Bewerberinformationen für ein Studium mit Abschluss an der Universität Potsdam
Deutschkenntnisse für das Studium
In der Regel ist für ein Studium mit Abschluss an der Universität Potsdam der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nötig (Ausnahmen siehe unten). Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, welche Deutschkenntnisse ausreichend sind und wie Sie anderenfalls Ihre Deutschkenntnisse vor dem Studium verbessern können.
- Für das Studium ausreichende Deutschkenntnisse
An der Universität Potsdam werden folgende Zertifikate über Deutschkenntnisse als für ein Studium ausreichend anerkannt:- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) - in der Regel mindestens DSH 2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten, wobei kein Teilbereich unter 4 Punkten liegen darf
- Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs (FSP)
- Erworbene Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer anerkannten deutschsprachigen Schule im Ausland
- Bestandenes Abschlussexamen einer deutschen Universität oder Fachhochschule
- "Kleines deutsches Sprachdiplom", "Großes deutsches Sprachdiplom" sowie die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe 2.
- Studienvorbereitender Deutschkurs
Studienbewerber, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse nach Punkt 1 besitzen, können die notwendigen Kenntnisse an der Universität Potsdam erwerben. Im Zusammenhang mit der Bewerbung für die Teilnahme an einem Deutschkurs (bei direktem Hochschulzugang) ist mindestens eines der folgenden Zeugnisse einzureichen:- Nachweis der Sprachbefähigung auf der Europaratsstufe B2
- Sprachzeugnis TestDaF mit mindestens 12 Punkten
- Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Institutes
- DSH-Prüfung ohne Besuch des Deutschkurses beziehungsweise externe Feststellungsprüfung an der Universität Potsdam
- In der Regel Zertifikat Deutsch Mittelstufe II einer anerkannten Sprachenschule in Deutschland oder
- Nachweis der Sprachbefähigung auf der Europaratsstufe C1
- Sprachzeugnis TestDaF über nachgewiesene Sprachfähigkeiten auf mindestens folgenden Niveaustufen: 13 Punkte, wobei kein Teilbereich unter 3 Punkten liegen darf.
Nicht ausreichend für eine Bewerbung sind:
- Teilnahmebestätigungen in- und ausländischer Sprachschulen beziehungsweise Hochschulen
- Zertifikat Deutsch (ZD) des Goethe-Institutes in Zusammenarbeit mit der Weiterbildung- und Testsysteme GmbH/ Frankfurt, dem Österreichischen Sprachdiplom Deutsch / Wien und der Eidgenössischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (vertreten durch die Universität Fribourg / CH).
Private Sprachenschulen
Deutschkurse können Sie auch in Potsdam und Berlin bei Volkshochschulen oder bei einer der zahlreichen privaten Sprachenschulen sowie in Berlin beim Goethe-Institut belegen.
Studium ohne Nachweis von Deutschkenntnissen
Die Regelungen nach den Punkten 1 - 3 gelten nicht für Promotionen sowie für Studiengänge, die in englischer Sprache durchgeführt werden. Die Zugangsvoraussetzungen regeln sich nach den Promotionsordnungen der Fakultäten beziehungsweise nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.


