Damit Sie Ihr Masterstudium zum Anfang des Semesters aufnehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich nach Möglichkeit bis Ende März einzuschreiben!


